Abmahnung?
Hallo Leute,
ich habe folgendes Problem.
Ich habe mich heute auf Arbeit krankgemeldet. Meine Chefin war noch nicht da und ein Kollege von mir ging ans Telefon. Ich schilderte mein Anliegen und er sagte, dass er meiner Chefin Bescheid gebe. Nun dies ist wohl nicht erfolgt. Ich rufte nach meinem Arztbesuch nochmal auf Arbeit an und meine Chefin ging ran. Ich gab ihr den Zeitraum meiner Krankschreibung.
Sie sagte „Sie haben sich heute früh gar nicht gemeldet“ ich schilderte ihr, dass ein Kollege ran ging und er Bescheid geben wollte. Sie meinte, dann zu mir, dass es das falsche Telefon war, wo ich anrufte.
bis jetzt hatte ich mich immer unter dieser Nummer krankgemeldet und hat bis jetzt immer geklappt. Sie gab mir eine andere Nummer, wo ich mich in Zukunft krankmelden soll. Ich wusste aber von dieser Besagten anderen Nummer nichts, mir wurde auch nie gesagt, dass ich mich bei dieser Nummer krankmelden soll.
zum Schluss sagte sie „Wir klären das, wenn Sie wieder da sind“
Denkt ihr das könnte eine Abmahnung werden?
2 Antworten
Hallo Louibs!
Erstenmal gute Besserung!
Grundsätzlich wäre zu klären, welche genauen Regelungen in deinem Betrieb bestehen. Bestehen keine weiteren Regeln, ist anzunehmen dass du deine Bringschuld erfüllt hast.
Die Pflicht die Arbeitsunfähigkeit mitzuteilen besteht nicht gegenüber dem Vorgesetzten, sondern gegenüber dem Arbeitgeber. Kleines Wortspiel, große Wirkung. Es kann davon ausgegangen werden, dass durch die Mitteilung an den Kollegen, welcher hier als Erfüllungsgehilfe fungiert, über die bekannte Telefonnummer die Meldung in die Sphäre des Arbeitgebers gekommen ist. Ein klärendes Gespräch hilft.
Sollte dir eine Abmahnung erteilt werden, unterschreibe diese Keinesfalls. Solltet ihr einen Betriebsrat haben, ziehe diesen Hinzu.
Ich wünsche dir weiterhin gute Besserung und viel Erfolg!
Wenn Dir bisher nur die allgemeine Telefonnr. (von Kollegen) bekannt war und nicht die spezielle, dazu der Kollege (den Namen solltest Du wissen) die Krankmeldung nicht weiterleitete, kannst Du einer evt. Abmahnung aus diesen Gründen widersprechen. Aber ich denke, eine Abmahnung wird nicht kommen.