Der Kunde kann das nachweisen das er bezahlt hat. Du kannst den Versand nicht nachweisen.

Das ist keine Frage von Wer ist im Recht!

Sollte der Käufer vor juristisch vorgehen dann solltest du das schleunigst beenden.

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Den erhöhten Lohn bekommst du auch ohne Vertragsänderung.

Wenn Du mit einer Reduzierung der Stunden nicht einverstanden bist, du mußt den neuen Vertrag nicht unterschreiben .

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Es ist im Rahmen der Gewaltenteilung die dem Präsidenten eben dieses Recht zugesteht.

Wie die Präsidenten damit umgehen ist ja eher eine moralische Frage.

Aber in den USA ist eben statt einer Staatsanwältin ein Krimineller in dieses Amt gewählt worden.

Fraglich ist eher, Was macht er weiterhin mit dem System der Gewaltenteilung!

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Entweder der AG oder der FA kann dieses Verbot aussprechen.

Ich vermute, bei dir war es der Frauenarzt. Den solltest du fragen.

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Krankengeldbezug hat nichts mit Urlaub zu tun.

Eventuell gibt es zusätzliche Urlaubstage für Kollegen die nicht oder wenig krank werden. Müßte aber in einer Betriebsvereinbarung festgelegt sein.

Ansonsten müssen Urlaubstage die nicht genommen werden könnten bei Kündigung ausgezahlt werden

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30Euro abgezogen?! Bei längerer AU mußt Du dann eine Überweisung an den Betrieb machen?!

Nein! Natürlich geht das nicht. Du bekommst während deiner Krankheit erstmal weiterhin Geld vom AG.

Für den Ersatz ist er wohl selbst zuständig!

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Dein gesetzlicher Urlaubsanspruch beträgt im Jahr 4 Wochen, bei Vollbeschäftigung 5 Tage Woche sind das 20 Tage.

Arbeitest du weniger oder unterschiedliche Anzahl Tage dann gibt es auch weniger Urlaubstage und es wird ein Durchschnitt errechnet.

Stundenmäßig wird ebenfalls ein Durchschnitt errechnet.

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Wenn Du Deine Beispiellampe nimmst, die Kabel losschraubst, von hinten durch das Brett führst und wieder an deiner Lampe befestigst dann hast du genau das Gewünschte.

Geht natürlich nur wenn die Kabel nicht verschweißt sind.

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Darf der Vermieter unseren Müll durchsuchen?

Hallo guten Tag, ja meine Frage wäre darf unser Vermieter unseren Müll durchsuchen. Seit Monaten haben wir Stress mit unseren Vermieter erst wegen die Fahrräder. Die hinten im Fahrradständer standen dann wegen das Moped was hinten auf dem Hof steht so und gestern und heute war das so schlimm, dass er uns Bilder schickte und meinte wir sollen die Mülltrennung einhalten. Er hätte unseren Müll durchsucht und hat uns Bilder gesendet, weil die Mülltonnen bis oben hin voll waren durch uns. Wir wohnen in einem Haus mit mehreren mietern oben sind zwei Parteien und hinten auf dem Hof ist eine Partei Und dann halt wir und die können genauso wenig Mülltrennung einhalten wie wir es ist so dass einfach kippen, reingeschmissen werden, irgendwelche Plastikeimer, die dann mit Müll von oben abgedeckt werden, dass man es nicht sieht und da sagt der Vermieter komischerweise nichts und wir hatten tatsächlich, weil die Mülltonnen die letzten drei Monate extrem voll waren und immer so viel rein gestopft wurde, dass wir unser Müll nicht mehr rausbringen konnten, dass wir einen riesengroßen Sack voller Müll hatten, den wir vor drei Tagen in die Mülltonne reingeschmissen haben und sich dann aufgeregt wurde, dass die Mülltonne bis oben hin voll war wodurch wir meinten wir konnten seit drei Monaten kein Müll mehr rausbringen. Darauf wurde nicht reagiert. Es hieß, jetzt sollten wir die Mülltrennung nicht einhalten würde es eine Bußgeld Strafe geben warum darf er unseren Müll durchsuchen? Aber den von den anderen Mietern zu denen sagt er nichts.

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Das Verhalten von anderen Mietern hat doch mit euch gar nix zu tun.

Ausserdem weißt du doch gar nicht, wie mit den anderen Müllsündern Verfahren wird.

Einen Vermieter der für Ordnung auf seinem Grundstück sorgt finde ich schon iO.

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Es gibt verschiedene PIN die man zugeschickt bekommt.

Und es gibt auch verschiedene VR Banken die es Ev unterschiedlich handhaben.

Ich bin mir recht sicher, das auf der Homepage deiner Bank eine Antwort steht.

Falls keine Anweisung mit der PIN kam......

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Ich hatte eine Nachbarfamilie die in Asien gearbeitet hat. Natürlich benötigen die auch in D eine Wohnung.

Rechtlich nichts auszusetzen.

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Während einer laufenden Kündigungsfrist kann selbstverständlich eine Fristlose ausgesprochen werden.

Betriebe sprechen fristlose oft gleichzeitig mit einer ordentlichen Kündigung aus, sicherheitshalber.

Wenn mehrere Kündigungen ausgesprochen sind dann gilt der frühere Termin.

Voraussetzung ist natürlich der bestehende Grund.

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Dem Vermieter wird diese Vereinbarung egal sein, sie tangiert ihn nicht.

Sollten Kosten entstehen dann wird er sich an seine Hauptmieter halten. Egal an welchen.

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Zu kalt in der Lagerhalle? Was tun?

Guten Morgen,

Ich arbeite seit ca. 2 Jahren in dem Logistik Betrieb mit mehreren Lagerhallen ohne Betriebsrat. Seid 6 Monaten in einer anderen Lagerhalle sowie wie ich finde es viel zu Kalt ist und doch oft auf meine Gesundheit schlägt. Bis zum Lagerhallen wechsel war ich davor in einer Lagerhalle wo es gute + 8° oder auch kälter waren zur Winterzeit. Doch hab ich mich meistens in einem Kabinenschubmaster oder Stapler gesetzt mit Heizung und die meiste Arbeit verichtet.

Seit dem Wechsel in die neue Halle hab ich oft mit Erkältungs- und Grippalen Syntome zu kämpfen.

Aktuelle Situation:

Mitarbieteranzahl im Lager: Ich ,evtl bei hohen Arbeits aufkommen noch einer.

Temperatur in der Halle aktuell

+ 6,5°

Temperaturen in der Katine/Pausenraum: + 23°

Durch meine leichte Arbeit als Staplerfahrer mit keinem beheizten Stapler frieren mir aktuell die Füße und finger ab durch das rumsitzen. Durch Kommissionierung und Bewegung geht es wieder ,ist aber nicht immer gewährleistet. Dadurch schlepp im momentan eine Erkältung immer wieder mit mir rum.

Arbeitskleidung Arbeitshandschuhe sowie Arbeitsschuhe sind gestellt. Eigene Lange Unterhose hab ich bereits an,doch friert es mich an Händen und Füßen. Momentan ist das schon unzumutbar.

Die rechte über Arbeitsschutz und Temperaturen sind mir teils bekannt.

Wie löse ich am besten das Problem mit dem Arbeitsgeber? Wie kann ich das Thema vorsichtig ansprechen und lösen um nicht gleich das schwarze scharf zu sein.

Gruß Chris

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Es gibt beheizbare Arbeitssachen. Die auch bezahlbar sind.

Vermutlich muß sie sogar der Betrieb stellen.

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Im Arbeitsvertrag ist ua der Ort der Erfüllung vereinbart. Wenn nicht, dann ist der Einsatz an unterschiedlichen Arbeitsstellen möglich.

Der Personalrat oder Gewerkschaft könnte helfen. Oder eine Beratung beim Rechtsanwalt.

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