Rechte ohne Sorgerecht?
Guten Tag Community,
ich bin Vater einer mittlerweile schon 8 Monate alten Tochter. Leider ist das Verhältnis zur Mutter nicht sonderlich gut, wir sind bereits seit der Geburt getrennt - das Sorgerecht hat sie mir entsprechend nicht zugestanden.
Mit zunehmenden Alter kommen nun immer mehr Situationen, in denen sie mir unter die Nase reibt, dass ich quasi keine Entscheidungsgewalt habe, wenn es z.B. darum geht, ob die Kleine bei ihren Großeltern sein darf oder wo ich generell meinen Umgang mit ihr verbringe. Ich finde das Ganze mittlerweile echt blödsinnig, weswegen mich hier mal interessiert, welche "Rechte" ich ohne Sorgerecht eigentlich habe.
Sie hat die Kleine z.B. auch schon mehrere Nächte mit mir oder ihren Eltern alleine gelassen, wenn Sie Nachts Feiern oder Arbeiten wollte - ich darf das natürlich nicht mal erwähnen.
Habt ihr da Erfahrungen?
Simon
6 Antworten
Warum beantragst Du nicht das gemeinsame Sorgerecht beim Familiengericht? Wenn nichts dagegen spricht, wirst Du das gemeinsame Sorgerecht auch bekommen.
Infos hierzu findest du unter:
https://www.scheidung-online.de/scheidungskinder/sorgerecht/nicht-miteinander-verheiratete-eltern/
Erstmal: Wenn du einen Antrag beim Familiengericht auf gemeinsame elterliche Sorge stellst, dann bekommst du diese mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit - insbesondere wenn du regelmäßig Umgang mit dem Kind hast und bereit bist, mit der Mutter zusammenzuarbeiten.
Jetzt aber zur eigentlichen Frage: In ihrer Betreuungszeit darf die Mutter alle Entscheidungen des alltäglichen Lebens (was isst das Kind? Aktivitäten? Großeltern?) allein entscheiden. Genauso darfst du in deiner Umgangszeit genauso ganz allein entscheiden, wie du diese verbringst (wobei ich von einer Reise ins Kriegsgebiet oder Besuch beim Drogendealer mit Kind dringend abraten würde - Spaß beiseite, natürlich wirst du nur vernünftige kindgerechte Dinge tun).
Entscheidungen von erheblicher Bedeutung (Kindergartenanmeldung, ärztliche Eingriffe, Umzug etc) hingegen sind von der sorgeberechtigen Person zu treffen. Das ist aktuell allein die Mutter.
Ich empfehle sich nicht einzumischen, was sie in ihrer "kindfreien Zeit" tut und das nicht zu kommentieren. Rein rechtlich bringt dir das rein gar nichts und führt nur zu Unmut.
Es gibt 2 Rechte. Das eine ist das Sorgerecht. Das andere ist das Aufenthalstbestimmungsrecht. Hast du dir nichts zu Schulden kommen lassen. Irgendwelche Straftaten, kann die Kindsmutter nicht beide kommplett an sich nehmen. Auch das Besuchsrecht kann dir so einfach nicht entzogen werden ausser du bist eine Gefährdung des Kindswohl. Am allerbesten suchst du dir ein Anwalt der für dich da ist, dir deine Rechte erklärt dich unterstützt und für dich Kontakt zum Jugendamt aufnimmt. Im Alleingang hast du gegen das Jugendamt keine Chancen. Zumal du den Anwalt die nächsten 18 Jahre benötigst brauchst du ein wirklich guten, denn eine Rechtschutzversicherung greift bei dem Familienrecht nicht. Das bedeutet du musst jede Aktion vom Anwalt selber bezahlen. Eine Prozesskostenhilfe gibt es nur alle 24 Monate.
das abr hat nichts mit umgangsrecht zu tun. es sagt nur aus, wo das kind gemeldet ist.
abr ist bestandteil des sorgerechts. beides hat nichts mit umgangsrecht z u tun.
ist das sorgerecht nicht anderweitig gemeinsam erklärt, dann hat die km alleiniges sorgerecht und bestimmt alle belange das kind betreffend allein. das hat noch immer nix mit umgangsrecht zut un.
in der zeit des umgangs hat kv alleinige alltagssorge und bestimmt für sich allein wo das kind sich aufhält, wer das kind betruet oder wer mit ihm umgang hat
wende dich ans jugendamt und oder einen anwalt für familienrecht.
Du hast ein Umgangsrecht. Und solange du dir nichts Schlimmes hast zuschulden kommen lassen, also z.B. gewalttätig geworden bist, darf sie dir das auch nicht verwehren. Wende dich dementsprechend an das Jugendamt.
https://www.familienrechtsinfo.de/sorgerecht/umgangsrecht-des-vaters/
Hat der Vater nur das Umgangsrecht kein gemeinsames Sorgerecht, darf er das Kind sehen und Kontakt pflegen. Einem Vater ohne Sorgerecht kann das Umgangsrecht nur verweigert werden, wenn eine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Ohne gemeinsames Sorgerecht darf er aber keine wichtigen Entscheidungen im Leben des Kindes treffen.
- Einziger Unterschied für einen Vater mit Sorgerecht und einen Vater ohne Sorgerecht liegt in der Entscheidungskraft für wichtige Lebensfragen des Kindes; Umgangsrecht haben beide.
- Sowohl ein Vater mit Sorgerecht als auch ohne Sorgerecht hat ein Umgangsrecht, sofern dieses nicht aufgrund von Kindeswohlgefährdung ausgeschlossen wurde.
Sollte sie das Kind allerdings vernachlässigen - was ich so deinem Text nicht entnehme, da sie euer Kind ja nicht alleine in der Wohnung lässt, sondern bei dir oder den Großeltern - hast du auch die Möglichkeit, das Sorgerecht auf dich übertragen zu lassen. Aber das muss wirklich gut begründet werden mit einer Kindeswohlgefährdung.