Vater unseres Kindes ?
Hallo der Vater unser 2 Monate alt Sohn zahlt seit drei Monaten kein Kindesunterhalt an mich und er möchte das gemeinsame Sorgerecht haben und ich will das nicht er soll erstmal Kindes Unterhalt zahlen und zuverlässig für unser Kind sein, ist das richtig so ?? Danke schon mal für eure Antworten!
Wer ist "wir"?
Wo steht wir
14 Antworten
Zu deinen ganzen Fragen solltest du dich ans Jugendamt wenden und notfalls dir einen Anwalt suhen, der dich richtig berät. Das Jugendamt wird dir auch erklären, was du dafür tun musst wegen dem Anwalt.
Unterhalt kannst du übers Jugendamt erst mal klären und was dein Ex für das Kind gekauft hat (mit Rechnung), hat nichts mit dem Unterhalt das seinem Kind zusteht, zu tun. Dann kann er nicht ankommen und sagen, ich habe schon für das Kind gesorgt.
Hast du Eltern die hinter dir stehen?
Aber eines solltest du n i e machen, nicht mal aus Gehässigkeit:
dass du denkst, er bekommt sein Kind nicht zu sehen, nur weil er keinen Unterhalt bezahlt, denn das kommt als Bumerang zu dir zurück. Je ruhiger du bei einem Gespräch mit ihm bliebst, umso schlechter für ihn. Dann regelt das Jugendamt den Unterhalt und holt sich den von ihm wieder.
Leider machen das nach einer Trennung viele Paare, dass sie dann ihre eigenen Emotionen, auf dem Rücken der Kinder austragen.
Fordere als erstes den Unterhalt schriftlich bei ihm ein, sodass du deine Forderung belegen kannst.
Dann geh zum Jugendamt - Abteilung Beistandschaft und lass dich über deine Möglichkeiten informieren.
Das Sorgerecht wird er vermutlich trotzdem bekommen, wenn er klagt. Aber diesen Schritt muss er erstmal gehen. Meiner Erfahrung nach drohen viele Väter, die gemeinsame elterliche Sorge einzuklagen und tun es dann doch nicht.
Er ist der Vater und er hat ein Recht darauf als Vater anerkannt und eingetragen wird!
Ebenso hat er ein Recht auf Umgang mit dem Kind, genau so wie das Kind ein Recht auf Umgang mit seinem Vater hat.
Das hat erstmal nichts mit dem Unterhalt zu tun. Den kannst du notfalls einklagen. Wobei ich schon ein bischen verstehen kann, wenn ein Mann nicht zahlen möchte, wenn er nicht mal als Vater anerkannt wird.
Ich finde es unter aller Kanone, wenn Mütter ihre Kinder als Druckmittel benutzen, um ihr eigenes Ego zu pushen!
Naja ein Vater der kein Unterhalt zahlt ist einem Sorgerecht nicht würdig.
Der Unterhalt ist wohl das Mindeste an Fürsorgepflicht. Wenn man dem nicht nachkommt, hat man das Wort Vater noch das Sorgerecht verdient.
Als ehemaliges Scheidungskind sehe ich das ganz anders als der Gesetzgeber.
Ein Vater der sich der Unterhaltspflicht entzieht ist nun mal unter aller Sau.
Hier puscht der Vater sein Ego nicht die Mutter!
Väter die keinen Unterhalt zahlen zeigen deutlich wessen Geistes Kind sie sind. Von Sozialkompetenz die nötig wäre um als getrenntes Paar der elterlichen Sorge gemeinsam nachzukommen und für das Kindeswohl einzutreten fehlt bei solchen Vätern schon in den Grundlagen.
Für mich völlig verständlich dass die Fragestellerin sagt, er soll zuerst einmal seinen finanziellen Pflichten nachkommen.
(Kindesentzug) Leider ein fast alltägliches Handeln von Mütter, selbst dann, wenn sie Unterhalt erhalten.
Also verantwortung muss schon jemand zeigen, dem ich ein Kind anvertraue.
Du meinst Frauen müssen erst eine Qualifikation durchlaufen bevor sie schwanger werden dürfen ?
Zur Info:
Dein Kind gibt es nicht, wenn dann ist es Euer Kind.
Auch eine Frau kann nicht ohne Sperma schwanger werden. Wusstest Du das wirklich noch nicht?
Die Vaeter benutzen hier die Kinder als Drcukmittel.
Das Druckmittel will (FS) eine Frau anwenden. Lies und verstehe doch (endlich) einmal.
dein vertrauen ist uninteressant. er muss garnichts zeigen. er hat einfach anspruch auf gsr und umgang. dies hast du zu ermöglichen. mehr wird von dir nicht verlangt
Er hat aber kein Sorgerecht und das steht im genauso zu, wie dir bzw. dem Kind der Unterhalt zusteht.
Wende Dich an einen Anwalt für Familienrecht , du kannst Dir auch einen Beratungsschein ausstellen lassen .
Der Anwalt dann alles notwendige für Dich
Solltest Du über kein momentanes Einkommen verfügen , ist das Verfahren kostenfrei für Dich
Du musst die gemeinsame Sorge komplett von Unterhaltszahlungen trennen.
Da ist nichts mit: du bekommst erst das, wenn ich dies bekomme.
Spricht nichts gegen die gemeinsame Sorge, also das Kindeswohl ist dadurch nicht gefährdet, dann wird er es auch bekommen.
Und warum sollte er es auch nicht bekommen? Schließlich ist es ja auch sein Kind.
Und was den Unterhalt betrifft: egal ob er die gemeinsame Sorge inne hat oder nicht, ist er natürlich verpflichtet für sein Kind den Barunterhalt zu erbringen, während du den Betreuungsunterhalt erbringst.
Also forderst du ihn nachweislich und schriftlich auf, die seine Einkommensbelege der letzten 12 Monate samt letzte Steuerbescheid zukommen zu lassen für die Unterhaltsberechnung.
Du kannst dich diesbezüglich auch ans Jugendamt wenden, eine Beistandschaft errichten lassen und dann wird es von dort in die Wege geleitet.
Und was ihr ebenfalls dringend machen solltet, wäre euch friedlich zu verständigen. Denn es geht um ein gemeinsames Kind und persönliche Animositäten haben da gar nichts verloren. Und wenn du tatsächliche Gründe hast, die gegen die gemeinsame Sorge sprechen, dann wirst du spätestens vor Gericht die Möglichkeit haben dies zu erklären. Dann kommt es am Ende auf den Richter an, ob er es ebenfalls als berechtigte Gründe wertet.
Auf den ersten Blick, ohne weitere Infos zu haben, ist sein Verhalten derzeit genauso zu verurteilen wie dein ablehnendes Verhalten.
Ein gemeinsames Kind zu haben ist eben mehr als eine Geschäftsbeziehung!
Da hilft dir nur fachliche Unterstützung und zwar eine Anwältin für Familienrecht
Es muss kein Anwalt sein. Auch das Jugendamt klagt, wenn eine Beistandschaft besteht. Ob das Jugendamt nun am Ende besser ist, sei mal dahin gestellt.
Er braucht einen Anwalt, zweifelsohne. Denn das Jugendamt ist und bleibt eben mütterlastig. Da wird er kaum viel Unterstützung erfahren, wenn sie sich quer stellt.
Es geht mir ganz klar um das Kindswohl , und um alle Angelegenheiten wie Umgang / Unterhalt / Sorgerecht / etc. zu regeln , ist nun mal ein Anwältin für die Mutter der richtige Weg um Gehör zu bekommen . Einzig richtiger Weg , alles andere verwirrt hier nur die Verfasserin
Warum sollte es verwirren? Zig Unterhaltsberechtigte gehen über eine Beistandschaft beim Jugendamt.
Und Anwalt sein bedeutet auch nicht immer, dass die Interessen des Mandanten tatsächlich vollumfänglich vertreten werden. Wobei ein Anwalt (hoffentlich) in rechtlichen Dingen auch bewanderter ist als mitunter der Sachbearbeiter im Jugendamt.
Aber bei den 08/15 Fällen reicht in der Regel die kostenlose Beistandschaft.
Und btw. als Mutter beim Jugendamt "jammern" hilft am Ende auch oft bei Gericht, wenn das Jugendamt gehört wird.
es braucht keinen anwalt oder trägst du die kosten dafür?
Also verantwortung muss schon jemand zeigen, dem ich ein Kind anvertraue. Die Vaeter benutzen hier die Kinder als Drcukmittel.