Schwanger vom neuen Partner, Kindsvater verbietet Umzug.?
Hallo zusammen,
Ich bin mit meinem Kind ca.500km vom Kindsvater entfernt, umgezogen. Wir haben das gemeinsame Sorgerecht. Er stimmte aber dem Umzug zu. Ich bin also mit dem Kind in meine Heimat zurückgekehrt.
Der Umgang findet alle 4 Wochen statt, zudem auch regelmäßige Telefonate.
Nun bin ich aktuell von meinem neuen Partner schwanger und wir planen zusammenzuziehen.
Sein Einfamilienhaus ist 10km von meiner Wohnung entfernt.
Für mein Kind ändert sich durch den Umzug nichts. Das Umfeld bleibt bestehen, sowie der Kindergarten und alles weitere. Das Kind hat durch den Umzug sogar Vorteile.
Ferner mag mein Kind meinen Partner sehr.
Der Umgang zum Kindsvater bleibt bestehen, sowie die wöchentlichen Telefonate zwischen Kind und Kindsvater. Es ändert sich auch nicht wirklich die Entfernung zum Kindsvater. Von 500km auf 510km.
Der Kindsvater ist sehr schwierig.
Er verbietet mir den Umzug. Er verbietet mir Urlaube ins Ausland und stimmt auch nie einer von mir gewünschten Ferienplanung zu.
Er hingegen möchte stets von mir die Erlaubnis für Auslandsurlaube, Bestätigungen für seinen Ferienplan usw.
Die Zustimmungen bekommt er auch, da ich an das Wohl und den Interessen unseres Kindes denke.
Meine Frage.
Wie stehen meine Chancen vor Gericht? Der gewünschte Umzugsort ist von meiner Wohnung 10km entfernt. Die allgemeine Entfernung zum Kindsvater betrifft aktuell knapp 500km und würde dann 511km betragen…
6 Antworten
Für mich klingt das nach Schikane: solange Du alleine bist, sind 500 km Distanz ok. Aber 510 km sind zuviel, weil Du einen neuen Partner hast?
Das Wohl Eures gemeinsamen Kindes hat Vorrang, und wenn es von Deinem jetzigen Partner akzeptiert wird, sehe ich keine Probleme, wenn Du zu ihm ziehst.
Auf keinen Fall sollte Dein Kind unter der neuen Beziehung leiden.
Giwalato
Unter diesen Bedingungen würde ich gleich überlegen, das alleinige Sorgerecht zu beantragen. Wenn er jedes Mal, wenn etwas gemeinsam zu regeln ist, ein Theater veranstaltet. Das Umgangsrecht behält das Kind trotzdem, und das ist auch in seinem Interesse.
Wie argumentiert er seine Urlaubspläne und verhindert deine?
Ich sehe deine Gewinnchancen vor Gericht für den Umzug 10km weiter bei 100%.
Sprich mit deinem Anwalt. Das sollte eigentlich easy sein.
du brauchst für einen umzug von dieser entfernung seine zustimmung nicht, da sich auch für ihn nix ändert. wenn theater macht, dann geht die sache vor gericht und dann hat er eben die kosten dafür.
es würde mehr sinn machen wenn er dir die umgangsfahrten aufdrückt alle 2 wochen da du die distanz geschaffen hast. aber bei 10 km hat er keine chance was zu verbieten.
Naja: 10 Kilometer dürften kaum ein ausreichender Grund sein. Aber es ändert sich ja noch etwas Wesentliches, denn Du ziehst mit einem Mann zusammen. Das ist natürlich auch eine Veränderung für das Kind.
Grundsätzlich könnte man es verstehen, wenn der Kindesvater sagen würde: "Mein Kind soll in der Wohnung eines fremden Manes leben. Das Risiko will ich erst mal geprüft haben." Aber vermutlich will er dir wirklich nur Steine in den Weg legen.
Zunächst einmal solltest Du einen Termin bei deinem örtlichen Jugendamt machen. Das Jugendamt ist dafür da, die Elterrn in solchen Situationen zu beraten. Vielleicht kann sich das Jugendamt auch mit dem Kindesvater in Verbindung setzen und versuchen, seine Zustimmung zu erreichen.
Falls nicht, solltest Du beim Familiengericht beantragen, dir das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zuzusprechen. Das geht sogar ohne Anwalt. Das Gericht fragt in einem solchen Fall beim Jugendamt nach, deshalb ist es gut, wenn du schon vorher einen guten Draht zum Jugendamt hast.
es geht den vater nichts an mit wem die km zusammenzieht. er hat in der sache einfach kein mitspracherecht und seine gedanken dazu oder besser eifersucht interessieren keinen menschen.
Es geht den Vater aber etwas an, mit wem sein Kind zusammen zieht. Und diesbezüglich darf er natürlich mitreden, solange nicht die Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Immerhin kann es ja sein, dass der neue Partner kriminell, drogenabhängig, pädophil, gewalttätig oder was auch immer ist. Bei ungeteilter elterlicher Sorge dürfen die Eltern deshalb nur gemeinsam bestimmen, mit welchen anderen Personen ein Umgang stattfinden soll. Dazu bedarf es also im Streitfall der Übertragung des alleinigen Umgangsbestimmungsrechts.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Ich war bereits letztes Jahr beim Jugendamt und bat um Hilfe, da er tägliche Kontaktversuche anstellte.
Wir waren dort gemeinsam geladen. Dort war er der verständnisvolle Vater…
Anschließend holte ich mir einen Termin beim psychologischen Erziehungsdienst, da er uns weiterhin böse schikanierte und uneinsichtig war.
Dort schilderte ich alles. Die zuständige Mitarbeiterin und ich versuchten ein 6-Augen-Gespräch stattfinden zu lassen. Er lehnte es ab. Er wolle alles vor Gericht klären.
Diesen Weg habe ich dann gewählt. Ich habe mir einen Anwalt genommen und der Prozess steht bevor. Dennoch habe ich bedenken, wie das Urteil ausfallen könnte.
Fall´s es nicht ausnahmsweise irgendwelche Bedenken gegen Deinen neuen Partner gibt, wird das Urteill mit großer Wahrscheinlichkeit für Dich ausgehen.
So sehe ich das auch. Er möchte gern die Fäden in der Hand haben. Es sind seine Machtspiele.
Ich danke dir für deine Antwort.