Gesellschaftliche Veränderungen erfolgen nicht über Nacht. Diejenigen Gruppen, die Veränderung wollen, müssen erst einmal eine gewisse Breite bekommen. Das dauert seine Zeit. Die Wirkung der 68-er zeigte sich dann bei dem Auseinanderbrechen der Groko und der Wahl Willy Brandts. Viele Forderungen der 68-er waren mehrheitsfähig geworden. Zumindestr war die Mehrheit der Ansicht, dass es mit den verkrusteten CDU-Regierungen, in denen viele Altnazis steckten, nicht weitergehen kann.

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Der moderne Antisemitismus ist die Krisenideologie des Kapitalismus.

Den Juden werden alle diejenigen Seiten des Kapitalismus zugeschrieben, die "unschön" sind, wie z.B. die Geldwirtschaft, die Profitorientierung und die Entfremdung. Weil nicht verstanden wird, dass diese Phänomene unzertrennlich zum Kapitalismus dazugehören. Und weil nicht verstanden wird, dass im Kapitalismus letztlich nicht etwa einzelne Menschen die Macht haben, nicht mal die "Kapitalistenklasse", sondern dass der Kapitalismus eine dingliche Herrschaftsform hat, in der die Zwangslogik des Kapitalverhältnisses (eingesetztes Geld muss sich immer verwerten) das tägliche Handeln und Verhalten aller Menschen bestimmt.

Stattdessen glaubt man, der Kapitalismus würde schön funktionieren und das allgemeine Glück befördern, wenn es da nicht einige Leute gäbe, die aus egoistischen Motiven Menschen ausbeuten, Kapital anhäufen und soziale Spalltungen hervorrufen. Und diese Menschen sind "die Juden", die aufgrund ihrer Intelligenz und Verschlagenheit die Menschen weltweit unterjochen.

Es wird also ein "guter" Kapitalismus der "hart arbeitenden Menschen" einem "raffenden" Kapitalismus gegenüber gestellt. Dass irgendjemand daran "schuld" sein muss, dass es Arbeitslose, sozial Deklassierte und eine auseinanderfallende Gesellschaft gibt, gehört zum Alltagsverstand der meisten Menschen.

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Der Wohnwert wird nicht zum Unterhalt hinzugerechnet. Sondern zum Einkommen. Wenn du also z.B. aus der Arbeit ein Nettoeinkommen von 2400,- Euro hast und außerdem einen Wohnwert von 600,- Euro, ist dein Gesamteinkommen 3000. Du musst dann in der Düsseldorfer Tabelle ablesen, wie viel Unterhalt man bei 3000,- Euro Einkommen zahlen muss. Durch die Hinzurechnung des Wohnwerts kann es sein, dass du vielleicht 30,- oder 50,- Euro mehr zahlen musst.

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Die Höhe des zu zahlenden Unterhalts richtet sich immer nach dem aktuellen Einkommen. Jedenfalls dann, wenn Du deiner Erwerbspflicht nachkommst und mindestens den Mindestunterhalt zahlen kannst. Wenn es keinen Unterhaltstitel gibt, kannst Du den Unterhalt selbst neu berechnen und dementsprechend gegebenfalls die Zahlungen reduzieren. Du solltest der Gegenseite aber den Grund mitteilen. .

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Wohl kaum, da es im Kommunismus keine Beamten gibt.

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Dagegen

In einem Ehevertrag kann nicht "feststehen", dass man im Falle einer Scheidung finanziell unabhängig ist. Es kommt nicht darauf an, was dazu im Ehevertrag steht, sondern wie es in Wirklichkeit aussieht. Sind beide Eheleute finanziell selbständig, kann man einen Ehevertrag machen, worin auf ausgleichsansprüche verzichtet wird. Falls die Eheleute nicht finanziell unabhängig voneinander sind, kann man dem abhängigen Ehegatten nicht zu einem Ehevertrag raten, worin er auf seine Rechte verzichtet.

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Scheidung - Letzter Schritt - Tipps?

Hallo,

meine Ex-Frau und ich sind verheiratet.

Sie hat sich neu verliebt und ist am 01.01.2024 aus dem gemeinsamen Haus in eine Wohnung mit Ihrer Mama und Ihrem neuen Freund gezogen.

Wir haben bereits eine "Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinabrung nebst Mieteigentumsanteilsübertragungsvertrag und Auflassung" beim Notar am 04.06.2024 unterschrieben und bekommen. (Ist bereits notariell beglaubigt.).

Wir möchten eine einvernehmliche Scheidung,

da wir unsere 2 Kinder im Wechselmodell betreuen. Nimmt jeder 50% vom Kindergeld.

Es findet auch kein Zugewinnausgleich statt. Jeder Ehepartner darf über sein Vermögen frei verfügen. Keine Haftungsbeschränkung gegenüber den Gläubigern. Erb- und Pflichtteilsrecht entfällt und geht auf die Kinder. Versorgungsausgleich und Ehegattenunterhalt soll nicht geändert werden, §5 ErbStG findet keine Anwendung.

Seitdem bin ich Alleineigentümer des Hauses. (Mir wird nurnoch vom Amtsgericht die Eintragungsmitteilung zugesandt.). Das Dauert bestimmt 4 Wochen.

Oder wie lange dauert sowas?

Sie hat im Mai ein positiven Schwangerschaftstest mit Ihm gepostet. (Geburt wird wohl im Januar 2025 stattfinden.)

Habe ich da was zu befürchten? (Also theoretisch könnte ich das fremde Kind "Gustav" mit Doppelnamen benennen. :D #Spaß muss ein.)

Was wäre der nächste Schritt?

Wäre der nächste Schritt, dass einer von uns ein Anwalt nimmt um die Scheidung beim Familiengericht einreicht?

Der andere Ehegatte stimmt der Scheidung dann zu ohne sich einen eigenen Anwalt zu nehmen.

Können auch diese kosten wieder geteilt werden?

Mit freundlichen Grüßen.

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Du musst auf folgenden Ablauf achten:

Erstens: Grundsätzlich darf der Scheidungsantrag nach dem Gesetz erst nach Ablauf des ersten Trennungsjahres die Scheidung eingereicht werrden. Das wäre in Deinem Fall also erst im Januar 2025 der Fall. ABER: Die Scheidung kann ausnahmsweise früher eingereicht werden, wenn in der Person des anderen Ehegatten Gründe voprliegen, die das Abwarten des Trennungsjahres unzumutbar machen. In diesem Fall wird oft - fälschlicherweise - von einer "Härtefallscheidung" gesprochen. Ein solcher "Härtefall" liegt für Dich vor. Denn wenn das Kind zu einem Zeitpunkt geboren wird, an dem Ihr noch nicht geschieden seid, wirst Du erst mal als Vater des Kindes eingetragen.

Allerdings gilt das nur, wenn DU die Scheidung einreichst. Eine Antragstellung durch Deine Frau würde nichts bringen, denn für sie liegt kein "Härtefall" vor. Schließlich hat sie die Schwangerschaft ja selbst "verursacht". Deine Frau müsste für einen eigenen Scheidungsantrag also das Trennungsjahr abwarten.

Zweitens: Dieser "Härtefall" führt nur dazu, dass man die Scheidung ausnahmsweise schon vor Ablauf des Trennungsjahres einreichen kann. Er führt aber nicht etwa dazu, dass das Scheidungsverfahren dann schneller gehen würde. Das Scheidungsverfahren selbst läuft immer gleich, egal wie dringend die Scheidung ist.

Ein Scheidungsverfahren, in dem der Versorgungsausgleich gemacht werden muss, dauert in aller Regel mindestens 6 Monate, meistens sogar länger. Dann wäre man also auch schon über das Geburtsdatum hinaus. Du kannst aber nach drei Monaten Verfahrensdauer beantragen, dass der Versorgungsausgleich abgetrennt wird. Das heißt, dass die eigentliche Scheidung vorgezogen und der Versorgungsausgleich später nachgeholt wird. Das geht aber nur, wenn Deine Frau ebenfalls eine Abtrennung des Versorgungsausgleichs beantragt. Außerdem müssen beide Ehegatten alle erforderlichen Handlungen für den Versorgungsausgleich bereits erledigt haben. Durch die Abtrennung ist also ein Scheidungstermin schon nach ca. 4 Monaten Verfahrensdauer möglich.

Drittens: Selbst dann kann es aber noch knapp werden. Denn normalerweise vergehen nach dem Scheidungstermin noch mal rund 6 bis 7 Wochen, bevor der Scheidungsbeschluss rechtskräftig wird. Bis dahin läuft noch eine Rechtsmittelfrist. Erst mit Rechtskraft der Scheidung scheidest Du als gesetzlicher Kindesvater aus. Es ist also dringend anzuraten, dass Du und deine Frau nach Verkündung des Scheidungsbeschlusses sofort auf die Rechtsmittelfrist verzichtet, so dass der Scheidungsbeschluss sofort rechtskräftig wird, nicht erst nach 6 oder 7 Wochen. Damit Deine Frau auf die Rechtsmittelfrist verzichten kann, muss sie aber einen eigenen Anwalt haben, denn eine solche Erklärung kann nur von einem Anwalt abgegeben werden. ABER: dieser "zweite" Anwalt wird einzig und allein für den Verzicht auf die Rechtsmittelfrist gebraucht, also nicht für das gesamte Scheidungsverfahren. Deshalb ist es meist möglich, den zweiten Anwalt schon für ca. 150,- Euro zu bekommen.

Ab dem Moment, wo die Scheidung rechtskräftig ist, bist Du aus der Kindschaftssache raus, falls das Kind erst danach geboren wird.

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Das kann man wohl kaum vergleichen. Jesus hat - der Überlieferung zufolge - gegen bestehende Gesetze verstoßen, weil er sagte, dass Gottes Wille Vorrang hat vor den menschlichen Gesetzen. Er hat also - meines Wissens - die Gesetze nicht grundsätzlich und für alle Lebenslagen in Frage gestellt.

Die Geschwister Scholl dagegen haben nicht einfach "gegen Gesetze verstoßen", sondern Widerstand gegen ein Terrorregime geleistet. Ob sie große Hoffnung hatten, damit etwas bewirken zu können, bezweifle ich. Es ging ihnen wohl darum, inmitten des Falschen etwas Richtiges zu tun. Damit haben Sie im philosophischen Sinne etwas für die Moral und für die Wahrheit, aber nicht so sehr etwas für die damalige Gesellschaft getan.

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Dann würden die Schiffe auf der Fahrt nach Ostindien immer ganz überraschend in Neuengland gegen das Land stoßen.

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Wie kam es zu dieser Falschinformation?

Hallo,

mir ist wieder eingefallen dass das Deutsche Schulsystem gerne verbreitete, dass die Nazis angeblich jeden hassten wer nicht Blond, Blauäugig, Hell und rein Deutsch war.

Doch laut der Nationalsozialistischen Rassenpolitik, galt jeder als Deutschrassig/Arisch, welcher Europäischer Abstammung war.

Das Bild des Nordischen Deutschen wurde lediglich als Symbolbild genutzt, was als Reinheit und Schön galt.

Man ließt viel mist, als Beispiel dass Slawen als Unarisch gesehen wurden, stimmte aber nicht. Da gings lediglich um den Kommunismus, welcher bei den Ostslawen stark verbreitet war und dir gefahr bestand dass jede Slawisch Nation zum Kommunistenstaat wird.

Klar gab es einige in der NSDAP, welche den Nordizismus betrieben, war aber nicht das Selbe wie der Ariertum.

Hat das Schulsystem nur gewollt dass alles so verdummt wir möglich aufgeschrieben wird?

Das hat sich ja so verbreitet dass Migranten, egal von wo, als Niemals Deutsch gesehen werden. Das hebt sich gewaltig von der Rassenpolitik ab, da es laut den Nazis kein reines Deutsches Blut gab.

Hier noch eine wichtige Passage:

<Deutsches Blut bildet keine eigene Rasse. Das deutsche Volk bildet sich aus Anhängern verschiedener Rassen. Allen diesen Rassen aber ist eigentümlich, dass ihr Blut sich miteinander verträgt und eine Blutmischung - anders wie beim nicht artverwandtem Blut - keine Hemmungen und Spannungen auslöst.

Dem deutschen Blut kann daher unbedeutlich auch das Blut derjenigen Völker gleichgestellt werden, deren rassische Zusammensetzung der deutschen verwandt ist. Das ist durchweg bei den geschlossen in Europa lebenden Völkern der fall. Das artverwandte Blut wird mit dem deutschen nach jeder richtung hin gleich behandelt. Reichsbürger können daher auch die angehörigen der in Deutschland wohnenden minderheiten, z. B. Polen, Dänen, usw. werden.>

- Robert Ley. Organisationsbuch der NSDAP,

1943, Zentralverlag der NSDAP, S. 566.

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Es wird viel Unsinn geredet. Zum Beispiel von Dir. Slawen galten den Nazi-Ideologen ganz klar als "Untermenschen". Schon Hitler sprach in seinen Schriften von den Slawen als "minderwertiger Rasse". Das hat mit Kommunismus nicht das Geringste zu tun.

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Härtefallscheidung, wie ordnet ihr die Erfolgsaussichten in diesem Fall ein?

Kurzer Sachverhalt: A und B (beide über Jahrzehnte verheiratet) haben sich getrennt, A hat B verlassen. A führte eine über Monate laufende Affäre und hat sich letztendlich mit der Affäre und den Sparkonten, die auf A liefen aber zu Familienzwecken geplant waren, aus dem Staub gemacht. B steht mit nichts da, A sucht weiterhin die rechtliche Konfrontation und plant wahrscheinlich, auf Trennungsunterhalt zu klagen. B ist sogar gewillt, auf das Geld zu verzichten, solange A nicht auch noch Unterhalt verlangt.

Alle gemeinsamen Kinder leben bei B, lieben B und stehen zu ihm. A, der ein Soziopath ist und die Kinder über Jahrzehnte körperlich und emotional misshandelt hat, weiss das.

Ein Kind von A regelt aktuell die Kontenaufteilung und die Verträge beider Eheleute. Im Telefonat mit Kind X sagt A, er wolle B das Leben zur Hölle machen. Er droht mit Mord.

Wie ist dieser Sachverhalt zu bewerten? Die Untreue von A kann vor Gericht wahrscheinlich unterhaltsmindernd wirken, reicht aber nicht für eine Scheidung. Alle 3 Kinder von A und B können aber vor Gericht bezeugen, dass A ein absolutes Monster ist. Gleichzeitig kann Kind X die Morddrohung von A am Telefonat bezeugen. Wie der Zufall will, hat sogar ein gemeinsamer Bekannter Z, der an dem Tag kurz bei A war, die Morddrohung mitbekommen. Ob Bekannter Z vor Gericht gegen A aussagen würde, ist aber zweifelhaft, da ein Verwandtschaftsverhältnis besteht und Z sozusagen zwischen den Stühlen steht.

Hinzu kommt aber, dass auch die gemeinsamen Kinder bezeugen können, wie A den B über Jahre psychisch zerstört und beleidigt hat.

Wie sind eurer Meinung nach die Aussichten auf eine Härtefallscheidung samt Aufhebung des Trennungsunterhaltsanspruches?

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Eine wirkliche "Härtefallscheidung" gibt es im deutschen Recht nicht. Das wird im Internet sehr oft falsch dargestellt.

Das einzige, das es gibt, ist: man kann die Scheidung ausnahmsweise schon vor Abllauf des sonst obligatorischen Trennungsjahres einreichen, wenn es wegen des Verhaltens des anderen Ehegatten unzumutbar ist, das Trennungsjahr abzuwarten. Das Scheidungsverfahren selber läuft dann nicht anders ab als alle anderen Scheidungen, insbesondere geht es nicht schneller.

Verhalten VOR der Trennung spielt dafür aber in der Regel keine Rolle. Ganz egal, wie schofelig, untreu, vieleicht sogar gewalttätig sich der andere Ehegatte früher verhalten hat. Alle diese Probleme sind in der Regel mit der Trennung vorbei, so dass es dann keinen Grund mehr gibt, nicht wie alle anderen das Trennungsjahr abzuwarten.

Eine Morddrohung während der Trennungszeit kann etwas anderes sein. Aber es kommt immer darauf an, wie erst das gemeint war. Dass es zwischen Eheleuten bei einer Trennung auch oft zu unschönen Szenen kommt, zu Beleidigungen, Drohungen usw. ist eine alltägliche Erscheinung. Das alleine reicht also nicht.

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Ich habe mehrere hundert Geschichtssbücher, davon manche aus dem 19. Jahrhundert. Sie sind mir oft deshalb wertvoll, weil in ihnen Quellen vorkommen oder Texte zitiert werden, die man nicht in allen neuen Büchern findet. Was die Interpretationen und Schlussfolgerungen angeht, muss man aber vorsichtig sein. Was nicht bedeutet, dass sie immer falsch sind. Aber es kann sein, dass neuere Forschungen, neuere Quellen heutzutage eine bessere Deutung der Geschichte geben als ältere Werke.

Man muss zudem berücksichtigen, dass auch Historiker Kinder ihrer Zeit sind und ihre Geschichtsinterpretationen daher oft durch die jeweilige Ideologie zu ihren Lebezeiten geprägt ist. Deshalb würde ich mich nicht auf ältere Bücher allein verlassen.

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Wenn man unter "kommunistisch" solche Regime wie in China, Nordkorea oder der früheren Sowjetunion versteht, ist das sicherlich möglich. Denn Diktaturen oder Terrorregime mit religiöser Ideologie gab und gibt es immer wieder.

Wenn man dagegen mit Karl Marx unter einer kommunistischen Gesellschaft eine solche versteht, in der die Menschen emanzipiert sind und ohne Ideologie, ohne Fetischisierungen und ohne Entfremdung ihr eigenen Angelegenheiten selbstbestimmt regeln, dannn schließt es sich aus.

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Sparkonten nach Scheidung, wie sind eure Erfahrungen?

Hallo Leute,

ich brauche eure objektiven Erfahrungen, der Sachverhalt ist wie folgt (ich bin nicht A oder B): A betrügt B und verlässt das Haus (beide sind Ehepartner, keine Sonderregelungen bzgl. des Vermögens). Dabei nimmt A die Sparkonten, die auf seinem Namen liefen, aber auf die B eine Vollmacht hatte, mit. Hierzu sei gesagt, dass A 1300 Euro monatlich und B 4000 Euro monatlich verdient. B und A haben vor Jahren beschlossen, dass 1000 Euro von A auf 2 getrennten Sparkonten landen sollen, damit man in Zukunft Urlaube, Familienausflüge und so weiter finanziert. Die restlichen 300 Euro sind auf das gemeinsame Konto geflossen.

Dafür hat B, der ja viel mehr verdient, mit seinem Gehalt nahezu alles im Haus und für A finanziert: Miete, Autos von A und B, Rechnungen, Essen, Verträge, einfach alles.

A ist der Meinung, er darf das Geld einbehalten, weil die 1000 Euro ja von seinem Lohn auf das Sparkonto geflossen sind.

Für A spricht meiner Meinung nach, dass das Konto auf seinen Namen läuft. Für B spricht aber, dass die Einzahlung der Gelder fest unter der Abmachung standen, dass das Geld für gemeinschaftliche Zwecke verwendet wird. Das Geld wurde A als Familienreserve überlassen, niemals zum Selbstbehalt. A hat also faktisch nur 300 Euro zum Haushalt beigesteuert und den Rest auf das Sparkonto gelegt. Beide haben ein Kind, das aktuell eine Ausbildung macht.

Meine Frage: Was sind eure Erfahrungsberichte oder euer juristisches Feedback, habt ihr ähnliches erlebt? Die Sache wird bald anwaltlich geregelt.

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Wer in der Vergangenheit mehr oder oder wer weniger zu den Lebenhaltungskosten beigesteuert hat, ist völlig egal. Im Falle einer Trennung/Scheidung werden die während der Ehe erbrachten Leistungen nicht rückberechnet. Auch wer mehr verdient hat oder wer mehr auf ein Konto eingezahlt hat, spielt keine Rolle.

Es gibt ein Gemeinschaftskonto, bei diesem sind beide Ehegatten je zur Hälfte berechtigt.

Und es gibt zwei Sparkonten, die alllein auf den Namen von A lauten. Deshalb spricht zunächst einmal die Vermutung dafür, dass das Geld allein dem A zusteht.

Etwas anderes gilt aber dann, wenn das Geld auf diesen Sparkonten ausschließlich für gemeinsame Zwecke gedacht war, also gemeinsame Urlaube, gemeinsame Anschaffungen usw. In diesem Fall steht das Guthaben, das zum Zeitpunkt der Trennung bestand, intern beiden Eheleuten zur Hälfte zu. Allerdings muss im Streitfall B beweisen, dass es tatsächlich diese Vereinbarung gab, dass das Geld gemeinsamen Zwecken dienen sollte.

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Du musst grundsätzlich den Mindestunterhalt für die Kinder zahlen, also den untersten Satz der Düsseldorfer Tabelle. Je nach Alter der Kinder sind das zwischen 355,- und 520,- Euro pro Kind monatlich.

Wenn Du sagst, diese Zahlung ist dir nicht möglich, weil du nur 30 Stunden arbeiten gehen kannst, so musst Du diese eingeschränkte Erwerbsfähigkeit beweisen. Eine blose Behauptung reicht nicht. Ein ärztliches Attest reicht auch nicht, sondern du brauchst eine ausführliche ärztliche Untersuchung. Solltest Du wirklich teilweise erwerbsunfähighsein, musst du zusätzlich Erwerbsunfähigkeitsrente beantragen. Auch das zählt zu deinem Einkommen für den Kindesunterhalt.

Nur dann, wenn Dein Einkommen plus ggfl. Teil-Erwerbsunfähigkeitsrente nicht reicht, darfst Du weniger als den Mindestunterhalt zahlen. Dein Exmann kann in diesen Fall die Differenz eventuell teilweise als Unterhalltsvorschuss vom Jugendamt bekommen.

Da Du bereits eine Ausbildung hast, darfst Du nicht auf Kosten deiner Kinder eine weitere Ausbildung machen. Eine weitere Ausbildung darfst Du nur machen, wenn dadurch die Unterhaltszahlung an Deine Kinder nicht reduziert wird. Oder wenn Du nachweisen kannst, dass es dir gesundheitlich gar nicht mehr möglich ist, als Altenpflegerin zu arbeiten und damit zu rechnen ist, dass Du nach der Ausbildung ordentlich Kindesunterhalt zahlen kannst.

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585,- Euro nonatlich für das erste Kind, 427,- Euro monatlich für das zweite Kind. Für die Mutter des zweiten Kindes ist dann kein Geld mehr übrig.

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Wenn Du weniger Einkommen hast als Dein Mann, musst du ihm keinen Unterhalt zahlen. Sondern umgekehrt er an Dich.

Wichtig: Wenn er in einem Wohneigentum wohnt, dann wird zu seinem Einkommen noch der Wohnwert (Mietwert) seines Hauses hinzuaddiert. Müsste man also für seine Immobilie z.B. 500,- Euro als Miete zahlen, dann ist sein Gesamteinkommen bereits bei 1.900,- Euro und er müsste Dir 425,- Euro Unterhalt zahlen.

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