Kindsvater hält seinen Umgang nicht ein, obwohl er es so wollte?
Hallo, mein Ex-Freund und ich haben ein Kind zusammen. Am Anfang warf er mir vor, ich würde ihm anscheinend unser Kind vorenthalten und ihn unser Kind nicht sehen lassen, weil ich damals unser frisches Baby nicht bei ihm übernachten lassen wollte. Er hat gekämpft bis zum Gericht und hat seinen Umgang bekommen und ich habe ihn auch, bis unser Kind älter wurde, bei ihm übernachten lassen, wie der Kindsvater wollte. Allerdings ist es heute so, dass er mir sagte, er holt unser Kind diese Woche und nächste Woche nicht ab, weil er am Wochenende arbeitet. Dabei könnte er doch frei nehmen. Ich meine, er wollte den Umgang unbedingt und er hält sich oft nicht dran. Mich nervt es auch, weil er wieder mit mir zusammen sein möchte und ich möchte nicht. Und dann kam nach einer Weile, er kann ihn nicht holen. Was tun?
5 Antworten
warum willst du probleme machen wo keine sind? wenn kv arbeiten muss kann er das kind eben nicht abholen. das ist ja wohl logisch. oder möchtest du zukünftig auf unterhalt vollständig verzichten.
du machst überall nur probleme wo überhaupt keine sind und verhältst dich gegen die wohlverhaltenspflicht die du gegenüber kv hast. eventuell wäre es besser er nimmt das kind ganz zu sich und es lebt bei ihm. dann bekommst du ab und zu betreuten umgang und gut ist.
wo ist das Problem? wenn er nicht frei kriegt, kriegt er nicht frei! auch Väter, die bei der Familie wohnen, haben keine Zeit für ihrKnd, wenn sie grad arbeiten gehen müssen.
mir scheint, du suchst krampfhaft irgend etwas, woraus du ihm einen Strick drehen kannst.
er muss garnichts. er hat ihr gesagt das er arbeiten muss, somit muss sie damit leben
Erst einmal gelassen alles schriftlich festhalten.
Nicht auf Streit und Provokationen einlassen nur notieren. Wann er das Kind abholt und an Vereinbarungen hält.
Männer streiten sehr gerne um das Kind um die Mutter zu ärgern.
Wenn sie sich dann aber um das Kind kümmern müssen und die Frau auf den Streit nicht eingeht, ist es klar, dass es nicht um das Kind geht.
Dann ist es dem Vater zu mühsam und er findet immer neue Ausreden, dass er sich nicht um das Kind kümmern muss.
Weil es eben mühsam ist.
Solche Väter lassen Besuchstage gerne dann ausfallen, wenn die Mutter gerade feste Pläne ohne das Kind hat.
Je weniger und unzuverlässiger er das Kind abholt umso grösser wird deine Möglichkeit ihm das Kind nicht mehr mit geben zu müssen.
Wer seine Kinder nicht zuverlässig abholt und sich an diese Pflicht hält, verwirkt sich mit der Zeit eben auch sein Besuchsrecht.
Besuchsrecht ist eben auch eine Besuchspflicht.
Ob er an den Besuchstagen wirklich zur Arbeit muss oder das nur vorgibt lässt sich prüfen.
Wenn du auf seine Spielchen nicht eingehst, ist das für dich und das Kind das Beste.
Ist extrem schwer, das weiss ich. Seine Bemühungen dich herauszufordern, werden sicher zunehmen. Was wirklich schwer ist weg zu stecken.
Wird dann aber irgendwann im Sand verlaufen wenn du es vor ihm gelassen hinnehmen kannst.
Das ist nicht nur mit Provokationen um das Besuchsrecht so.
er umgangsrecht, so wie auch die km umgangsrecht hat - ein besuchsrecht gibt es nicht. die km hier macht nichts als ärger und probleme. sie versucht ständig kv schlecht zu machen.
Das ist deine nicht faire Interpretation, nicht meine!
Ob du das nun die alte Version Besuchsrecht oder Umgangsrecht sagt ist auch nicht relevant. In dieser Frage.
Man kann nicht einfach frei nehmen. Das muss man beantragen. Und wenn der AG der Meinung ist, dass er arbeiten MUSS, dann muss er halt.
Mach doch die Situation nicht komplizierter, als sie es schon ist. Nur weil er sein Umgangsrecht eingeklagt hat, verpflichtet ihn das nicht das Kind auch immer dann zu holen, er hat auch noch ein eigenes Leben. Ihr müsst euch absprechen und dann nimmt er as Kind halt mal an nem anderen We mehr. Was machst du jetzt deshalb so ne Welle?
Umgangsrecht ist auch eine Umgangspflicht!
Ich sage mal so, "einmal ist keinmal". Wenn es halt mal kollidiert und das nicht die REgel ist, kann man vielleicht mal beide Augen zu drücken und es auf sich beruhen lassen.
Aber ihr vorwerfen unflexibel zu sien, geht gar nicht. In der Regel ist es so, dass sich Elternteile auf dne Umgang verlassen können müssen. Diese Zeit ist ja auch die, die sie für sich verplanen und genau dahin ihre Termine legen, die sie nicht mit Kind machen wollen und können. Es darf nicht angehen, dass der Vater hier die Macht bekommt, nach seinen Launen zu agieren, damit unverlässlich wird und der Mutter systematisch ein Strich durch ihre Planung macht, aber erwartet, dass sie seine Ausfälle entsprechend auffängt und es knsequenzlos für ihn bleibt. Auch sie hat noch ein eigenes Leben. Wie gesagt, einmal ist keinmal - das kann vorkommen und passieren. Wenn es eine Regelmäßigkeit wird, dann ist das Machtmissbrauch und Manipulation und nichts, was die Mutter erdulden muss. Dann ist es leichter, ihm das Umgangsrecht wieder wegzunehmen und alls alleine zu stemmen. Immerhin weiß man dann auch ,dass man das tun muss und ist darauf vorbereitet.
Du kennst die Hintergründe genauso wenig wie ich. Wenn er sein Umgangsrecht einklagen musste, war es schon von vornherein schwierig das untereinander vernünftig zu klären. Egal von wem das ausging. Mir kommt sie in ihrer Frage so vor, als würde sie nen Grund suchen, sich über ihn zu ärgern. Wenn er jetzt genau an den beiden Wochenende zum Angeln fährt, ist das meiner Ansicht nach was anderes, als wenn er halt arbeiten muss. Verliert er seine Arbeit und kann keinen Unterhalt mehr bezahlen, wär ihr das gewiss auch nicht recht. Natürlich kann sie ihm wegen sowas nen Strick drehen und das als Grund anführen ihm das Umgangsrecht wieder weg zu nehmen, aber das ist in meinen Augen echt lächerlich. Ursprünglich wollte sie ja kein Umgangsrecht, sonst hätte er es ja nicht einklagen müssen und wenn er dann mal keine Zeit hat, wird gleich drauf herum gehackt. Wenn sie eh keinen Umgang wollte, soll sie doch froh sein, wenn es mal ausfällt. Und er hat ja offensichtlich früh genug Bescheid gegeben und nicht erst Freitag Abend. Genug Zeit für sie ihr Wochenende und das nächste zu planen und das Kind ggf. bei Großeltern oder Babysittern unter zu bringen, wenn man selber was vor hat. Letztendlich ist immer derjenige bei dem das Kind wohnt der Gelackmeierte, aber sie will es ja auch haben. Und wären sie zusammen, wär der Vater am We trotzdem nicht da, wenn er arbeiten muss.
Natürlich ist er verpflichtet zu holen das steht auch im gerichtlichen Beschluss..
Ja und wenn schon, wie unflexibel kann man denn bitte sein? Was muss man wegen sowas einen Aufstand machen? Ist für das Kind schon schwer genug, dass die Eltern getrennt sind. Dem Kind zur Liebe kann man auch mal nachgeben und 5 gerade sein lassen und so Sachen einfach vorab normal klären ohne Stress anzufangen. So Streitereien sind sowas von unnötig, ich hoff das wird dem Kind nicht auch noch auf die Nase gebunden alla „so dein Vater will dich diese Woche nicht haben“
bist du zu simple im kopf? wenn er arbeiten muss kann er das kind eben nicht abholen. dann hast du pech gehabt.
Wenn der gerichtliche Beschluss gebilligt wurde, dann müssen sich beide Seiten dran halten. Sonst kann man die Vollstreckung von Zwangsgeld beim Familiengericht beantragen.
Die Frage ist nur, ob dieser Stress es wert ist.
Wenn es einen gerichtlichen Beschluss gibt, müssen sich beide Seiten dran halten - nicht nur eine Seite. Notfalls muss der Vater eine Kinderbetreuung organisieren.