Darf der Kindsvater mir den Weg zu sein Kind vom Unterhalt abziehen?
Hallo,
ich bekomme Ende Dezember Nachwuchs und ziehe Januar/Februar um in eine andere Stadt.
Der Kindsvater und ich sind getrennt, die Entfernung zwischen uns liegt im moment bei 52km. Nach dem Umzug sind es 83km.
Darf der Vater mir den Sprit in Rechnung setzen, wenn ER SEIN Kind sehen will? Er meinte er wird den Weg vom Unterhalt abziehen.
Darf er das???
14 Antworten
Nein, das ist so nicht vorgesehen.
Allerdings werdet ihr beide gerade Eltern! Ihr habt also beide in dem Moment, wo dieses Kind entstanden ist, gleichermaßen die Verantwortung dafür übernommen, dass dieser kleine, neue Mensch einen guten Start ins Leben von euch bekommt. Eine enorme Verantwortung!
Und zu dieser Verantwortung gehört auch, dass ihr beide als Eltern hier die vernünftigen Erwachsenen seid. Dass ihr miteinander nach Wegen sucht, die bestmöglichen Eltern für dieses Kind zu sein - auch wenn es mit euch als Paar nicht funktioniert hat. Das schuldet ihr beide gleichermaßen eurem Kind! Denn wenn Eltern nicht vernünftig miteinander umgehen, tun sie damit immer ihrem Kind weh, schaden ihm. Das lässt sich nicht schönreden und nicht wegdiskutieren!
Ich würde euch also vorschlagen, dass ihr die Zeit bis zur Geburt jetzt nutzt, um die eventuellen Verletzungen, die noch aus eurer Trennung resultieren, vernünftig aufzuarbeiten und gemeinsam einen Plan zu erarbeiten, wie ihr diese große Verantwortung der gemeinsamen Elternschaft ohne ständige Streitereien und Kleinkriege zu Lasten des Kindes organisiert und hinbekommt (nach der Geburt wirst du dafür sicherlich erst mal einige Zeit keinen Kopf mehr haben, während sich die Probleme dadurch aber nur immer weiter verfestigen...). Hierbei könnt ihr auch Unterstützung in Form von Beratung vom Jugendamt bekommen! Ist in solchen Fällen oft sehr sinnvoll, denn solang noch Trennungsverletzungen eine Rolle spielen, ist es enorm hilfreich, wenn ein außenstehender Dritter dafür sorgt, dass man sachlich und anständig bleibt.
Wenn du die Entfernung schaffst könnte er seine Reisekosten dir tatsächlich in Rechnung stellen, sie gegen den Unterhalt aufzurechnen ist aber immer kritisch, den der steht ja dem Kind zu, nicht dir. Du verwaltest ihn nur für das Kind.
Wenn es hier lediglich um 30 Kilometer mehr geht wird er damit aber wohl kaum durchkommen.
Die ursprünglichen 50 Kilometer hat er ja scheinbar akzeptiert, das kann er im Nachhinein nicht ändern.
Er darf es nicht vom Unterhalt abziehen!
Er kann allerdings durch die erhöhten Fahrkosten (wenn sie das hälftige Kindergeld übersteigen) sein Netto entsprechend bereinigen, was ggf. dazu führt, dass er in einer anderen Stufe der Düsseldorfer Tabelle landet als bislang. Abgezogen werden dürfen allerdings auch nur die konkreten Mehrkosten die ihm entstehen und nicht etwa eine Kilometerpauschale!
Du solltest, um weiterem Theater aus dem Weg zu gehen, den Unterhalt auf jeden Fall titulieren lassen. Entweder beim Jugendamt (was er als einseitige Willenserklärung unterschreiben müsste) oder per Gerichtsbeschluss.
Nach der Geburt muss er natürlich erstmal die Vaterschaft anerkennen. Du forderst im Gegenzug seine Einkommensunterlagen samt letztem Steuerbescheid. Letztendlich geht es ja nicht nur um den Kindesunterhalt, sondern auch um deinen Betreuungsunterhalt.
Hallo Amyasks1505,
Du bist als Mutter komplett auf der sicheren Seite. Jugendamt und Familiengericht helfen nur der Kindsmutter. Der Vater muss dir Unterhalt fürs Kind bezahlen. Er muss auch die kosten für abholen und zurück bringen selbst tragen.
Zu meinem Fall:
Die Mutter meines Sohnes ist 400 km weit weg verzogen. Natürlich wurde ich nicht gefragt ob ich damit einverstanden bin. ( Warum auch bin doch nur ein dummer Vater). Sie wurde vom Gericht verpflichtet mir entgegen zu kommen, da unser Sohn sonst seine Nachtruhe nicht mehr einhalten kann. ( Also muss mein Sohn nach 6 Stunden Schule noch 4,5 Stunden durch die Gegend fahren) .Für das entgegenkommen muss ich ihr teilweise noch Geld geben. Am liebsten würde ich ihr den Schädel einschlagen weil sie das verursacht hat. Ich hasse diese dämliche Frau einfach nur.
Da es bei euch nur eine relativ geringe Entfernung ist, wäre es fair von dir ihm etwas entgegen zu kommen. Weil du diese Entfernung geschaffen hast. ( Also auf halben weg). Aber müssen tust ab dieser Entfernung noch nichts.
Denk an dein Kind das braucht auch den Vater und nicht nur dich.
Die Kosten für den Umgang gehen i.d.R. zu Lasten des umgangsberechtigten Elternteils.
https://www.kanzlei-wroblowski.de/2019/01/wer-traegt-die-kosten-des-umgangsrechts/
Die Rechtsprechung – hier insbesondere der Bundesgerichtshof – geht davon aus, dass der Umgangselternteil die Kosten trägt und diese Kosten nicht bei dem anderen Elternteil oder den Kindern im Rahmen eines Unterhaltsanspruchs geltend gemacht werden können (vgl. BGH XII ZB 599/13).
Ist der andere Elternteil mit den Kindern ohne Anlass weggezogen und sind dadurch hohe Fahrtkosten entstanden, können diese zu berücksichtigen sein.
Kernpunkt - Grund des Umzugs ( in weiter entfernnte Gefilde ) ........