Radfahrer vor Bahnübergang überholen?
Ich hatte vor kurzem eine Meinungsverschiedenheit mit einem Bekannten, ich bin Auto gefahren und vor mir war ein Radfahrer. Das war vor einem Bahnübergang.
Ich dachte, man darf vor einem Bahnübergang (ab Beginn der ersten Bake, also 240m davor) keine Fahrzeuge mehr überholen.
Mein Beifahrer war aber der Meinung, ich könne ihn ruhig überholen, das Überholverbot gilt ja wenn dann nur für mehrspurige Fahrzeuge, genauso wie wenn auf Landstraßen dieses Überholverbots-Schild steht (da dürfen einspurige Fahrzeuge auch überholt werden).
Ich bin mir aber relativ sicher, das in der Theorie für den Führerschein ein Video mit einem Radfahrer vor einem Bahnübergang ist und da musste man ankreuzen, das man diesen nicht überholen darf.
Hab ich also recht? Wenn ja, gibt es irgendwelche Gesetzestexte dazu als Beweis?
5 Antworten
§19 StVO sagt:
Wer ein Fahrzeug führt, darf an Bahnübergängen vom Zeichen 151, 156 an bis einschließlich des Kreuzungsbereichs von Schiene und Straße Kraftfahrzeuge nicht überholen.
Kraftfahrzeug ist alles mit Motor. Ein Fahrrad ist kein Kraftfahrzeug.
Nun kenne ich dich ja nicht. Wenn mein Neffe fährt, ist es wahrscheinlich schon ein Kraftfahrzeug. Der fährt auch mal locker über die Alpen nach Italien. Wenn ich fahre, ist es eher ein Schwachkraftfahrzeug. ;-)
vor Bahnübergang sollte Überholen immer vermieden werden
es gibt inzwischen keinerlei spezielle Überholverbote mehr bei Bahnübergängen.
nur wenn du deine fahrspur bei ausreichendem seitenabstand nicht verlassen musst.
der bahnübergang ist eine stelle, wo du durch "bebauung" die gegenfahrbahn nicht genügend einsehen kannst. häufig sind die bahnübergänge zum rest der strasse erhöht, so dass du über die kuppe schon gar nichts sehen kannst.
an unübersichtlichen stellen darf grundsätzlich nicht überholt werden. aber - überholen ist es nur, wenn du dazu deine fahrspur verlassen musst. ein regulärer überholvogang (zweispuriges fahrzeug) muss vor erreichen des übergangs beendet sein.
wenn die fahrspur breit genug war, hättes du den radfahrer überholen dürfen.
und natürlich ist das fahrrad im sinne der strassenverkehrsordnung ein fahrzeug. allerdings ein einspuriges.
nur wenn du deine fahrspur bei ausreichendem seitenabstand nicht verlassen musst.
Wenn man nicht überholen darf, dann darf man nicht überholen.
Für einen Überholvorgang ist kein Wechsel des Fahrstreifens Bedingung.
Ein Radfahrer ist kein Fahrzeug, ich überhole die auch, sofern es der Verkehr zulässt
was ein Kappes. Gemäß Verkehrsordnung ist ein Fahrrad ein Fahrzeug und damit ein Fahrrad mit Radfahrer ein Fahrzeug.
Dann eben so. Ich hab mich an die Worte des FS gehalten, war ja klar was er meint
Ein Radfahrer ist kein Fahrzeug
Wie kommst du denn auf dieses dünne Eis?
Frag den Fs, er hat damit angefangen. Ich nur wiederholt, weil ja klar war, was er meint
Ein Fahrrad ist sehr wohl ein Kraftfahrzeug, weil ich es durch meine Kraft bewegen kann. Jedoch definiert der Gesetgeber:
– § 1 Abs. 2 Straßenverkehrsgesetz