Übergabetermin, welche Rechte?

4 Antworten

seitens des Vermieters gekündigt worden

Es wäre zunächst zu prüfen, ob die Kündigung wirksam ist. Denn wenn sie es nicht ist, muss der Mieter gar nicht reagieren und kann in der Wohnung bleiben.

Wer entscheidet letztendlich wann der Übergabetermin stattfindet?

Dazu gibt es keine gesetzliche Regelung. Letztlich müssen sich Mieter und Vermieter auf einen Termin einigen. Die Pflicht zur Rückgabe besteht aber in der Regel sofort nach dem letzten Tag der Vertragslaufzeit.

Welche Folgen hat eine nicht stattgefundene Übergabe (Schlüssel Schließanlage, Mietzahlungen etc.) für die Mieterin?

Das lässt sich so pauschal nicht beantworten. Immerhin hat der Vermieter ja selbst keine Zeit am 1.6., wenn eigentlich die Übergabe zu erfolgen hätte. Schadenersatzpflichtig macht sich der Mieter nur, wenn er die Übergabe schuldhaft verhindert, also gar nicht an der Festlegung eines geeigneten Termins mitwirkt.

Sofern der gekündigte Mieter die Mietwohnung nicht nach Mietende an den Vermieter herausgibt, bleibt er unberechtigter aber entgeltlicher Nutzer. Der Mieter ist in der Pflicht den Termin mit dem Vermieter zu vereinbaren. Offenbar ist sich der Mieter dieser Pflicht nicht bewusst!

Wäre die Mietwohnung zum 1.6.24 wieder vermietet und die Herausgabe an den Vermieter ist aufgrund des Fehlverhaltens des Vormieters nicht möglich, dann macht sich dieser vollumfänglich schadensersatzpflichtig.

Welche Folgen hat eine nicht stattgefundene Übergabe (Schlüssel Schließanlage, Mietzahlungen etc.) für die Mieterin?

Schlüssel / Schließanlage - die Mieterin zahlt für den Ersatz der beschafft werden muss, also Einbau neuer Schlösser. Das kann bei einer Schließanlage sehr, sehr teuer werden.

Noch offene Mietzahlungen - der Vermieter verrechnet die mit der Kaution.

Man kann also nur dazu raten die Wohnungsschlüssel pünktlich beim Vermieter abzugeben und noch offene Mietforderungen zu begleichen.


Renick  14.05.2024, 14:01
Das kann bei einer Schließanlage sehr, sehr teuer werden.

Und die Kosten für eine Räumungsklage und den Gerichtsvollzieher kommen noch dazu, was vorher zu erfolgen hat. Denn von selbst darf sich ein Vermieter nicht Zugang verschaffen.

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Der ausziehende Mieter ist in der Pflicht einen Termin für die Rückgabe zu vereinbaren. Der Vermieter muß dem Mieter nicht hinterher rennen deswegen.

Rein rechtlich muß die Übergabe nach Ende des Mietverhältnisses erfolgen. Also am 01.06. um 0:00 Uhr ;-), theoretisch.

In der Praxis ist es aber üblich das die Mietsache spätestens am letzten Tag des Mietverhältnisses zurück gegeben wird.

Gibt der Mieter die Mietsache verspätet zurück kann er schadensersatzpflichtig gemacht werden.