Hallo,

eine Firma, die mit einer deutschen Top-Level-Domain auftritt, gleichzeitig aber auf der Seite das in Deutschland gesetzlich vorgeschriebene Impressum fehlt, würde ich meiden.

Das mag noch kein Indiz für eine Betrugsseite sein, mindestens aber dafür, das man schlichtweg unsauber arbeitet... Aber auch wenn ich nur von Unfähigkeit ausgehe, wäre das für mich trotzdem eine red flag.

Die Firma sitzt offenbar in der Schweiz - heißt eventuelle Rechtsansprüche unterliegen nicht mehr dem deutschen Recht. Deutsche Regelungen zum Verbraucherschutz (und auch EU-Regelungen) finden keine Anwendung.

LG, Chris

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Hallo,

ohne einen konkreten Einblick in die Buchung zu haben, kann dir diese Frage keiner mit Sicherheit beantworten.

Am Wahrscheinlichsten erscheint mir folgende Situation, die häufig vorkommt und für dich leider bedeutet, dass du mit der fehlerhaften Umbuchung selbst die höheren Umbuchungsgebühren verursachst.

Das Problem hier dürfte eher nicht beim Hotel liegen - dem ist der Name des Mitreisenden in den meisten Fällen recht egal.

Bei Flügen hingegen ist das nicht so. Flüge können in verschiedenen Tarifklassen gebucht werden, von nicht stornier- und änderbar bis komplett flexibel... unter anderem gibt es Tarifklassen, die eine einmalige Umbuchung gegen eine geringe Gebühr zulassen - aber eben nur genau 1x. Eine zweite Umbuchung ist in diesem Fall nicht möglich.

Sollte genau das hier der Fall sein, ist es also korrekt, das eine 2. Umbuchung technisch nur noch als Stornierung des Flugtickets und Neubuchung verarbeitbar ist und dementsprechende Kosten aufwirft.

Wenn dem so ist und du dagegen vorgehen wollen würdest, müsste in den Vertragsbedingungen vereinbart sein, dass Umbuchungen beliebig oft möglich sind. An der Stelle befinden wir uns dann auch im Bereich einer Rechtsberatung und die kann nur ein Fachanwalt für Reiserecht mit Einsicht der entsprechenden Dokumentation geben.

LG, Chris

Edit: Nach Kulanz verlangen kann man immer - Fragen wäre besser. Kulanz per Definition ist ein Entgegenkommen ohne vertragliche Grundlage - also reine Freundlichkeit. Wer Kulanz verlangt, wird eigentlich immer abgewiesen, selbst wenn man Möglichkeiten hätte. Wer freundlich um Kulanz bittet, wird ggf. Erfolg haben, sofern der Anbieter selbst eine Möglichkeit dazu hat.

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Hallo,

wenn dir hier irgendjemand etwas empfiehlt basiert dies lediglich auf dessen eigener Erfahrung. Ob du aber die gleichen Dinge magst, wie der Antwortende, ist fraglich.

Eine professionelle Bedarfsermittlung wird in einem Reisebüro gemacht.

Da deine einzige Einschränkung 12 Std. ab Lautern und Meer sind, käme all das in Frage:

  • die komplette Ostsee bis Danzig
  • die komplette Nordseeküste von Dänemark, Deutschland, Niederlande, Belgien und Frankreich
  • die komplette französische Atlantikküste
  • das westliche Mittelmeer von Barcelona bis in die Toskana
  • das östliche Mittelmeer von der Emilia-Romana bis Krk

Das ist eine ganze Menge und was für dich sinnvoll ist, hängt halt von vielen weiteren persönlichen Präferenzen ab.

Meine persönliche Empfehlung, weil ich es dort einfach bezaubernd finde. Die ligurische Küste rund um die Cinque Terre. Hier hat man die Kombination aus traumhaften Mittelmeerfeeling zusammen mit den Bergen der ligurischen Alpen.

LG, Chris

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Hallo,

des Anwalts liebster Satz ist... das kommt darauf an. Keiner kennt hier die konkrete Stellenausschreibung und den Text deines Arbeitsvertrages.

Meine Tendenz wäre, dass der AG die Willkommensprämie entsprechend der Ausschreibung zahlen müsste... denn genau damit wurdes du geworben. Andererseits scheint es nicht Bestandteil des Arbeitsvertrages zu sein.

Schwierig.

Nun stellt sich die Frage, was du machen willst. Du kannst dies vom AG einfordern und musst, sofern er sich weigert eben rechtlich dagegen vorgehen.

Wenn du rechtliche Schritte einleitest, wird der AG das Arbeitsverhältnis vermutlich sofort beenden. Andererseits würde ich auch in einem Unternehmen nicht langfristig arbeiten wollen, dass sich nicht (oder nur nach Drohung mit rechtlichen Schritten) an die Einhaltung von Vereinbarungen gebunden fühlt und schon mal nach was neuem suchen.

LG, Chris

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