Wohnung Kündigung Schonfrist?

5 Antworten

Vorausgesetzt dir wurde in den letzten 2 Jahren nicht schon mal fristlos gekündigt wird die Kündigung automatisch, per Gesetz unwirksam.

Da muß der Vermieter nichts bestätigen.

BGB § 543 Abs. 2

Im Falle des Satzes 1 Nr. 3 ist die Kündigung ausgeschlossen, wenn der Vermieter vorher befriedigt wird. Sie wird unwirksam, wenn sich der Mieter von seiner Schuld durch Aufrechnung befreien konnte und unverzüglich nach der Kündigung die Aufrechnung erklärt.

Hat der Vermieter gleichzeitig auch ordentlich (fristgerecht) gekündigt bleibt die fristgerechte Kündigung aber wirksam.

Rede mit deinem Vermieter - vllt zieht er sie zurück - vllt nicht - das Geld wirste ihm trotzdem bezahlen müssen....du schuldest es ihm ja trotzdem noch....


DerCaveman  07.04.2021, 03:26

Wenn die Mietrueckstaende vollstaendig ausgeglichen werden, wird die fristlose Kuendigung unwirksam. Fuer den vollstaendigen Ausgleich hat die FS sogar noch recht viel Zeit. Der kann naemlich auch noch innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung einer Raeumungsklage erfolgen.

Voraussetzung ist allerdings, dass in den vergangenen 2 Jahren nicht schon einmal eine fristlose Kuendigung wegen Mietrueckstaenden erfolgt ist und diese durch vollstaendige Zahlung "geheilt" wurde. Ist das aber in den letzten 2 Jahren doch schon einmal passiert, bewirkt die vollstaendige Zahlung aller Rueckstaende nicht erneut die Unwirksamkeit der fristlosen Kuendigung. In dem Fall bleibt sie auch nach vollstaendigem Ausgleich wirksam.

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Diablo123 
Beitragsersteller
 07.04.2021, 03:27
@DerCaveman

Danke euch für eure Antworten. Aber sollte ich einfach das Geld bezahlen ohne irgendein Nachweis mitgenommen zu haben?

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DerCaveman  07.04.2021, 03:31
@Diablo123

Wenn du ueberweist, kannst die die Zahlung ja nachweisen. Wenn du bar zahlst, laesst du dir ne Quittung geben.

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Wenn das in den letzten 2 Jahren nicht schon einmal passiert ist, ist die fristlose Kuendigung mit der Zahlung aller Mietrueckstaende vom Tisch. Eine Raeumungsklage des Vermieters haette dann keinen Erfolg und wuerde daher vermutlich auch gar nicht erst erhoben. Da bedarf es keiner gesonderten Vereinbarung mit dem Vermieter.

Anders waere es allerdings, wenn zusaetzlich zur fristlosen auch eine fristgerechte Kuendigung erfolgt waere. Die waere dann weiterhin wirksam. In dem Fall solltest du dir vom Vermieter tatsaechlich bestaetigen lassen, dass das Mietverhaeltnis trotz der Kuendigung fortgesetzt wird.


Diablo123 
Beitragsersteller
 07.04.2021, 03:30

Der Vermieter will mir aber einen neuen Mietvertrag machen und das will ich nicht, am Ende bekomme ich auf 1 Jahr und werd rausgeschmissen ich hab doch trotzdem das Recht auf das mein aktueller Mietvertrag weiter fort besteht ? Danke

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DerCaveman  07.04.2021, 03:34
@Diablo123

Du brauchst keinen neuen Mietvertrag zu akzeptieren. Dann bleibt der alte wirksam. Zahle einfach alle Mietrueckstaende vollstaendig und die fristlose Kuendigung hat sich erledigt (sofern das in den letzten 2 Jahren nicht schon einmal passiert ist).

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Diablo123 
Beitragsersteller
 07.04.2021, 03:40
@DerCaveman

Auf der Kündigung steht aber ich sollt den Betrag bis dahin bezahlen und die Wohnung sauber abgeben ??

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DerCaveman  07.04.2021, 03:42
@Diablo123

Bezahlen willst du ja. Dann tu das auch. Den Rest ignorierst du einfach.

Wurde nur eine fristlose Kuendigung ausgesprochen oder steht da auch etwas von "hilfsweise kuendige ich auch fristgemaess zum ..."?

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Diablo123 
Beitragsersteller
 07.04.2021, 03:49
@DerCaveman

Da stand die Kündigung bleibt aufrecht erhalten

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ein zahlungsnachweis reicht aus, überweise es einfach mit der bank.

Eine alternative option wäre es, dem vermieter eine außerordentliche kündigung ab zu verlangen und danach noch eine weitere, denn dann ist die antragstellung nichtig vor gericht und verhält sich maximal auf die weiterzahlung und erfüllung des vertrages gegenüber dem vermieter, auf pünktlichkeit.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Eine Frage muss noch geklärt werden:

Wenn die fristlose Kündigung z. B. am 22.03.21 erfolgte und der Übergabetag der Wohnung für den 01.04.2021 vom Vermieter festgelegt wurde, dann ist das Mietende tatsächlich am 22.03.21 und jeder Tag danach ist keine Mietzeit mehr. Wohnst du dennoch weiter in der Wohnung, dann bist du nicht zur Mietzahlung verpflichtet aber ganz bestimmt zur Entrichtung eines Nutzungsentgeltes mindestens tagfertig in Höhe der letzten Miete.

Wenn du also die Mietschulden auf einmal zahlen kannst und willst, addieren sich die Schulden aus dem Nutzungsentgelt dazu.

Ist die volle Schuldsumme bezahlt, muss auch die Vorauszahlung der Gesamtmiete bis 30.04.21 erledigt werden. Hast du das beachtet?