Ist das eine Frage von Darf er das?!

Wenn Du dadurch in ernste finanzielle Schwierigkeiten kommst, zB die Miete nicht zahlen kannst oder am hungern bist steht es dir frei, den Chef darauf hinzuweisen.

Wenn aber nur die geplante Party etwas kleiner ausfällt würde ich schon eher die Füsse stillhalten.

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Ein Nachsendeantrag bringt dir für einige Monate deine Post an die neue Adresse.

Ansonsten bist du selbst zuständig, ringsum die geänderte Adresse mitzuteilen.

Das hat mit abmelden nichts zu tun.

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Als Gläubiger bist du ganz schön Kriegsgeil.

Nein es ist keine gute Idee, ein anderes Land zu pulverisieren. Auch wenn das Russland gerade mit der Ukraine versucht.....

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Ich vermute, dieser Arbeitsplatz ist nicht im Arbeitsvertrag fixiert. Du mußt ob deinem Vertrag beschäftigt werden.

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Auch wenn Du deine Gießgewohnheit als wenig beschreibst, Pilze und Fäule entsteht durch zuviel Feuchte.

Das erste Bild sieht für mich ganz ungesund aus.

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2 Monate zum Monatsende!

So ist es noch korrekter.

Also Ja!

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Solche Fragen hat es hier immer schon gegeben.

Allerdings nicht in diesem Ausmaß. Das Niveau ist ganz schön nach unten gegangen.

Die Gestaltung von GF verlockt aber auch , sich irgendwelche dämlichen Kommis o Fragen aus den Fingern zu saugen.

Und du sitzt dann am Pc und schüttelst nur ungläubig den Kopf.....

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Ich denke Ja!

Ein Amt und ein Betrieb haben sich für dich bemüht, haben eine Probearbeit organisiert und dem Arbeitsuchenden fällt am Abend vorher ein:

Nö, ich mach was anderes.....!

In dem anderen Betrieb kannst du auch an einem anderen Termin Probe arbeiten.

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Schlechte Arbeit eignet sich immer als Gutes Beispiel wie es eben nicht sein sollte

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Steht im Arbeitsvertrag noch etwas wie Die verlängerten Fristen des AG zählen auch für den AN?!

So wie Du bis jetzt schreibst nehme ich an, das Du über 8 Jahre im Betrieb bist. Dein AG hat also eine Frist von 3 Monaten.

Du jedoch nur die vereinbarten 2 Monate. Deshalb meine Nachfrage.

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Vielleicht wird das Arbeitszeugnis, was der Betrieb dir zuschicken soll dann doch etwas anders lauten.....

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So lange das Arbeitszeitgesetz eingehalten wird kannst du auch in mehreren Betrieben arbeiten.

Wenn kein Minijob ist muß es versteuert werden und Sozialabgaben fallen an.

Versteuert allerdings recht hoch, Steuerklasse 6.

Da es bei dir zeitlich begrenzt ist besteht Ev die Möglichkeit trotzdem einen Minijob anzunehmen, aber die Stunden über mehrere Monate auszuzahlen.

Ehrenamtliche Arbeit würde sowieso nicht unter das Arbeitszeitgesetz fallen.

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Die vertraglich vereinbarte Frist gilt.

Da die Probezeit mit der verkürzten Frist durch ist gilt jetzt entweder die Vereinbarte oder aber die gesetzliche Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. oder zum Ende des Monats.

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Du sollst doch nicht für den Fehler aufkommen. Du sollst den gesamten Preis zahlen!

Oder sind da noch Zusatzkosten?

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Ich kenne weder deine Tätigkeit noch deinen Arbeitsvertrag.

Aber die wenigsten solcher Verträge können dich zu irgendwelchen Sport verpflichten.

In der Regel kann das ein AG auch nicht anweisen.

Gesetzestexte über Firmenlauf sind mir nicht bekannt. Dein Arbeitsvertrag ist der Schlüssel.

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Wenn Du Glück hast dann geht das nur so lange bis du 67 Jahre alt bist.

Bis dahin mußt du schon meine Rente erwirtschaften.

Ich Verlass mich auf Dich!

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