Unterweisungsnachweise für haupt und minijob gültig?

3 Antworten

Von Experte notting bestätigt

Es geht nicht darum, dass du dem Arbeitgeber nachweisen musst, dass du irgendwann mal irgendwo eine Unterweisung zu diesen Themen an sich hattest. Die Vorschrift ist, dass der Arbeitgeber dich darüber belehren und diese Belehrung nachweisen muss, spezifisch für sein Unternehmen und deine konkrete Tätigkeit dort!

Somit ja, selbstverständlich musst du die im Minijob auch noch mal machen. Aber wo ist das Problem? Diese Unterweisungen sind ganz eindeutig Arbeitszeit. Sprich, du wirst für die Zeit bezahlt, in der du das machst. Da kann es dir doch egal sein, ob du da eine Unterweisung zum Daten- und Brandschutz durchklickst oder deine eigentliche Tätigkeit in diesem Minijob verrichtest.

Sind ja dieselben Inhalte

Beim Datenschutz grundsätzlich ja. Jedoch hat jedes Unternehmen seine eigenen Datenschutzrichtlinien, seine eigenen Datenschutzverfahren und Umsetzungen der grundsätzlichen Vorgaben zu erstellen. Und schon hast du bereits bei dem Verfahren unterschiedliche Vorgaben für den Umgang mit schutzwürdigen Daten, die eben nur für das jeweilige Unternehmen gelten.

Mein Chef vom Minijob möchte meine Nachweise nämlich nicht anerkennen weil diese ja bei einem anderen Anbieter gemacht wurden 

Siehe Oben.

Gleiches gilt auch für die Verfahren beim Arbeitsschutz. Selbst bei verschiedenen Unternehmen in der gleichen Branche wirst du nicht zwangsläufig exakt die gleichen Maschinen und Werkzeuge vorfinden. Vielleicht von der Art her, aber eben nicht die exakt gleichen! Und die Einweisungen haben auf die vorhandenen Maschinen zu erfolgen.

Da kann man nicht die Unterweisungen eines Unternehmens auf ein Anderes übertragen. Das machen die Berufsgenossenschaften nicht mit.

und wenn die Unterweisungsnachweise von der Bezirksregierung geprüft werden

Mal ganz einfach einen Worst-Case in den Raum gestellt: Was glaubst du wohl, wenn du in dem Minijob einen Arbeitsunfall hast und dort keine Unterweisungen belegen kannst? Was meinst du, wer für mögliche Spätfolgen aufkommt? Die Berufsgenossenschaft, der Arbeitsunfälle gemeldet werden müssen, wird das mangels Unterweisungen ablehnen. Dann ist dein Chef dran. Der hat nämlich den Kopf in der Schlinge, weil er für die Unterweisungen in seinem Betrieb zu sorgen hat. Würdest du an seiner Stelle für Kosten aufkommen wollen, nur weil ein Mitarbeiter die Unterweisungen nicht machen möchte? Wohl kaum.

Deine Unterweisungen sind Jobbezogen und nicht auf deine Person. Anders ist das mit einem Ersthelferschein oder einer Brandhelferausbildung. Aber die Unterweisung ist Aufgabe des Arbeitgebers und die Hinweise und Gefahrenstellen bzw. gefährlichen Tätigkeiten immer anders - schon bei einem Wechsel des Bereiches im selben Unternehmen kann eine erneute Unterweisung notwendig werden.