Unterhaltsverpflichtung bei Streit mit Kindesmutter?
Guten Abend,
ich befinde mich in einem echten Dilemma und möchte nicht den Eindruck erwecken, mich vor zu erwartenden Verantwortungen drücken zu wollen. Meine Ex-Partnerin ist schwanger und das sehr wahrscheinlich von mir (wir haben uns kurz vor dem Test getrennt).
Da wir einfach nicht mehr miteinander klar kommen hat sie bereits ein paar böse Anmerkungen zu Erziehungsthemen gemacht: Sie entscheidet Namen, Ernährung, Regeln, Taufe und alles was da eben so zugehört, ich darf das Kind höchstens mal sehen, wenn sie es denn zuließe.
Nun ist es ja Gott sei Dank noch nicht so weit und ich versuche immer noch händeringend einen gemeinsamen Nenner mit ihr zu finden, zumindest dem Kind zuliebe. Ich bin selber von einer alleinerziehenden Mutter großgezogen worden und finde das heutige Verhältnis zu meinen Eltern mehr als nur bedürftig.
Ich möchte vollumfänglich für mein Kind da sein, habe aber das Gefühl, dass die Mutter sich da gegen stellen wird und ich am Ende nur für den Unterhalt da bin. Auch wenn ich das Recht hätte, das Kind alle zwei Wochenenden zu sehen gibt es auch da Mittel und Wege, das zu verhindern (hat meine Mutter alles schon mit meinem Vater durchgezogen).
Ganz böse gefragt: Gibt es eine Möglichkeit, der Unterhaltsverpflichtung aus dem Weg zu gehen? Ich würde viel lieber die tatsächlichen Kosten tragen und nicht nur als passives Einkommen für einen Menschen dienen, der so unkooperativ bezüglich des gemeinsamen Kindes ist.
Vielleicht habt ihr da ja Erfahrungen. Im besten Fall findet sich aber eine Lösung außerhalb des Rechtsweges. Am Ende leidet nur das Kind darunter.
LG Simon
11 Antworten
Gibt es eine Möglichkeit, der Unterhaltsverpflichtung aus dem Weg zu gehen
Nur wenn du nicht der leibliche Vater bist. Oder alternativ: wenn du das Wechselmodell durchsetzen kannst. Bei einem (gestillten) Säugling wird das aber schwierig werden.
Ich würde viel lieber die tatsächlichen Kosten tragen
Das ist ein bisschen witzig, da du anscheinend denkst, die tatsächlichen Kosten wären niedriger als der Unterhalt.
Sie entscheidet Namen, Ernährung, Regeln, Taufe und alles was da eben so zugehört, ich darf das Kind höchstens mal sehen
Du hast die Möglichkeit, das gemeinsame Sorgerecht einzuklagen. Mittlerweile sind die Chancen der Väter dahingehend auch deutlich besser als früher.
Wenn es dir nur darum geht, dass die Ex kooperativer wird, reicht es womöglich schon aus, zu erwähnen, dass du das im Zweifelsfall vorhast, wenn sie dich von deinem Kind fernhalten will.
Ich kann dir nur dringend empfehlen dir umgehend einen guten Anwalt für Familienrecht zu suchen, damit du von Anbeginn, sobald du als leiblicher Vater feststehst, auch die gemeinsame Sorge einklagen kannst, wenn sie sich quer stellst und für den Umgang Nägel mit Köpfen machst.
Offensichtlich gehört sie der Fraktion Mütter an, die meint, dass sie irgendwelche Besitzansprüche am Kind hat und dir das Kind vorenthalten will und dich auch gleich zum Zahlvater degradieren möchte, der von ihren Gnaden abhängig ist.
Wenn es sich tatsächlich um dein Kind handelt, dann wirst du selbstverständlich den Unterhalt zu zahlen haben, der sich aus deinem bereinigten Netto ergibt. Genauso wie du für sie ggf. auch Betreuungsunterhalt zu zahlen hast.
Und egal wie sie meint sich dir gegenüber verhalten zu müssen, solltest du immer sachlich und freundlich bleiben. Es geht um das Kind und nur um das Kind und es ist schon bedauerlich genug, dass sie es offenbar nicht kapieren will.
wenn es dein kind ist, wirst du die vaterschaft anerkennen und damit unterhaltspflichtig für mutter und kind. die höhe des unterhalts richtet sich nach deinem einkommen und das überweist du auf das konto der km.
du hast das recht auf umgang, welches jedoch nicht auf gedeih und laune der km abhängig ist. forder daher eine umgangsvereinbarung nach der geburt:
- 2-3 nachmittage die woche mit einer übernachtung
- jedes zweite we von fr-so
- hälftige ferien und feiertage
- 3 wochen urlaub
wenn nötig muss das eben durch dich gerichtlich durchgesetzt werden mit beschwerung des beschlusses durch:
- androhung von ordnungsgeld oder haft
- androhung entzug des sorgerechts
wenn sie den beschluss boykottieren möchte.
Ganz böse gefragt: Gibt es eine Möglichkeit, der Unterhaltsverpflichtung aus dem Weg zu gehen? Ich würde viel lieber die tatsächlichen Kosten tragen und nicht nur als passives Einkommen für einen Menschen dienen, der so unkooperativ bezüglich des gemeinsamen Kindes ist.
Ganz böse geantwortet:
Solange das Kind von der Mutter "betreut" wird: NEIN
Ich würde viel lieber die tatsächlichen Kosten tragen
Über die Verwendung des Unterhaltes hättest Du nichts aber auch gar nichts zu entscheiden.
...
Umgang:
- Du kannst das gemeinsame Sorgerecht - bei Gericht - beantragen.
- Du kannst den Umgang mit dem Kind beantragen und regeln lassen
- über die Dinge des Alltags hast Du keinerlei Mitsprache, wenn Mutter es nicht will
ich darf das Kind höchstens mal sehen, wenn sie es denn zuließe.
Das ließe sich über das Familiengericht regeln. ... was nicht bedeutet, dass die Mutter Dir nicht alle Knüppeln zwischen die Beine werfen kann o h n e auch nur die geringste rechtliche Strafe befürchten zu müssen.
Ja, indem Du das Kind aufziehst. Dann leistest Du Betreuungsunterhalt, und die Mutter wäre ggfl. zu Unterhaltszahlungen verpflichtet.
Bei der Schilderung von Dir würde das aber auf jeden Fall auf eine gerichtliche Entscheidung hinauslaufen.