Auch mit einem mündlichen Vertrag kann man arbeiten und es besteht auch der Versicherungsschutz.

Grundsätzlich bist du ja immer versichert. Beim AG ist das dann zusätzlich über die Berufsgenossenschaft.

Das ein Arbeitsvertrag besteht lässt sich anhand der Lohnzahlungen nachweisen.

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Von alleine nicht so schnell. Der bisherige Vertrag ist doch die Grundlage.

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Du solltest den alten AG zur Zahlung des Urlaubes auffordern.

Ihr habt doch schon vor Gericht gestanden. Ich denke nicht, das der AG ein zweites Verfahren will.

Der neue Betrieb hat nix mit dem alten Urlaub zu tun.

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Du hast Anspruch auf den vollen gesetzlichen Jahresurlaub bei Kündigung um 31.07.

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Wenn es ein befristeter Vertrag ist dann kann er nur gekündigt werden wenn im Vertrag eine Kündigungsmöglichkeit vereinbart ist.

Ist das nicht so, dann endet er wie vereinbart am 31.12.

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Wenn der Betrieb das so festgelegt hat dann ist das auch berechtigt.

Der Lohn kann bis zur Vorlage der AUB verweigert werden. Diese kann nachgereicht werden.

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Du beziehst dich auf das Bundesurlaubsgesetz bei der Berechnung des Urlaubes.

Dieses Gesetz sagt allerdings auch, das Urlaub im laufenden Jahr zu nehmen ist. Du hast den Anspruch von 22 u 23 verfallen lassen.

Es sagt auch, das Urlaub nur zur Auszahlung kommt wenn er nicht genommen werden kann. Bist du krank oder verweigert dein AG den Urlaub?!

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Wenn die Nachbarin möchte, das es gelöscht wird dann soll sie dagegen vorgehen. Und auch gleich die Handlungsweise des Kindes erklären.

Ich würde es nicht verändern. Aber auch nicht öffentlich machen.

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Kündigung während Krankheit rechtens?

Hallo zusammen! Folgende Situation: Ich arbeite seit mittlerweile drei Jahren in einem mittelständigen Unternehmen. Anfänglich als Minijobber, mittlerweile auf 80 Stunden in Teilzeit. Ich arbeite hauptsächlich in Spätschichten und einer 4-Tage-Woche, der Dienstplan ändert sich wöchentlich, geschlossen ist das Geschäft nur an Heiligabend.

Am 1. Juni wurde ich früh morgens mit dem RTW ins Krankenhaus gebracht, habe dort 4 Tage verbracht und bin seitdem krankgeschrieben (aktuell noch bis 3. Juli). Selbstverständlich wurde mein Arbeitgeber darüber informiert, am Tag der Einlieferung ins Krankenhaus per Telefon von meinem Lebensgefährten, seitdem stehen wir in schriftlichem Kontakt über Whatsapp, was IMMER in Ordnung und der Einfachheit von beiden Seiten akzeptiert war. Heute befand sich ein unförmliches Schreiben (ein Zettel!) von meinem Chef im Briefkasten, in dem er mir vorwarf, unentschuldigt zu fehlen und das Kontaktaufnahme telefonisch oder über Whatsapp seinerseits abgelehnt wird. Ich wurde darauf hingewiesen, dass ein eigenmächtiges Fernbleiben der Arbeit zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen führt und ich die Arbeit unverzüglich wieder aufnehmen soll. Denn: trotz dass ich zum 30. Juni gekündigt bin, habe ich arbeitsvertragliche Verpflichtungen. Eine Kündigung, die angeblich zum 31. Mai erfolgte, einem Tag, an dem ich frei hatte. Eine Kündigung, die ich bis dahin weder persönlich ausgesprochen bekommen, noch begründet, noch mir schriftlich zugestellt wurde. Eine Kündigung, von der ich heute zum ersten Mal erfahre.

In der Vergangenheit kam es auch vermehrt zu der Situation, dass mir (und sicherlich auch anderen Mitarbeitern) Zeiten in der Aufzeichnung gekürzt wurden, ohne dass dies begründet oder gerechtfertigt war, denn die Arbeit wurde ordentlich geleistet. Ich beobachte das Ganze seit Anfang März, habe auch alles für mich persönlich dokumentiert. Wie verhalte ich mich jetzt am besten? Logischerweise habe ich wenig Lust und Bedarf daran, in dieses Unternehmen zurückzukehren, möchte mich aber in jeder Hinsicht absichern und dafür sorgen, dass dies nicht auch noch anderen Menschen passiert, die möglicherweise weniger gut situiert sind und unter solch einem Vorgehen massiv leiden würden.

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Wenn Du keine schriftliche Kündigung erhalten hast dann bist du auch nicht gekündigt. Den Zugang der Kü muß hier der AG beweisen.

Wenn die AU beendet ist wieder auf Arbeit gehen.

Die Krank Meldung ist dem Betrieb aber zugegangen?!

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Wenn die Zugehörigkeit tatsächlich 8 Monate beträgt wäre es eben keine Probezeitkündigung mehr und die Frist wäre länger.

Wenn es der gleiche Betrieb ist, dann werden solche Zugehörigkeiten auch addiert bzw es gibt dann nur ein Eintrittsdatum.

Allerdings schließt auch eine 8monatige Zugehörigkeit keine Kündigung aus. Der AG müßte sie vor dem Arbeitsgericht begründen.

Ob die Klage Erfolg hat kann hier keiner beantworten.

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Schriftlich, also per Post!

Mail oder Whatsapp sind weniger geeignet wenn sich einer stumm stellt.

Wenn es wichtig ist dann mit Einwurfeinschreiben.

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Ein Teilzeitjob kann auch ein Minijob sein.

Ansonsten sollte man schon den Hauptarbeitsgeber von einer Nebentätigkeit unterrichten.

Aber da du dort nicht arbeiten gehst versteh ich das Problem eigentlich nicht so richtig.

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