Ist eurer Ansicht nach die Einschätzung des Verfassungsschutzes bezüglich Rechtsextremismus bei der AfD korrekt?
Stand: 08.12.2023
Der sächsische Verfassungsschutz hat den Landesverband der AfD als "gesichert rechtsextremistisch" eingestuft. Nach Thüringen und Sachsen-Anhalt ist es der dritte AfD-Landesverband mit einer solchen Bewertung.
17.01.2024
Der Verfassungsschutz hat den Bundesverband der Jungen Alternative zeitweise als gesichert rechtsextreme Bestrebung eingestuft. Im Juni nahmen die Verfassungsschützer dies jedoch wegen eines Eilverfahrens der AfD und der JA vorläufig zurück und führen die JA seitdem wieder als Verdachtsfall.
Bei den Landesverbänden fallen die Einstufungen unterschiedlich aus. So wird etwa die JA in Brandenburg, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern als gesichert rechtsextrem eingestuft, in Nordrhein-Westfalen gilt sie als Verdachtsfall, in Bremen und Niedersachsen wird die Organisation bereits seit 2018 beziehungsweise 2020 als Beobachtungsobjekt geführt.
04.10.2023
Der Bundesverfassungsschutz stuft Björn Höcke als gesichert rechtsextremistisch ein. Trotzdem gilt er seit dem Parteitag im Juni 2022 in Riesa als einflussreichster Politiker der AfD.
Björn Höcke ist Mitbegründer der AfD Thüringen. Der studierte Gymnasiallehrer wird vom Bundesverfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestuft und gründete 2015 den „Flügel“. Seit 2014 ist Höcke Vorsitzender der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag.
01.04.2020
Der AfD-"Flügel" ist für den Verfassungsschutz jetzt offiziell ein Beobachtungsfall. Der Zusammenschluss sei eine "erwiesen extremistische Bestrebung", seine Gründer Rechtsextremisten, sagte Behördenchef Haldenwang.
https://www.tagesschau.de/inland/afd-fluegel-verfassungsschutz-101.html
29 Stimmen
1 Antwort
Sowohl die Junge Alternative als auch die Partei AfD werden vom Bundesamt für Verfassungsschutz als rechtsextremistischer Verdachtsfall geführt. Die JA gehört endlich verboten; da es sich hier nur um einen Verein handelt, ist hierfür auch nur die Empfehlung des BfV nötig, ein Verbot wäre mit Unterschrift der Bundesinnenministerin rechtskräftig.
Das BfV stellt fest, dass die AfD evident rechtsextremistisches und verschwörungstheoretisches Gedankengut verbreitet (vgl. Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2022, S.89 f.). Es liegen ausreichende Anhaltspunkte vor, die AfD als verfassungsfeindliche Bestrebung einzuordnen (vgl. VG Köln, Urt. v. 08.03.2022, Az. 13 K 326/21; VG Köln, Beschl. v. 10.03.2022, Az. 13 L 105/21). Die aktuelle Einstufung des BfV ist somit mehr als nur korrekt; ob es zu einer Einstufung als gesichert rechtsextremistische Bestrebung kommt, ist letztendlich nur noch eine Frage der Zeit.
LG