Schüler aus der schule werfen?

3 Antworten

Da sind Konferenzen einzuberufen, und es gibt auch eine vorgeschriebene Abfolge der Maßnahmen. Der "Rausschmiß" ist nicht so leicht möglich. Es muss auch geklärt werden, wo der Schüler denn "hingeschmissen" wird.

Geht von einem Schüler aber eine Gefahr für andere oder die Lehrer aus, dann kann er sofort aus der Schule entfernt werden. Dann ist das Rechtssystem für ihn zuständig.

Einen Antrag in dem Sinn nicht aber Lehrer können natürlich miteinander und in Konferenzen und mit der Schulleitung über das Verhalten eines Schülers reden. Sonst könnte ein Schüler ja nur fliegen wenns dem Schulleiter zufällig selbst auffällt was derjenige anstellt.

Aber die Entscheidung selbst trifft ein gewöhnlicher Lehrer natürlich nicht alleine.

In BaWü ist das über § 90 SchG geregelt: Das obliegt der Schulleitung.

Wenn jemand konsequent die Schulregeln bricht, wird die Schulleitung auch früher oder später davon in Kenntnis gesetzt.