Verhält sich Deutschland aus eurer Sicht gegenüber ausnahmslos allen auf dem Bundesgebiet befindenden Menschen als Rechtsstaat, oder gibt es noch Ausnahmen?

7 Antworten

Nein tut er nicht. Beweis dafür ist der Umgang mit Flüchtlingen die ein Recht auf Asyl haben. Hier werden ganz klar Unterschiede gemacht. Afrikaner und Araber werden bereits durch den Paramilitärischen Arm der EU im Mittelmeer abgefangen und an der Einreise gehindert, während man Ukrainer mit Handkuss aufnimmt.

Für mich eine deutliche Ungleichbehandlung. Denn nicht nur in der Ukraine gibt es Krieg. Auch der Afrikaner hat ein Recht vor Krieg zu fliehen und Asyl zu bekommen.

Ebenso die sogenannten Wirtschaftsflüchtlinge. Wird immer so getan als seien das Schmarotzer. Für mich ist das komplett unmenschlich. Denn faktisch ist Armut und Hunger die Todesursache Nummer eins auf der Welt. Jedes Jahr sterben 40 - 50 Millionen Menschen weil sie verhungern. Gut 2/3 der Weltbevölkerung lebt in Armut und Hoffnungslosigkeit. Für mich nachvollziehbar das man ein Land verlässt, in dem auf einen nur der Tod wartet. Solche Menschen dann pauschal auszusortieren und ihnen jegliche Hilfe zu verweigern ist für mich ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Beruf und Interesse

Nein, so verhält sich die Bundesrepublik Deutschland leider nicht.

Tatsächlich würde zu einem Rechtsstaat nämlich gehören, Menschen mit einem abgewiesenen Asylantrag sofort abzuschieben, anstatt diese noch irgendwo für ettliche Jahre "zwischenzulagern".

Weiterhin werden Menschen im Staatsgebiet der BRD Grundrechte abgesprochen - zum Beispiel das Recht auf freie Meinungsäusserung - und zwar nur deswegen, weil ihre geäusserte Meinung nicht mit der Staatsmeinung, der Medienmeinung oder der Gesellschaftsmeinung übereinstimmt. Früher nannte man so etwas eine Kritik am Staat, an den Medien oder an der Gesellschaft. Heutzutage werden solche Menschen als "Querdenker, Verschwörungstheoretiker, Rechte, Rechtsextremisten, Reichsbürger, etc" verunglimpft, beschimpft, verleumdet und diskriminiert!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Menschlichkeit ist mein persönlicher Grundsatz!

Natürlich gibt es immer Ausnahmen. Vor allem, wenn du pauschal "Deutschland" ansprichst und nicht speziell deutsche Institutionen.

Ein bedenklicher Fall ist für mich ein Richter, der entlassen wurde, weil er in Sachen Corona ein Urteil gefällt hat, dass der damaligen Coronapolitik diametral widersprach.

Angesichts der nachträglichen Auswertung dieser Politik scheint das nicht gerechtfertigt. Ich habe den Fall aber nicht dokumentiert, sondern kenne ihn nur aus sehr glaubwürdiger Quelle.

Ein Befreiungskampf gegen unseren Staat als Unrechtsstaat rechtfertigt dieser Fall freilich meiner Meinung nach nicht. Aber ich fände es schlimm, wenn die damalige Entscheidung nicht zurückgenommen würde.

Ähnliches gilt für nicht ganz so krasse Fälle wie den Richter, z.B. Ulrike Guérot, wo diese Maßnahme "Ende Februar 2023 wurde ihr Arbeitsverhältnis wegen mutmaßlicher Verletzung wissenschaftlicher Standards durch die Universität Bonn gekündigt (noch nicht rechtskräftig)." mir nicht gerechtfertigt, sondern politisch motiviert erscheint. Hier geht es um Freiheit der Wissenschaft. - Freilich kenne ich nicht die genaue Sachlage. Die Entscheidung ist sicher aus gutem Grund noch nicht rechtskräftig.


befreiungskampf 
Beitragsersteller
 18.12.2023, 08:07

Ich bin kein Befreiungskampf gegen den deutschen Staat pauschal. Aber wenn jemand mich schlecht behandelt, kämpfe ich natürlich dagegen, egal ob hier oder bei mir im Ausland. Das ist normal. Und wenn dieses Schlechte noch mit Lug und Trug verbunden ist, dann erst Recht.

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Fontanefan  18.12.2023, 10:42
@befreiungskampf

Dass man gegen ungerechte Behandlung kämpft, hat nichts mit einem Befreiungskampf zu tun, der sich gegen die staatliche Autorität als solche richtet.

Wenn ein Schüler sagt: "Ich habe eine bessere Note verdient", will er schließlich nicht schon das Grundgesetz abschaffen.

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Es ist vom Grundsatz her unmöglich, dass per Gesetz Unterschiede gemacht werden.

Alles andere würde bei einem Gericht überprüft und per Klage festgestellt.


befreiungskampf 
Beitragsersteller
 10.12.2023, 08:36

Ich meine nicht die Gesetze, sondern das faktische Verhalten des Staatsapparats.

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Still  10.12.2023, 08:38
@befreiungskampf

Wenn ein Amt oder die Polizei sich falsch verhält, kann jeder dagegen vorgehen, denn eine gesetzliche Ermächtigung kann es dafür nicht geben.

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befreiungskampf 
Beitragsersteller
 10.12.2023, 08:55
@Still

Ja, aber ich meine eine Situation, wenn das ganze Staatsapparat (inklusive Gerichte!) sich gegen jemanden oder gegen eine Gruppe rechtswidrigerweise verschwört. Was denkst du, gibt's das hier oder nicht?

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Still  10.12.2023, 08:57
@befreiungskampf

Ausgeschlossen! Und diejenigen, die sich als Opfer solcher "Verschwörungen" sehen, sind objektiv nicht ganz knusprig.

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peace87  10.12.2023, 08:53
Es ist vom Grundsatz her unmöglich, dass per Gesetz Unterschiede gemacht werden.

Ach ja? Dann erkläre mal warum Flüchtlinge unterschiedlich behandelt werden? Warum werden Araber und Afrikaner an der Einreise gehindert und Ukrainer nicht? (Nicht das ich will das das bei Ukrainern statt findet.)

Aber stößt mir schon länger auf diese Unterscheidung. Gegen Araber und Afrikaner sichert man den Weg übers Mittelmeer mit Frontex. Bei Ukrainern gibt's das Problem nicht...

Werden hier alle Menschen dann gleich behandelt!?

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Still  10.12.2023, 08:59
@peace87
Werden hier alle Menschen dann gleich behandelt!?

Ja, denn deine Beispiele finden nicht auf deutschem Staatsgebiet statt.

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peace87  10.12.2023, 09:07
@Still

Die Europäischen und deutschen Gesetze gehen Hand in Hand. Das EU Asylrecht ist auch stark von Deutschland ausgegangen.

Ziemlich heuchlerisch dann zu sagen, ach ist ja die EU nicht Deutschland. Deutschland ist Teil der EU. Also gilt auch das EU Recht in Deutschland. Von daher eine rechtliche Diskriminierung von Arabern und Afrikanern.

Die EU Asylreform ist ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit!

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