Abmahnung?

2 Antworten

Hallo Louibs!

Erstenmal gute Besserung!

Grundsätzlich wäre zu klären, welche genauen Regelungen in deinem Betrieb bestehen. Bestehen keine weiteren Regeln, ist anzunehmen dass du deine Bringschuld erfüllt hast.

Die Pflicht die Arbeitsunfähigkeit mitzuteilen besteht nicht gegenüber dem Vorgesetzten, sondern gegenüber dem Arbeitgeber. Kleines Wortspiel, große Wirkung. Es kann davon ausgegangen werden, dass durch die Mitteilung an den Kollegen, welcher hier als Erfüllungsgehilfe fungiert, über die bekannte Telefonnummer die Meldung in die Sphäre des Arbeitgebers gekommen ist. Ein klärendes Gespräch hilft.

Sollte dir eine Abmahnung erteilt werden, unterschreibe diese Keinesfalls. Solltet ihr einen Betriebsrat haben, ziehe diesen Hinzu.

Ich wünsche dir weiterhin gute Besserung und viel Erfolg!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Wenn Dir bisher nur die allgemeine Telefonnr. (von Kollegen) bekannt war und nicht die spezielle, dazu der Kollege (den Namen solltest Du wissen) die Krankmeldung nicht weiterleitete, kannst Du einer evt. Abmahnung aus diesen Gründen widersprechen. Aber ich denke, eine Abmahnung wird nicht kommen.