Abmahnung bekommen wegen fehlender Krankmeldung, obwohl für die ersten 3 Tage keine notwendig war?
Hey,
Ich wurde darauf informiert, dass ich eine Abmahnung bekommen werde und somit meine Aufstiegschance entfallen wird.
Dies wurde mir vor 3 Wochen gesagt, genau zum begin des "Step-Up-Programmes" (Aufstiegschance), eine Abmahnung hab ich bis jetzt allerdings noch nicht erhalten.
Die Begründung der Abmahnung sei, fehlende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
Wir haben bei uns die Regelung, dass man sich 3 Tage ohne Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung krank melden kann, man muss sich nur rechtzeitig bei seinem Manager krank melden & dies in der BetriebsApp angeben.
Ich arbeite in der Nachtschicht, diese beginnt um 1:15 Uhr, ich erwähne dies, um etwas Verständigung zur meiner Situation zu schaffen.
Ich war die ersten 3 Nächte krank, mit dem Gedanken, an der 4. Nacht wieder zur arbeit zu kommen. Ich habe Manager + App darüber informiert. Nun bin ich am 3. Tag abends vor der Arbeit wach geworden und merkte, dass sich mein Zustand doch noch weiter verschlechtert hat. Ich gab Manager + App bescheid und blieb zuhause. Am nächsten Morgen ging ich zum Arzt und wollte mir für die weiteren Tage eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung holen. Ich holte mir für die 4. und 5. Nacht eine Bescheinigung. Nun wurde mir gesagt, da ich länger als 5 Tage krank sei, dass ich für die ersten 3 Nächte ebenfalls eine brauchte. Ich sagte, dass es so im Arbeitsvertrag so steht, dass man für die ersten 3 Tage keine bräuchte & erst ab den 3. Tag eine notwendig ist. Mir wurde gesagt, dass ich dies in voraus wissen musste und schon für die ersten 3 Tage eine holen musste.
Wenn man für 3 Tage keine Bescheinigung braucht und davon ausgeht am 4. Tag wieder da zu sein, kann man doch nicht voraussehen, dass sich der Zustand verschlechtert.
Als ich gemerkt habe, dass ich noch einen weiteren Tag krank bin und nicht zur Arbeit kann, ist es gesetzlich schon nicht mehr möglich eine Bescheinigung für den ersten Tag zu bekommen, da zur Nacht hin kein Hausarzt offen hat & man erst zum morgen hin (am 4. Tag) eine holen könnte & bloß 3 Tage rückwirkend eine erhalten kann. Mir kommt die ganze Sache einwenig unlogisch vor, da ich auf mein Recht bestanden habe & dies mir im Nachhinein zum verhängnins wurde und keinerlei Verständnis dafür bekommen habe.
Ist das alles rechtens? Dürfen die das so einfach? Habe ich irgendwelche Chancen darum weg zu kommen?
Ich habe die Vermutung dass dies nur aufgrund dessen passiert ist, da man nicht wollte, dass ich mein StepUpProgramm starte, welches mir durch einen fairen Prozess zusteht.
3 Antworten
Gegen die Abmahnung kannst du ja wiederspruch einlegen. Darin weist du auf den Passus hin und legst für die folgetage die Krankmeldung dazu.
Wenn im Arbeitsvertrag oder in der Betriebsverordnung steht, ab dem 3.Tag, dann gilt das. Und da kann nichts rückwirkend verlangt werden.
Das einzige, was in deinem Fall kritisch sein könnte, ist das mit der 4.Nacht - denn da hast Du ja definitiv den 4. Arbeitstag gefehlt. Aber selbst da hättest du bei Arbeitsbeginn um 1:15 mit einer am gleichen Tag ausgestellten AU eigentlich kein Problem.
Sollte eine Abmahnung kommen, würde ich das vor dem Arbeitsgericht klären lassen.
Das solltest du umgehend mit dem Betriebsrat, mit deinem Vorgesetzten und gegebenenfalls mit der Personalabteilung besprechen.
Natürlich kann man das nicht vorher wissen, ob man am 4. Tag oder am 5. Tag auch noch krank ist. Das müssen die auch wissen. Und die wissen auch, dass man im Normalfall keine AU drei Tage rückwirkend besorgen kann. Natürlich kann deine Vermutung stimmen, unüblich ist sowas nicht, auch wenn es erfreulicherweise nicht die Regel ist.
dass man im Normalfall keine AU drei Tage rückwirkend besorgen kann
Das ist auch nicht erforderlich.
Die ersten drei Tage müssen nicht bescheinigt werden, wenn eine Bescheinigung erst vorgelegt werden muss bei einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen.