Satelittenschüssel Anschluß auf Mieter umlegen - darf der Vermieter das?
Hallo, ich wohne hier um ein 2 Parteien-Haus. Wir haben seit 21 Jahren eine Satelittenschüssel seitens des Vermieters. In der Nebenkostenabrechnung werden mir seit 21 Jahren 60,00 EUR für "Antennenanschluss" berechnet. Ist das rechtens?
6 Antworten
Wir haben eine Sattanlage eingebaut. Die Materialkosten werden wie bei einer Modernisierung mit 11% angerechnet. Das sind 10,73€ pro Wohnung im Jahr. Gegenüber dem vorherigen Kabelanschluss ist das nichts.
Na wenn mal Rechnet ist die Anlage für knapp 200 Euro jetzt mit 1.260€ nach 21 Jahren vergoldet.
Wenn da noch einer wohnt mal 2x
Nutzt Du das überhaupt ?
wenn das nicht in den Nebenkosten / Mietvertrag drin steht dann würde ich das auch nicht bezahlen.. zumal du ja IP TV nutzt.
Ich kenne keinen Mieter bei uns in der Straße wo für SAT TV noch zahlen soll.. bei uns in der Anlage ist das kostenfrei. (18 Parteien) Strom läuft über allgemein Strom.. (ich arbeite als Beirat mit der HV zusammen)
Nein.
Bei einer Sat-Schüssel fallen keine regelmäßigen Kosten an.
Das bisschen Strom für Verteiler läuft ja gewöhnlich über den Allgemeinstrom.
Ich meine ja den Strom der für die Anlage benötigt wird. Der läuft ja normalerweise über den Allgemeinstrom.
Nutzt er den Antennenanschluss oder Du ? Was steht denn im Vertrag ?
er selbst wohnt nicht hier, wir sind 2 Mieter. Im Vertrag steht davon gar nix
Aber nutzen tut ihr beide diese Schüssel - zahlt der andere auch 60 € (ich hoffe wenn nur einmal im Jahr!)
wir könnten sie beide nutzen, der Nachbar zahlt 30 € im Jahr, da er den kleineren Teil des Hauses gemietet hat
Bei Googel gefunden :
Der Mieter muss die Kosten für die SAT- Anlage nicht zahlen. Die entsprechende Vereinbarung im Mietvertrag ist unwirksam. Umlagefähige Betriebskosten sind nur diejenigen, die dem Vermieter als nachweisbarer laufender Aufwand entstanden sind. Pauschale Ansätze sind insoweit unzulässig.
Sprich halt Deinen Vermieter darauf an, oder zahl bei der nächsten Nebenkostenabrechnung weniger.
Meist bekomme ja ich Geld zurück, da ich Strom- und Gaskosten für den anderen Mieter mit vorauszahle. Ich hab die Hauptanschlüsse
Ich muss mich korrigieren:
„Ein pauschaler Ansatz von 10 Euro monatlich für die Satellitenanlage ist unzulässig. Der Vermieter kann nur Betriebskosten auf die Mieter umlegen, die ihm nachweislich als laufender Aufwand entstanden sind. [...]
Der Mieter muss die Kosten für die SAT-Anlage nicht zahlen. Die entsprechende Vereinbarung im Mietvertrag ist unwirksam. Umlagefähige Betriebskosten sind nur diejenigen, die dem Vermieter als nachweisbarer laufender Aufwand entstanden sind. Pauschale Ansätze sind insoweit unzulässig. Eine vertragliche Vereinbarung pauschaler Beträge ist unwirksam (§ 556 Abs. 4 BGB).“
[Quelle: https://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/mietrecht-kein-pauschaler-ansatz-fuer-sat-anlage_258_212794.html]
VG :)
Dankeschön, mal sehen wir wir das klären könne (Vermieter und ich)...er ist ein Pfennigfuchser :-)
Am besten erstmal nett und freundlich probieren. Schließlich ist man als Mieter/Vermieter auch irgendwo aufeinander angewiesen.
Aber erfreut wird er sicher nicht sein über den Wegfall dieses freien Verdienstes.
Das werd ich machen, mal schauen was bei rauskommt, wahrscheinlich bekommt er wieder Schnappatmung :-)
keine Ausser das mal alle 20 Jahre das LNB getauscht werden muss und ein bissel strom. ansonsten Wartungsfrei.
Das wollte anitari auch mit dieser Frage sagen. Ich hatte nämlich zuerst fälschlicherweise geschrieben, dass die Zahlungsforderung rechtens sei 🙈
Nein, da mein Fernseher über Internet/ Magenta TV läuft