Getuntes mofa mit 125er Führerschein?
Welche Strafe kann man bekommen, wenn man mit seinem 125er Führerschein ein getuntes Mofa fährt weil man die leistung mit dem Führerschein ja eigentlich fahren darf aber mit dem mofa Kennzeichen nicht
Hat jemand von euch Ahnung davon?
3 Antworten
- Fahren ohne Betriebserlaubnis: 135 €
- Fahren ohne Zulassung: 70 €
- Fahren ohne Versicherungsschutz: Geldstrafe bis 180 Tagessätze oder Freiheitsstrafe bis 6 Monate, bei Vorsatz (der hier eindeutig gegeben wäre) bis 12 Monate
- Wenn das Ganze im Rahmen eines Unfalls auffliegt, kann dazu noch sowas wie fahrlässige Körperverletzung o.ä. kommen, ebenfalls mit Freiheitsstrafe.
A: Verstehe ich den Sinn null. Wie uncool ist bitte ein getuntes Mofa im Vergleich zu einer YZF R125 oder ner Duke....
B: Allein die Fragestellung "WELCHE" Strafe ist schon beweis genug dass du eigentlich im Straßenverkehr nichts verloren hast, wenn deine Einzige Sorge ist Was dich erwartet und dir klar ist dass du eine Straftat begehst.
C: Dir wird das Führens eines KFZ ohne Zulassung im Straßenverkehr, ggf. zusätzlich eine vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs zur Last gelegt.
Dafür darf man, gerade als junger Mensch mit frischem Lappen in der Probezeit gerne den selbigen grad wieder abgeben.
Weißt du denn wieso dein Mofa/Roller nicht so zugelassen werden kann? Weil die Bremsen, das Chassis usw. nicht für die höhere Leistung ausgelegt sind. Du gefährdest also dich und andere. Geh am besten wieder Fahrrad fahren und warte bis du im Kopf erwachsen geworden bist.
Dann wirst du damit leben müssen es illegal zu tun und mit allen etwaigen Konsequenzen (vor allem im Falle eines Unfalls mit Personenschaden) zu leben. Es wäre höchst unverantwortlich. Verkauf das Mofa und hol dir für den Winter ne Enduro oder so.
Führen eines Kfzs mit erloschener Betriebserlaubnis: 50€. Kann dies zu einer Gefährdung führen, weitere 135€ (wobei von getunten Mofas auszugehen ist).
Auch der A1 erlaubt dir nicht, ein Fahrzeug mit erloschener Betriebserlaubnis zu führen.
Stimmt nicht. Da kommt noch Fahren ohne Versicherungsschutz dazu und das ist eine Straftat.
und bevor einer damit ankommt, dass die Versicherung trotzdem gilt. Das ist nicht der Fall. Ein Versicherungskennzeichen gilt nicht für ein Leichtkraftrad.
Ich hab ne yzf r125
Aber die fahr ich im Winter nicht
Und jetzt habe ich von meinem Opa ein getuntes mofa geerbt, welches ich im Winter fahren will