Sollten Politiker zu TV-Duellen eingeladen werden, deren Parteien/Landesverbände vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft werden?
19 Stimmen
vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft werden?
Was bedeutet denn das? Sollte nicht der Wähler entscheiden wer in die Parlamente kommt?
Bist du dumm?
Nein. Warum beantwortest du nicht meine Frage?
Weil die nicht gesendet wird
Doch wird sie. Kannst auch auf Antworten umschwenken, wenn der Platz nicht reicht.
Dann bin ich wohl dumm
Das ist dann etwas eindimensional.
Ok ich bin dumm
3 Antworten
Damit nicht sofort auffällt, dass es in diesen Diskussionsrunden so kontrovers zugeht wie auf einem SED-Parteitag in den frühen Siebzigern.
Solange sie nicht verboten ist und sie über eine relevante Wähleranzahl verfügt, JA! (Wer schlau ist, stellt sie dann bloß)
Über die Relevanz politischer Meinungen entscheiden die Bürger und keine Behörden.
Das Grundgesetz legt die Bedingungen des Regierungshandelns fest, aber nicht die Relevanz von Meinungen.
Beispielsweise sind Bestrebungen zur Abschaffung des Föderalismus zwar verfassungswidrig, entsprechende Forderungen können aber durchaus eine legitime Meinungsäußerung sein. Eine Partei, die solche Forderungen erhebt, kann zwar nicht in Regierungsverantwortung kommen, trotzdem ist deren Meinung möglicherweise hilfreich im politischen Diskurs, um Schwächen in der Ausgestaltung des Föderalismus aufzudecken.
Beispielsweise sind Bestrebungen zur Abschaffung des Föderalismus zwar verfassungswidrig, entsprechende Forderungen können aber durchaus eine legitime Meinungsäußerung sein...
Sicher. Aber sie haben keinerlei realpolitische "Relevanz", gerade weil sie verfassungswidrig sind! Ob diese "Forderungen" noch als "legitime Meinungsäußerung" durchgehen können, gerade dann, wenn sie öffentlich verkündet werden, würde wohl ein Gericht beurteilen.
Die Beurteilungskriterien, welche "Relevanz" einer politischen Ansicht zukommt, sind im Grundgesetz, unserer Verfassung, festgelegt.