Urlaubsabzug bei Krankheit?

5 Antworten

Von Experte GS2000 bestätigt

Hallo,

der gesetzliche Mindesturlaub kann nicht gekürzt werden. Das sin 4 Wochen - bei einer 5-Tage-Woche also 20 Tage bzw. bei einer 6-Tage-Woche 24 Tage. Diese sind gesetzliches Minimum und dürften nicht angegangen werden.

Was vertraglich oder tarifvertraglich darüber hinaus gewährt wird, kann, sofern es im entsprechenden Vertrag so geregelt ist, auch an Bedingungen geknüpft werden.

Was da wiederum alles zulässig ist oder sein könnte und was nicht, kann und will ich nicht beurteilen. Wenn das so im Manteltarifvertrag drin steht, dürfte das wohl einer juristischen Prüfung durch die jeweiligen Tarifparteien unterlegen haben und beidseitig für zulässig befunden worden sein.

LG, Chris

Ist jetzt wieder schwierig, es steht in dem Manteltarifvertrag der SHK Bayern. Ich gehe davon aus, dass dein Arbeitsvertrag sich auf diesen Manteltarifvertrag bezieht, ergo muss er auch deiner Personalabteilung vorliegen.

Frage dort nach danach oder direkt bei der Gewerkschaft und ja, es ist richtig das natürlich zahlende Gewerkschaftsmitglieder einen kostenfreien Zugang dazu haben, wogegen Nichtmitglieder etwas zahlen müssen.

Das persönliche Empfinden ist hierbei eher sekundär. Wer diesen Vertrag abgeschlossen hat, die SHK und die Arbeitgeber. Das Problem, je kleiner der Verband und bei zu wenigen Mitglieder, entsteht kein Gegenpol und sie können nur im Rahmen ihrer Möglichkeiten agieren.

Da es Zusatzurlaub ist kann er auch an Bedingungen geknüpft werden.

Wenn du Nachtschicht arbeitest, dann bekommst du X Tage Zusatzurlaub. Kannst du nicht mehr in Schichten dann fällt auch dieser Urlaub weg.


HaraldLJackson 
Beitragsersteller
 20.08.2024, 08:31

Ich habe keinen Zusatzurlaub. Ich arbeite auch nicht Schicht. Ganz normal 40h Woche und 30 Tage Urlaub.

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Maximilian112  20.08.2024, 08:34
@HaraldLJackson

Wenn es eine 5 Tage Woche ist dann sind davon 10 Tage Zusatzurlaub.

Die anderen 20 Tage sind gesetzlich vorgeschrieben.

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Das habe ich jetzt noch nie gehört. Ich glaube nicht, dass das rechtens ist, aber wie kommt es dann in einen Tarifvertrag. Um welchen Tarifvertrag handelt es sich denn dabei?


Familiengerd  20.08.2024, 10:30
Ich glaube nicht, dass das rechtens ist

Das IST zulässig, allerdings nur insoweit, als davon der Urlaub betroffen ist, der über den gesetzlichen Urlaub hinaus gewährt wird.

Der gesetzliche Urlaubsanspruch darf selbstverständlich nicht auf dies Weise gekürzt werden.

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HaraldLJackson 
Beitragsersteller
 20.08.2024, 08:30

Ich habe das auch vorher noch bei niemandem gehört.

Es handelt sich um den Tarif SHK - Bayern.

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Zumindest der gesetzliche Mindesturlaub von 20 Tagen bei einer 5-Tage-Arbeitswoche muss unangetastet bleiben.