Erst einmal muss man mindestens 1 Jahr lang getrennt leben, bevor man den Scheidungsantrag stellen darf. Das Scheidungsverfahren dauert dann noch einmal mindestens ca. 1/2 Jahr.
Gesellschaftliche Veränderungen erfolgen nicht über Nacht. Diejenigen Gruppen, die Veränderung wollen, müssen erst einmal eine gewisse Breite bekommen. Das dauert seine Zeit. Die Wirkung der 68-er zeigte sich dann bei dem Auseinanderbrechen der Groko und der Wahl Willy Brandts. Viele Forderungen der 68-er waren mehrheitsfähig geworden. Zumindestr war die Mehrheit der Ansicht, dass es mit den verkrusteten CDU-Regierungen, in denen viele Altnazis steckten, nicht weitergehen kann.
Der moderne Antisemitismus ist die Krisenideologie des Kapitalismus.
Den Juden werden alle diejenigen Seiten des Kapitalismus zugeschrieben, die "unschön" sind, wie z.B. die Geldwirtschaft, die Profitorientierung und die Entfremdung. Weil nicht verstanden wird, dass diese Phänomene unzertrennlich zum Kapitalismus dazugehören. Und weil nicht verstanden wird, dass im Kapitalismus letztlich nicht etwa einzelne Menschen die Macht haben, nicht mal die "Kapitalistenklasse", sondern dass der Kapitalismus eine dingliche Herrschaftsform hat, in der die Zwangslogik des Kapitalverhältnisses (eingesetztes Geld muss sich immer verwerten) das tägliche Handeln und Verhalten aller Menschen bestimmt.
Stattdessen glaubt man, der Kapitalismus würde schön funktionieren und das allgemeine Glück befördern, wenn es da nicht einige Leute gäbe, die aus egoistischen Motiven Menschen ausbeuten, Kapital anhäufen und soziale Spalltungen hervorrufen. Und diese Menschen sind "die Juden", die aufgrund ihrer Intelligenz und Verschlagenheit die Menschen weltweit unterjochen.
Es wird also ein "guter" Kapitalismus der "hart arbeitenden Menschen" einem "raffenden" Kapitalismus gegenüber gestellt. Dass irgendjemand daran "schuld" sein muss, dass es Arbeitslose, sozial Deklassierte und eine auseinanderfallende Gesellschaft gibt, gehört zum Alltagsverstand der meisten Menschen.
Der Wohnwert wird nicht zum Unterhalt hinzugerechnet. Sondern zum Einkommen. Wenn du also z.B. aus der Arbeit ein Nettoeinkommen von 2400,- Euro hast und außerdem einen Wohnwert von 600,- Euro, ist dein Gesamteinkommen 3000. Du musst dann in der Düsseldorfer Tabelle ablesen, wie viel Unterhalt man bei 3000,- Euro Einkommen zahlen muss. Durch die Hinzurechnung des Wohnwerts kann es sein, dass du vielleicht 30,- oder 50,- Euro mehr zahlen musst.
Die Höhe des zu zahlenden Unterhalts richtet sich immer nach dem aktuellen Einkommen. Jedenfalls dann, wenn Du deiner Erwerbspflicht nachkommst und mindestens den Mindestunterhalt zahlen kannst. Wenn es keinen Unterhaltstitel gibt, kannst Du den Unterhalt selbst neu berechnen und dementsprechend gegebenfalls die Zahlungen reduzieren. Du solltest der Gegenseite aber den Grund mitteilen. .
Wohl kaum, da es im Kommunismus keine Beamten gibt.
In einem Ehevertrag kann nicht "feststehen", dass man im Falle einer Scheidung finanziell unabhängig ist. Es kommt nicht darauf an, was dazu im Ehevertrag steht, sondern wie es in Wirklichkeit aussieht. Sind beide Eheleute finanziell selbständig, kann man einen Ehevertrag machen, worin auf ausgleichsansprüche verzichtet wird. Falls die Eheleute nicht finanziell unabhängig voneinander sind, kann man dem abhängigen Ehegatten nicht zu einem Ehevertrag raten, worin er auf seine Rechte verzichtet.
Du musst auf folgenden Ablauf achten:
Erstens: Grundsätzlich darf der Scheidungsantrag nach dem Gesetz erst nach Ablauf des ersten Trennungsjahres die Scheidung eingereicht werrden. Das wäre in Deinem Fall also erst im Januar 2025 der Fall. ABER: Die Scheidung kann ausnahmsweise früher eingereicht werden, wenn in der Person des anderen Ehegatten Gründe voprliegen, die das Abwarten des Trennungsjahres unzumutbar machen. In diesem Fall wird oft - fälschlicherweise - von einer "Härtefallscheidung" gesprochen. Ein solcher "Härtefall" liegt für Dich vor. Denn wenn das Kind zu einem Zeitpunkt geboren wird, an dem Ihr noch nicht geschieden seid, wirst Du erst mal als Vater des Kindes eingetragen.
Allerdings gilt das nur, wenn DU die Scheidung einreichst. Eine Antragstellung durch Deine Frau würde nichts bringen, denn für sie liegt kein "Härtefall" vor. Schließlich hat sie die Schwangerschaft ja selbst "verursacht". Deine Frau müsste für einen eigenen Scheidungsantrag also das Trennungsjahr abwarten.
Zweitens: Dieser "Härtefall" führt nur dazu, dass man die Scheidung ausnahmsweise schon vor Ablauf des Trennungsjahres einreichen kann. Er führt aber nicht etwa dazu, dass das Scheidungsverfahren dann schneller gehen würde. Das Scheidungsverfahren selbst läuft immer gleich, egal wie dringend die Scheidung ist.
Ein Scheidungsverfahren, in dem der Versorgungsausgleich gemacht werden muss, dauert in aller Regel mindestens 6 Monate, meistens sogar länger. Dann wäre man also auch schon über das Geburtsdatum hinaus. Du kannst aber nach drei Monaten Verfahrensdauer beantragen, dass der Versorgungsausgleich abgetrennt wird. Das heißt, dass die eigentliche Scheidung vorgezogen und der Versorgungsausgleich später nachgeholt wird. Das geht aber nur, wenn Deine Frau ebenfalls eine Abtrennung des Versorgungsausgleichs beantragt. Außerdem müssen beide Ehegatten alle erforderlichen Handlungen für den Versorgungsausgleich bereits erledigt haben. Durch die Abtrennung ist also ein Scheidungstermin schon nach ca. 4 Monaten Verfahrensdauer möglich.
Drittens: Selbst dann kann es aber noch knapp werden. Denn normalerweise vergehen nach dem Scheidungstermin noch mal rund 6 bis 7 Wochen, bevor der Scheidungsbeschluss rechtskräftig wird. Bis dahin läuft noch eine Rechtsmittelfrist. Erst mit Rechtskraft der Scheidung scheidest Du als gesetzlicher Kindesvater aus. Es ist also dringend anzuraten, dass Du und deine Frau nach Verkündung des Scheidungsbeschlusses sofort auf die Rechtsmittelfrist verzichtet, so dass der Scheidungsbeschluss sofort rechtskräftig wird, nicht erst nach 6 oder 7 Wochen. Damit Deine Frau auf die Rechtsmittelfrist verzichten kann, muss sie aber einen eigenen Anwalt haben, denn eine solche Erklärung kann nur von einem Anwalt abgegeben werden. ABER: dieser "zweite" Anwalt wird einzig und allein für den Verzicht auf die Rechtsmittelfrist gebraucht, also nicht für das gesamte Scheidungsverfahren. Deshalb ist es meist möglich, den zweiten Anwalt schon für ca. 150,- Euro zu bekommen.
Ab dem Moment, wo die Scheidung rechtskräftig ist, bist Du aus der Kindschaftssache raus, falls das Kind erst danach geboren wird.
Das kann man wohl kaum vergleichen. Jesus hat - der Überlieferung zufolge - gegen bestehende Gesetze verstoßen, weil er sagte, dass Gottes Wille Vorrang hat vor den menschlichen Gesetzen. Er hat also - meines Wissens - die Gesetze nicht grundsätzlich und für alle Lebenslagen in Frage gestellt.
Die Geschwister Scholl dagegen haben nicht einfach "gegen Gesetze verstoßen", sondern Widerstand gegen ein Terrorregime geleistet. Ob sie große Hoffnung hatten, damit etwas bewirken zu können, bezweifle ich. Es ging ihnen wohl darum, inmitten des Falschen etwas Richtiges zu tun. Damit haben Sie im philosophischen Sinne etwas für die Moral und für die Wahrheit, aber nicht so sehr etwas für die damalige Gesellschaft getan.
Dann würden die Schiffe auf der Fahrt nach Ostindien immer ganz überraschend in Neuengland gegen das Land stoßen.
Es wird viel Unsinn geredet. Zum Beispiel von Dir. Slawen galten den Nazi-Ideologen ganz klar als "Untermenschen". Schon Hitler sprach in seinen Schriften von den Slawen als "minderwertiger Rasse". Das hat mit Kommunismus nicht das Geringste zu tun.
Eine wirkliche "Härtefallscheidung" gibt es im deutschen Recht nicht. Das wird im Internet sehr oft falsch dargestellt.
Das einzige, das es gibt, ist: man kann die Scheidung ausnahmsweise schon vor Abllauf des sonst obligatorischen Trennungsjahres einreichen, wenn es wegen des Verhaltens des anderen Ehegatten unzumutbar ist, das Trennungsjahr abzuwarten. Das Scheidungsverfahren selber läuft dann nicht anders ab als alle anderen Scheidungen, insbesondere geht es nicht schneller.
Verhalten VOR der Trennung spielt dafür aber in der Regel keine Rolle. Ganz egal, wie schofelig, untreu, vieleicht sogar gewalttätig sich der andere Ehegatte früher verhalten hat. Alle diese Probleme sind in der Regel mit der Trennung vorbei, so dass es dann keinen Grund mehr gibt, nicht wie alle anderen das Trennungsjahr abzuwarten.
Eine Morddrohung während der Trennungszeit kann etwas anderes sein. Aber es kommt immer darauf an, wie erst das gemeint war. Dass es zwischen Eheleuten bei einer Trennung auch oft zu unschönen Szenen kommt, zu Beleidigungen, Drohungen usw. ist eine alltägliche Erscheinung. Das alleine reicht also nicht.
Ich habe mehrere hundert Geschichtssbücher, davon manche aus dem 19. Jahrhundert. Sie sind mir oft deshalb wertvoll, weil in ihnen Quellen vorkommen oder Texte zitiert werden, die man nicht in allen neuen Büchern findet. Was die Interpretationen und Schlussfolgerungen angeht, muss man aber vorsichtig sein. Was nicht bedeutet, dass sie immer falsch sind. Aber es kann sein, dass neuere Forschungen, neuere Quellen heutzutage eine bessere Deutung der Geschichte geben als ältere Werke.
Man muss zudem berücksichtigen, dass auch Historiker Kinder ihrer Zeit sind und ihre Geschichtsinterpretationen daher oft durch die jeweilige Ideologie zu ihren Lebezeiten geprägt ist. Deshalb würde ich mich nicht auf ältere Bücher allein verlassen.
Wenn man unter "kommunistisch" solche Regime wie in China, Nordkorea oder der früheren Sowjetunion versteht, ist das sicherlich möglich. Denn Diktaturen oder Terrorregime mit religiöser Ideologie gab und gibt es immer wieder.
Wenn man dagegen mit Karl Marx unter einer kommunistischen Gesellschaft eine solche versteht, in der die Menschen emanzipiert sind und ohne Ideologie, ohne Fetischisierungen und ohne Entfremdung ihr eigenen Angelegenheiten selbstbestimmt regeln, dannn schließt es sich aus.
Es gibt ausserdem noch den Extremismus der Mitte, der für faschistische Ideologien anfällig ist:
https://de.wikipedia.org/wiki/Extremismus_der_Mitte#Nationalsozialismus_als_%E2%80%9EExtremismus_der_Mitte%E2%80%9C
Wer in der Vergangenheit mehr oder oder wer weniger zu den Lebenhaltungskosten beigesteuert hat, ist völlig egal. Im Falle einer Trennung/Scheidung werden die während der Ehe erbrachten Leistungen nicht rückberechnet. Auch wer mehr verdient hat oder wer mehr auf ein Konto eingezahlt hat, spielt keine Rolle.
Es gibt ein Gemeinschaftskonto, bei diesem sind beide Ehegatten je zur Hälfte berechtigt.
Und es gibt zwei Sparkonten, die alllein auf den Namen von A lauten. Deshalb spricht zunächst einmal die Vermutung dafür, dass das Geld allein dem A zusteht.
Etwas anderes gilt aber dann, wenn das Geld auf diesen Sparkonten ausschließlich für gemeinsame Zwecke gedacht war, also gemeinsame Urlaube, gemeinsame Anschaffungen usw. In diesem Fall steht das Guthaben, das zum Zeitpunkt der Trennung bestand, intern beiden Eheleuten zur Hälfte zu. Allerdings muss im Streitfall B beweisen, dass es tatsächlich diese Vereinbarung gab, dass das Geld gemeinsamen Zwecken dienen sollte.
Du musst grundsätzlich den Mindestunterhalt für die Kinder zahlen, also den untersten Satz der Düsseldorfer Tabelle. Je nach Alter der Kinder sind das zwischen 355,- und 520,- Euro pro Kind monatlich.
Wenn Du sagst, diese Zahlung ist dir nicht möglich, weil du nur 30 Stunden arbeiten gehen kannst, so musst Du diese eingeschränkte Erwerbsfähigkeit beweisen. Eine blose Behauptung reicht nicht. Ein ärztliches Attest reicht auch nicht, sondern du brauchst eine ausführliche ärztliche Untersuchung. Solltest Du wirklich teilweise erwerbsunfähighsein, musst du zusätzlich Erwerbsunfähigkeitsrente beantragen. Auch das zählt zu deinem Einkommen für den Kindesunterhalt.
Nur dann, wenn Dein Einkommen plus ggfl. Teil-Erwerbsunfähigkeitsrente nicht reicht, darfst Du weniger als den Mindestunterhalt zahlen. Dein Exmann kann in diesen Fall die Differenz eventuell teilweise als Unterhalltsvorschuss vom Jugendamt bekommen.
Da Du bereits eine Ausbildung hast, darfst Du nicht auf Kosten deiner Kinder eine weitere Ausbildung machen. Eine weitere Ausbildung darfst Du nur machen, wenn dadurch die Unterhaltszahlung an Deine Kinder nicht reduziert wird. Oder wenn Du nachweisen kannst, dass es dir gesundheitlich gar nicht mehr möglich ist, als Altenpflegerin zu arbeiten und damit zu rechnen ist, dass Du nach der Ausbildung ordentlich Kindesunterhalt zahlen kannst.
585,- Euro nonatlich für das erste Kind, 427,- Euro monatlich für das zweite Kind. Für die Mutter des zweiten Kindes ist dann kein Geld mehr übrig.
Sei doch froh! Ich würde mich auch nicht bei der Gegenseite melden. Oder willst Du unbedingt Unterhalt zahlen?
Wenn Du weniger Einkommen hast als Dein Mann, musst du ihm keinen Unterhalt zahlen. Sondern umgekehrt er an Dich.
Wichtig: Wenn er in einem Wohneigentum wohnt, dann wird zu seinem Einkommen noch der Wohnwert (Mietwert) seines Hauses hinzuaddiert. Müsste man also für seine Immobilie z.B. 500,- Euro als Miete zahlen, dann ist sein Gesamteinkommen bereits bei 1.900,- Euro und er müsste Dir 425,- Euro Unterhalt zahlen.