"Aktionspflicht" wenn sich Vermieter nicht wegen Übergabetermin meldet?

3 Antworten

Müssen WIR jetzt noch etwas tun?

Im Moment braucht und könnt ihr nicht viel tun. Ihr habt die Pflicht, die Wohnung zum Ende der Mietzeit zurück zu geben. Gleichzeitig hat aber auch der Vermieter das Recht, die Wohnung erst zum Ende der Mietzeit zurück zu nehmen und nicht früher. Wenn man sie doch früher zurück gibt, dann ist das Vereinbarungssache, aber kein Zwang für eine der Seiten. Gegen Ende der Mietzeit meldet ihr euch einfach nochmal beim Vermieter wegen eines Termins.

Ein kleines Problem sehe ich darin, dass der Vermieter schon einen Schlüssel hat. Das bedeutet nämlich, er könnte irgend welche handwerklichen Dinge darin machen. Das ist an sich nicht schlimm, aber es besteht die Möglichkeit, dass er dabei einen Schaden verursacht, den er euch dann vielleicht anlasten könnte. Daher solltet ihr zusammen mit einem neutralen Zeugen eine Begehung machen, den Zustand der Räume ausführlich dokumentieren in Text und Bildern. Das dann eventuell dem Vermieter schicken. Vielleicht akzeptiert er das dann so als vollständig und ihr braucht ihm nur noch die Schlüssel zukommen lassen.


Schoko1711 
Beitragsersteller
 24.11.2021, 11:18

Danke Dir .... ich habe viele Fotos gemacht von der Wohnung, im "Urzustand" vor Entrümpelung; danach - auch ein Video haben wir gemacht - die Männer der Entrümpelungsfirma sind Zeugen, dass keine Schäden vorhanden sind. Auch habe ich jetzt nochmal Fotos gemacht, besonders von den fenstern, die ja auch so schlimm sein sollen. Sind sie nicht. es sind über 20 Jahre Dachfenster, in sauberem trockenen Zustand. Lediglich einmal putzen wäre gu, und das tun wir noch vor Übergabe.Den Schlüssel wollten sie ja haben damit schon gearbeitet werden kann, daher musste ja auch alles so schnell passieren, und wir waren dankbar für die Bereitschaft - aber nun sieht halt alles anders aus......

Also, wir haben auf jeden Fall genug Bildmaterial - vielen Dank nochmal für Deine Hilfe!

Wenn der Vermieter vor Ablauf des Kündigungsdatums die Wohnung zurücknimmt um Renovierungsarbeiten zu beginnen besteht auch kein Anspruch mehr auf Mietzahlung.

Überprüfe ob die Erben bereits mit Renovierungsarbeiten begonnen haben ( dazu reicht es aus, wenn die Handwerker bereits ihre Materialien etc. in die Wohung gebracht haben ) - dann haben sie die Wohnung "stillschweigend" zurückgenommen.


Schoko1711 
Beitragsersteller
 16.11.2021, 12:09

Danke erstmal.... jetzt heisst es derzeit so viel zu tun dass es schwer ist Termin zu finden, ausserdem wären die Fenster auszutauschen da diese in einem desolaten Zustand wären usw. ... so langsam geht das Ganze auf die Psyche 😪😪😪

Ich würde dem Vermieter nicht hinterher rennen und ihm die Wohnung erst zum letzten Tag übergeben.