Schulbesuch in Deutschland für Touristen Kinder?
Dürfen Kinder (Touristen) aus dem Ausland eine öffentliche deutsche Schule besuchen, wenn sie sich für etwa bis 3 Monate in Deutschland aufhalten? Die Frage bezieht sich ausdrücklich auf öffentliche Schulen, nicht auf private oder internationale Schulen und nur für Kinder mit einem Touristenstatus. Beispiel aus der USA und Alter zwischen 6 und 10 Jahre.
Mir wurde gesagt, dass es Schulen gibt, die spezielle Programme für solche Fälle anbieten. Ich kann das jedoch kaum glauben und finde auch keine Informationen dazu.
3 Antworten
Ob das heute noch so ist weiß ich nicht, aber es gibt/gab Programme für Schaustellerkinder. Diese aber unterliegen ja der Schulpflicht in Deutschland.
Für Touristen ist da Deuschland aber nicht zuständig. ERstens kostet das ja auch Geld, zweitens bringt das jede Menge Unruhe rein.
Für Zeitweilig hier arbeitende Eltern: ja das ist was anderes als für herumreisende.
Diese Kinder sind in Deutschland nicht schulpflichtig - wenn die Eltern in ihrem Heimatland Homeschooling beantragt haben, dann ist es auch deren Problem die Kinder zu unterrichten.
Hast du die Frage nicht verstanden? Was für ein Community Experte bist du den??
Das war eine gezielte Frage und nicht eine Meinungsumfrage.
Warum denn so aggressiv. Das war auch eine gezielte Antwort.
Es gibt Schulbegleitsysteme für reisende Schaustellerkinder/ Zirkuskinder. Diese Kinder sind behördlich in Deutschland gemeldet, sie haben Schulpflicht und haben meist eine Stammschule an der sie gemeldet sind. Touristenkinder sind nach wie vor weder Staatsbürger, noch haben sie einen Asyl- oder Aufenthaltstitel. Sie sind Gäste für maximal 3 Monate, deshalb besteht auch keine Schulspflicht (und somit auch kein Recht, dass eine deutsche Regelschule diese Kinder beschulen muss). Touristenkinder stehen in der Verantwortung der reisenden Eltern .
Auch in Deutschland ist es möglich mit schulpflichtigen Kindern mehrmonatig zu reisen, das ist jedoch genehmigungspflichtig (nicht von der Schule, sondern der übergeordneten Behörde, in Baden-Württemberg das Regierungspräsidiums) . Aber auch in diesem Fall sind die Eltern für die Beschulung verantwortlich oder das Kind muss ein Schuljahr wiederholen nach der Rückkehr.
Anders sieht es aus, wenn Kinder oder Jugendliche einen längeren Schüleraustausch machen, dann ist da in der Regel lange vorher mit der aufnehmenden Gastschule abgesprochen.
Ich glaub nicht das sich das für drei Monate wirklich lohnt, da ja keine Schule wirklich sich so gut dem Lehrplan der Heimatschulen anpassen kann. Denke da ist es sinnvoller wenn sie einfach mit ihren Eltern und ihren Schulbüchern etwas üben.
Es gibt tatsächlich Schulen, die auch Kinder von Touristen oder international tätigen Geschäftsleuten aufnehmen, sofern Plätze verfügbar sind. Natürlich wird keine Schule ein Kind aufnehmen, das nur für ein oder zwei Wochen hier ist. Es liegt im Ermessen der jeweiligen Schule, ob sie solche Kinder aufnimmt oder nicht. Ich finde das eine gute Sache.