Kommt darauf an

Auf der einen Seite ist es toll, wenn das Kind seinen eigenen Lebensunterhalt verdient.

Auf der anderen Seite wäre ein höherer Abschluss in deiner Zukunft vielleicht nützlich.

Außerdem würde ich mir Sorgen machen wegen den bekannten negativen gesundheitlichen Auswirkungen einer dauerhaften Nachtschicht auf die Gesundheit.

...zur Antwort

The ultimate take on "Whiskey in the Jar" - The Dubliners & The Pogues

https://www.youtube.com/watch?v=kBngMfSwbxo

Und nenn bitte die Plörre, die in den abtrünnigen Übersee-Kolonien gepanscht wird, nicht Whiskey. Und schon gar nicht Whisky.

...zur Antwort
 Der niederländischen Delegation zufolge kam es bereits am Donnerstag zu dem fraglichen Vorfall. Klein habe demnach nach einer Probe die Bühne verlassen. Dabei sei er von einer Frau gefilmt worden – "entgegen klarer Vereinbarungen", wie die Delegation betont. Trotz mehrfacher Aufforderungen Kleins habe sie nicht aufgehört. Dann sei es "zu einer bedrohlichen Bewegung von Joost in Richtung Kamera" gekommen, die letztlich zur Anzeige führte, heißt es in einem Statement des niederländischen TV-Senders "Avrotos". Er habe die Frau aber nicht berührt.

https://www.stern.de/lifestyle/leute/joost-klein-vom-esc-disqualifiziert---lag-es-an-einer-handgeste--34703884.html

...zur Antwort

Die EOS Webcam Software unterstützt die EOS 600D nicht:

https://www.canon.de/cameras/eos-webcam-utility/

Alternativ kannst Du ggfs die Camera Control Software oder HDMI Out verwenden. Dann benötigst Du aber ein Netzteil - und für den Preis bekommst Du auch schon eine gute Webcam.

...zur Antwort

Du darfst 1 Handgepäcksstück mit max. 55x40x23cm und 1 persönlichen Gegenstand mit max. 40x30x10cm mitnehmen.

https://www.swiss.com/de/de/prepare/baggage/hand-baggage

Wenn der Rucksack sich soweit zusammendrücken lässt, dann kannst Du ihn mitnehmen. Alternative: Laptoptasche.

...zur Antwort

Das ist eine Token-Ring Netzwerkkarte - so was habe ich zuletzt in den 90ern gesehen... und die Technik war damals schon veraltet!

Der 9polige Stecker ist KEINE RS-232 serielle Schnittstelle, wie hier vermutet wird, sondern ein Connector auf IBM Type 1 Verkabelung.

Hier ein passendes Anschlusskabel:

https://www.bismon.com/product/IBM-6339098-Eq-Type-1-TRDC-DB9M-Token-Ring-Adapter-Cable/070516010531

Aus welchem Antiquariat hast Du denn das Ding ausgegraben?

P.S: Nein, das Teil hat heute keinen Nutzen mehr. Zum einen liegt die maximale Übertragungsgeschwindigkeit bei 16MBit/s, zum anderen gibt es seit ~20 Jahren keine Treiber mehr dafür.

Nachtrag: Ich konnte die Karte inzwischen sogar identifizieren. Das ist eine Olicom OC3140 RapidFire Token Ring PCI.

...zur Antwort

Nachdem Du nie eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ausgeübt hast, besteht weder Anrecht auf Krankengeld noch einer Erwerbsminderungsrente. Deine Idee der "Arbeitsunfähigkeit" wird also nicht funktionieren.

Kindergeld iHv 250€ pro Monat wird bei arbeitslosen Kindern noch bis 21 gezahlt, anschließend gibt es Bürgergeld.

Bis 25 zählst Du mit deinen Eltern als eine Bedarfsgemeinschaft, dh eigene Wohnung muss begründet werden (ohne Job hast Du keinen Grund) und du erhältst nur den Regelsatz für Angehörige iHv aktuell 451€ pro Monat.

Viel Spaß also in den nächsten 8 Jahren im Hotel Mama... ob das bei deinen psychischen Problemen hilfreich ist, wage ich mal zu bezweifeln.

...zur Antwort

Diese Figur muss leider sehr komplex zerlegt werden:

1.Bodenfläche

8cm * 8 cm = 64cm²

2.Seiten links/rechts

2 * (8cm * 4cm) = 64cm²

3.Seiten vorne/hinten (abzüglich 2 Halbkreise = 1 Kreis)

2 * (8cm * 4cm) - (2cm)² * π = 64cm² - 12,5664cm² = 51,4336cm²

4.Oben (2 gerade Teile + halbe Mantelfläche)

2 * (8cm * 2cm) + 2cm * π * 8cm = 32 cm² + 50,2655cm² = 82,2655cm²

Summe:

64cm² + 64 cm² + 51,4336cm² + 82,2655cm² = 261,6991cm²

Auf die gegebenen Messgenauigkeiten gerundet lautet das Ergebnis also vermutlich 261,7cm²

...zur Antwort
Bin ich dumm?

Das ist keine Frage der Intelligenz. Professionelle Redner befassen sich nicht nur sehr intensiv mit einem Thema (und haben daher das entsprechende Fachwissen), sondern haben meist auch Rhetorik- bzw Kommunikationsseminare und/oder Sprechtrainings absolviert.

Zudem haben diese Redner ihre Vorträge oft schon mehrfach gehalten und spulen "nur" ein eingeübtes Programm ab.

Ein paar Tipps für jemanden, der (noch) nicht so viel Erfahrung hat:

  • Lampenfieber ist vor den ersten Auftritten völlig normal
  • Gegen Nervosität und Stress helfen Atemübungen (zB die Boxatmung)
  • Bereite dich gut auf deinen Auftritt vor (angefangen vom Inhalt über den Redestil bis hin zur Präsentationstechnik)
  • Übe den Vortrag mehrmals, am besten vor Freunden, Familie usw.
  • Es ist noch kein Meister vom Himmel gefallen: Übe zuerst mit einem vorformulierten Text, den Du abliest. Das reduzierst Du dann auf "Cue Cards", also Notizen, die nur Schlagworte enthalten, zwischen denen Du dann frei formulierst. Erst wenn Du das sicher beherrscht, kannst Du zur völlig freien Rede übergehen.
  • Frag nach Feedback.
...zur Antwort

Strafrechtlich kann euch nicht viel passieren, da kein Besitz (mehr).

Verwaltungsrechtlich reicht aber die telefonische Aussage, dass ihr LSD konsumiert habt, um eine Meldung der Polizei an die Führerscheinstelle nach §2 (12) StVG zu rechtfertigen.

In diesem Fall musst Du vor der Erteilung einer Fahrerlaubnis mit einer MPU rechnen.

...zur Antwort

Feinwaage + Baggies = Verdacht auf Handel (nach wie vor verboten).

Ob und welche Strafe verhängt wird, liegt immer im Ermessen des Richters.

Ich empfehle den Gang zum Anwalt.

...zur Antwort

Innerhalb der EU gilt die Freizügigkeit des Warenverkehrs, dh Du darfst legal in Italien gefangene Fische nach Deutschland verbringen.

Bitte auf ordentliche Kühlung achten, sonst ist das (im wahrsten Sinne des Wortes) ein üble Idee.

...zur Antwort

Bei den Wahlen zum EU-Parlament gibt es keine 5%-Hürde.

Dadurch sind regelmäßig auch kleinere Parteien im EU Parlament vertreten, wie zB Piraten, Volt oder Die Partei.

...zur Antwort

Wie immer bei Rechtsfragen:

"Es kommt darauf an, ob..."

In diesem Fall handelt es sich um eine Softair mit einer Energie unter 0,5J. Somit zählt sie aus Sicht des Waffengesetzes als Spielzeug, dh es gibt keine Altersgrenze für Erwerb und Besitz.

Es gibt jedoch eine freiwillige Selbstverpflichtung der Händler, dass Käufer mindestens 14 Jahre alt sein müssen.

Auf Grund der Ähnlichkeit mit einer echten Waffe zählt dieses Spielzeug allerdings als sogenannte Anscheinswaffe, somit ist gemäß §42a WaffG das "Führen" der Waffe in der Öffentlichkeit als Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld bis zu 10.000€ geahndet werden kann.

"Führen" bedeutet in diesem Zusammenhang, den Gegenstand zugriffsbereit zu halten - im Gegensatz zum "transportieren", was entladen und in einem verschlossenen Behältnis (mit Schloß und Schlüssel) bedeutet.

Wichtig in diesem Zusammenhang ist auch der Begriff des "befriedeten Besitztums": Das bedeutet nicht nur, dass Dritte keinen Zugang zum Gelände haben dürfen, sondern auch, dass keine Geschosse das Gelände verlassen können. Somit fällt auch der Garten meistens aus.

Eine komplett andere Rechtslage gilt bei Softairs über 0,5J. Diese gelten als erlaubnisfreie Waffen, dh der Erwerb und Besitz ist nur Erwachsenen gestattet. Das Führverbot gilt aber gleichfalls.

...zur Antwort