Offensichtlich möchte dich dein AG nicht vor Donnerstag wieder auf Arbeit haben.

Eventuell hat es auch mit seiner Sorgfaltspflicht gegenüber den Patienten zu tun.

Davon abgesehen, es gibt keine Gesundschreibung, nur eben die vorausichtliche Arbeitsunfähigkeit bis xx.

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Fast jeder Vertrag kann auch wieder gekündigt werden. Wenn du noch keine 6 Monate im Betrieb bist dann geht das auch ganz einfach, du hast dann noch keinen Kündigungsschutz.

Der Betrieb kann sicherlich die Möglichkeit schaffen zur Weiterqualifizierung.

Ein Gespräch mit dem Personalrat wäre ev. anzuraten.

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Der gesetzliche Urlaubsanspruch beträgt 4Wochen.

Betriebe bieten manchmal auch zu bestimmten Konditionen mehr Urlaub an. Also auch die 30 Tage.

Wer eine 6Tage Woche hat muß natürlich auch 6 Urlaubstage nehmen.

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Zum 15. Bzw zum Ende des Monats sind Fixpunkte. Das Arbeitsverhältnis endet also an einem der beiden Tage nach dem vorher mindestens 4Wochen Frist eingehalten wurden.

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Mit seinen Krankheiten geht man im Betrieb nicht hausieren.

Der Doc hat mich für voraussichtlich 5 Tage krank, arbeitsunfähig geschrieben. Punkt!

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Deine Software vom Betriebssystem wird verbessert. Da wird nix gelöscht.

Es ist zu deinem Vorteil!

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Dann nur über PayPal aber eben nicht FuF.

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Bring mal noch etwas Klimaschutz in deine Prioritäten und schon wird deine Liste kleiner.

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Der Vertrag muß nicht schriftlich vorhanden sein, das BGB und stagnierende Gesetze Regeln das auch.

Natürlich hat sie Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Urlaub und auch während der Krankheit.

Wenn der Betrieb das anders sieht hilft das Arbeitsgericht.

Vermutlich würde es nicht einmal zur Verhandlung kommen, die Rechtslage ist ziemlich eindeutig.

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Ganz bestimmt reicht ein Foto nicht! Und deine AOK Ausweise auch nicht.

Als Ersatz für der Perso wäre der Reisepass denkbar. Du wirst wohl warten müssen.

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In Arbeitsverträgen stehen auch manchmal unrelevante Dinge drin. Die Praxis sagt das man sich beizeiten, am besten vor Arbeitsbeginn krank melden soll.

Selbst das funktioniert manchmal objektiv nicht.

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Selbst wenn es ein Arbeitsunfall war und als solcher anerkannt, Schmerzensgeld gibt es nicht.

Wenn der Gegenspieler krass drauf war kannst du versuchen, ihn zivilrechtlich zu verklagen.

Aber ich hab das Gefühl, das ist wohl Schnee vom vergangenen Jahr...

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Grundsätzlich ist es möglich, Mitarbeiter zu kündigen die notwendige Ausbildungen, bzw Weiterbildungen verweigern.

Betriebe entwickeln sich weiter und bieten auch entsprechende Fortbildungsmaßnahmen an. Wenn das zum Berufsbild dazugehört ist auch eine Trennung möglich.

Inwieweit das in der Pflege umgesetzt wird, keine Ahnung.

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https://magazin.minijob-zentrale.de/schwangerschaft-elternzeit-minijob/

Entweder bei KK oder bei dir vermutlich beim Bundesamt für Soziale Sicherung.

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Er hat dich gelinkt.

Je nachdem welche Daten du übermittelt hast müßt du überlegen Ev die Kreditkarte sperren.

Warum übermittelst du solche persönliche Daten?

Kleinanzeigen warnt dich vor solchen Datenübermittlung.

Warum gehst du nicht über Sicher bezahlen?

Kleinanzeigen hat relativ viele Betrüger die auf uns aus sind.....

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Hab ich gemacht, den Pflanzen ist nix passiert.

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