Eine Kündigung muß nicht bestätigt werden.
Kann es sein, das Du nicht kündigen konntest? Deshalb die Nachricht mit dem Nicht bestätigt.
Eine Kündigung muß nicht bestätigt werden.
Kann es sein, das Du nicht kündigen konntest? Deshalb die Nachricht mit dem Nicht bestätigt.
Genauso ist PP gedacht.
Zahlungen werden mit dem verknüpften Konto abgewickelt.
Auch mit einem mündlichen Vertrag kann man arbeiten und es besteht auch der Versicherungsschutz.
Grundsätzlich bist du ja immer versichert. Beim AG ist das dann zusätzlich über die Berufsgenossenschaft.
Das ein Arbeitsvertrag besteht lässt sich anhand der Lohnzahlungen nachweisen.
Von alleine nicht so schnell. Der bisherige Vertrag ist doch die Grundlage.
In deinem Mietvertrag müsste es enthalten sein, ob der Vermieter für dein Internet zuständig ist.
Aber blamabel ist das nicht, sich mit dem Vermieter zu verständigen.
Du solltest den alten AG zur Zahlung des Urlaubes auffordern.
Ihr habt doch schon vor Gericht gestanden. Ich denke nicht, das der AG ein zweites Verfahren will.
Der neue Betrieb hat nix mit dem alten Urlaub zu tun.
Du hast Anspruch auf den vollen gesetzlichen Jahresurlaub bei Kündigung um 31.07.
Dadurch das der Vermieter das nicht in den Nebenkosten verlangen könnte ändert sich der Empfang des Fernsehens doch nicht.
Wenn es ein befristeter Vertrag ist dann kann er nur gekündigt werden wenn im Vertrag eine Kündigungsmöglichkeit vereinbart ist.
Ist das nicht so, dann endet er wie vereinbart am 31.12.
Wenn der Betrieb das so festgelegt hat dann ist das auch berechtigt.
Der Lohn kann bis zur Vorlage der AUB verweigert werden. Diese kann nachgereicht werden.
Der AN muß eine erhaltene Kündigung nicht unterschreiben.
Die eigene Kündigung allerdings schon.
Du beziehst dich auf das Bundesurlaubsgesetz bei der Berechnung des Urlaubes.
Dieses Gesetz sagt allerdings auch, das Urlaub im laufenden Jahr zu nehmen ist. Du hast den Anspruch von 22 u 23 verfallen lassen.
Es sagt auch, das Urlaub nur zur Auszahlung kommt wenn er nicht genommen werden kann. Bist du krank oder verweigert dein AG den Urlaub?!
Wenn das so wäre könnte ich mir meine Miete wieder zurückholen.
Und vom AG eine Lohnerhöhung veranlassen.
Und mal etwas von der Postbank mir genehmigen.....
Wenn die Nachbarin möchte, das es gelöscht wird dann soll sie dagegen vorgehen. Und auch gleich die Handlungsweise des Kindes erklären.
Ich würde es nicht verändern. Aber auch nicht öffentlich machen.
Wenn Du keine schriftliche Kündigung erhalten hast dann bist du auch nicht gekündigt. Den Zugang der Kü muß hier der AG beweisen.
Wenn die AU beendet ist wieder auf Arbeit gehen.
Die Krank Meldung ist dem Betrieb aber zugegangen?!
Wenn die Zugehörigkeit tatsächlich 8 Monate beträgt wäre es eben keine Probezeitkündigung mehr und die Frist wäre länger.
Wenn es der gleiche Betrieb ist, dann werden solche Zugehörigkeiten auch addiert bzw es gibt dann nur ein Eintrittsdatum.
Allerdings schließt auch eine 8monatige Zugehörigkeit keine Kündigung aus. Der AG müßte sie vor dem Arbeitsgericht begründen.
Ob die Klage Erfolg hat kann hier keiner beantworten.
In meinem Betrieb bekomme ich für Arbeit an Feiertagen 125% Zulage
Also auch deine angefragten 150% sind wahrscheinlich.
Lohn + 125% Lohn
Ja, kann man haben! Wie du schon anfragst, die Eltern müssen einverstanden sein.
Du hast Paypal in deinen Themen. Das wiederum geht nicht mit 14 Jahren.
Schriftlich, also per Post!
Mail oder Whatsapp sind weniger geeignet wenn sich einer stumm stellt.
Wenn es wichtig ist dann mit Einwurfeinschreiben.
Ein Teilzeitjob kann auch ein Minijob sein.
Ansonsten sollte man schon den Hauptarbeitsgeber von einer Nebentätigkeit unterrichten.
Aber da du dort nicht arbeiten gehst versteh ich das Problem eigentlich nicht so richtig.