Sind Leute die 80 statt 100 fahren eine Verkehrsbehinderung?

12 Antworten

nein, wenn sie auf der Autobahn die rechte Spur nutzen und nicht überholen, was unnötig ist, da sie mit 80 keinen LKW überholen können, wenn man von Anstiegen mal absieht

und lieber einer mit 80 vor mir als einer durchgeknlter der mit ü200 von hinten angeflogen kommt, drängelt und dann über die Standpunkte überholt, damit er 100m später abfahren kann

Wie man es auch macht ist es verkehrt. Fährt man schneller als erlaubt muß man Bußgeld an die kommunale Kasse zahlen und bekommt u.U. Zwangspause. Fährt man hingegen regelkonform wird man von der Dränglerlobby wegen Verkehrsbehinderung belangt.

Bin einmal mit meinem 15-Tonner in eine Kontrolle geraten und mußte beinahe Strafe zahlen, weil den den LKW mit 66 statt km/h habe rollen lassen. Danach habe ich mich penibel ans Tempolimit gehalten, mit dem Ergebnis das es hinter mir Hupkonzert gab und mir die Dränglerlobby regelrecht in der Ladebordwand klebte. In Bayern wollte mich ein Dränglerlobbyist sogar auf Führerscheinentzug verklagen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Mit Thema intensiv befasst.

Nein. Es kann immer wieder vorkommen, das das langsame Auto vorne etwas sieht oder spürt, was der Hintermann mit seinen mind. 120 Sachen nicht tut. (Radfahrer, Landwirtschaftliche Fahrzeuge, Tiere, Schnee, Eis, Ölfilme und anderer rutschiger Dreck) Solche Forderungen, wie hier beschrieben kommen in aller Regel von denen die weitaus mehr wie 100 fahren. Hier auf dem Land landen alle Nase lang solche Fahrer im besten Fall im Graben, weil sie sich dann bei riskanten Überholmanövern überschätzen oder wegen dem rutschigen Dreck die Kontrolle verlieren. Traurig sind dann die Strecken an deren Seiten die kleinen Kreuzchen mit Kerzen und Blumen in regelmässigen stehen.

Andersrum, sind drängelnde Autofahrer die auf stark befahrenen Autobahnen 260 fahren eine Gefahr für Leib und Leben?

Wer 80 fährt, fährt so schnell wie er darf, die StVO sagt nämlich dass man nicht schneller fahren darf, als man das Fahrzeug in Anbetracht der Situation sicher beherrscht. Ich kann mit einem Audi Quattro mit Winterreifen im winterlichen Harz auch schneller fahren als ein heckgetriebener BMW mit Ganzjahresreifen.

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit ist keine einzuhaltende Minimalgeschwindigkeit, das haben viele Autofahrer aber nicht auf dem Schirm.

Oder willst du dem 40 auf der Landstraße fahrenden Mähdrescher auch die Papiere abnehmen?


Eifel2024  18.12.2024, 12:13

Die Dränglerlobby würde auf den Bestandsschutz pfeifen und darauf bestehen, das alle neuen Landmaschinen mindestens 80km/h schnell sein müssen. Kein schöner Gedanke, ein 3XL SF-Rüberoder rast mit 100km/h über die Landstraße nur weil die Drängerlobby das so einfordert.

Sie sind nur eine Verkehrsbehinderung, wenn sie folgendes missachten:

https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/BJNR036710013.html §5 (6)

[...] Wer ein langsameres Fahrzeug führt, muss die Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden; das gilt nicht auf Autobahnen.

Ich darf mit Anhänger max. 80km/h fahren und schaue dann eben, dass man mich einigermaßen überholen kann.

notting

Woher ich das weiß:Hobby