ABMAHNUNG, weil ich angeblich vergessen habe bei einem Auto Räder festzuziehen?

7 Antworten

 , darf er mir dafür eine Abmahnung geben, weil eigentlich hätte er ja einen Ausbilder neben mich stellen sollen der darauf aufpasst

Ja, er darf Dich abmahnen.

Du bist im 3. Lehrjahr und solltest es wissen, dass man die Räder nachziehen muss.

Ich habe keine KFZ-Mechatroniker und weiß das. Da kann man sich aus als Azubi im - immerhin - 3. Ausbildungsjahr und bald Geselle - nicht herausreden.

"Nur" Lehrling ? Im dritten Lehrjahr sollte man doch einen einfachen Radwechsel ohne Aufsicht hinbekommen - inklusive aller notwendigen Sorgfalt. Eine Abmahnung zu kassieren ist natürlich immer hart, bleibt zu hoffen, dass Sie die mit dem Berufsfeld verbundene Verantwortung nun verstanden haben.

Von einem Auszubildenen im 3. Lehrjahr, der kurz davor steht seine Gesellenprüfung abzulegen kann man durchaus erwarten, dass er derlei Arbeiten selbstständig und gewissenhaft abliefert.

In vielen Betrieben sind die Azubis im 3. Lehrjahr schon fast dem Gesellen gleichgestellt.

Insofern ist die Abmahnung absolut gerechtfertigt.


Lars0955 
Beitragsersteller
 29.04.2023, 15:07

Seit diesen 3 Jahren habe ich wahrscheinlich über 100 Radwechsel gemacht wenn nicht sogar mehr. Und das war das erste mal dass mir sowas passiert ist, dafür gleich Abmahnung zu kassieren ist halt etwas hart.

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LuciusArtorius  29.04.2023, 15:10
@Lars0955

Und wäre das Rad jetzt beim Kunden während der Fahrt abgefallen, Unfall ... alle tot ... dann wärst du deines Lebens nicht mehr froh geworden.

Lerne daraus!

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Bomberos911  29.04.2023, 15:15
@Lars0955

Eine Abmahnung ist natürlich krass. Aber du wirst besser wissen als die meisten hier, was passiert, wenn sich beim Kunden auf der Autobahn mit 200km/h plötzlich ein Rad löst...

Spätestens dann wäre die Abmahnung nicht mehr dein größtes Problem, sondern das Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung.

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GutenTag2003  29.04.2023, 15:34
@Lars0955
Und das war das erste mal dass mir sowas passiert ist, dafür gleich Abmahnung zu kassieren ist halt etwas hart.

Bei einem Unfall mit Todesfolgen wäre der Fahrer auch das erste mal tot... und das wäre (etwas) hart.

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Ob du in diesem Betrieb bleiben willst oder bleiben darfst, können wir nicht wissen.

Wenn du dort bleiben wirst, solltest du wissen, dass Abmahnungen in die Personalakte kommen.

Du hast jedoch das Recht, eine Gegendarstellung zu schreiben, wenn du Einwände gegen die Abmahnung hast, die dein Arbeitgeber dann ebenfalls in die Personalakte heften muss.

Im Übrigen sollte ein Auszubildender, der kurz vor der Gesellenprüfung steht, mit erhöhter Sorgfalt arbeiten können, wenn es um solche sicherheitsrelevante Arbeiten geht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Lebenserfahrung und sehr vielseitige Interessen

Sei froh, dass nichts schlimmeres passiert ist. Du hast grob fahrlässig gehandelt.

Eine Abmahnung ist hart, zum Glück ist der Autofahrer nicht verunglückt.

Giwalato