Abmahnung bekommen wegen fehlender Krankmeldung, obwohl für die ersten 3 Tage keine notwendig war?

3 Antworten

Gegen die Abmahnung kannst du ja wiederspruch einlegen. Darin weist du auf den Passus hin und legst für die folgetage die Krankmeldung dazu.

Wenn im Arbeitsvertrag oder in der Betriebsverordnung steht, ab dem 3.Tag, dann gilt das. Und da kann nichts rückwirkend verlangt werden.

Das einzige, was in deinem Fall kritisch sein könnte, ist das mit der 4.Nacht - denn da hast Du ja definitiv den 4. Arbeitstag gefehlt. Aber selbst da hättest du bei Arbeitsbeginn um 1:15 mit einer am gleichen Tag ausgestellten AU eigentlich kein Problem.

Sollte eine Abmahnung kommen, würde ich das vor dem Arbeitsgericht klären lassen.

Das solltest du umgehend mit dem Betriebsrat, mit deinem Vorgesetzten und gegebenenfalls mit der Personalabteilung besprechen.

Natürlich kann man das nicht vorher wissen, ob man am 4. Tag oder am 5. Tag auch noch krank ist. Das müssen die auch wissen. Und die wissen auch, dass man im Normalfall keine AU drei Tage rückwirkend besorgen kann. Natürlich kann deine Vermutung stimmen, unüblich ist sowas nicht, auch wenn es erfreulicherweise nicht die Regel ist.


Familiengerd  05.06.2023, 19:41
dass man im Normalfall keine AU drei Tage rückwirkend besorgen kann

Das ist auch nicht erforderlich.

Die ersten drei Tage müssen nicht bescheinigt werden, wenn eine Bescheinigung erst vorgelegt werden muss bei einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen.

0