Wenn es längere Zeit dunkel war - also in der Früh - mit dem Staubsauger der Plage her werden. Dauert zwar länger, aber Du hast dann auch einen tagesaktuellen Status. Und ja - ganz los wird man diese "Fiecher" nicht mehr, wenn die mal da sind.
Wenn die Ursache im Querverzug lag, dann ja. Wenn die Rohrreinigungsfirma auch die Fallleitung gereinigt hat, dann nicht. Bzw. nur den Anteil für den Querverzug.
Ich rate dazu, die HV soll einen Beschluss fassen, dass die Reinigung der Querverzüge zu Lasten des Eigentümers geht - und nicht zu Lasten der WEG. Der Eigentümer kann es dann auf den Mieter umlegen - insb. wenn dies im Mietvertrag vereinbart wurde.
Das Problem ist natürlich, wenn ein Mieter NEU einzieht und nach kurzer Zeit ist der Abfluss verstopft, dann ist er in der Regel auch nicht der Verursacher. Dann zahlt es trotzdem der Eigentümer.
Das beste Mittel für Fette und Küche ist das hier: "Drano Küchen-Gel Rohrfrei Abflussreiniger" Das hilft oft und erspart eine teure Rohrreinigung. Spätestens wenn es nicht mehr gut abfläuft, sollte man es anwenden.
Wenn Ihr eine Gegensprechanlage habt, dann kann man diese in der Zentraleinheit im Keller und in den beiden Wohnung auf den gleichen Code einstellen, dann klingelt es in beiden Wohnungen, egal wo vor der Haustür geklingelt wird. Wenn jedoch direkt vor der Wohnungstür die Klingel betätigt wird, dann klingelt es wohl nur in der entsprechenden Wohnung. Elektriker fragen. Wenn die Gegensprechanlage jedoch sehr alt ist, dann könnte es ggf. nicht funktionieren. Lasst es Euch aber erklären, was zu tun ist, wenn eine Wohnung aufgegeben wird, damit ihr es selbst wieder zurückstellen könnt.
Einen Wohnraum kannst Du wohl offiziell nicht daraus machen. Da es wohl an der nötigen Fensterfläche und Deckenhöhe fehlen wird.
Du kannst bestenfalls bei der Baubehörde nachfragen ob Du einen Hobbyraum (oder ggf. ein Arbeitszimmer - aus baurechtlicher Sicht - daraus machen kannst.
Wenn das positiv entschieden ist, dann musst Du Dir den Durchbruch der Bodendecke (= GE ) von deiner GdWE genehmigen lassen. Ggf. muss auch das Grundbuchblatt geändert werden, ...
Frag erstmals Deine MiteigentümerInnen, ob Du mehrheitlich überhaupt einen Beschluss bekommst, der Dir eine Öffnung der Bodendecke prinzipiell genehmigen würde, sollten alle Formalitäten vorliegen.
Wie das Arbeitszimmer/Hobbyraum dann genutzt wird - darüber musst Du ja niemanden Rechenschaft abgeben.
Ohne sämtliche Genehmigungen solltest Du es definitiv nicht machen, da es eines Tages sicherlich hinterfragt wird. Dann droht Dir der Rückbau usw.
Natürlich ist das nicht in Ordnung. Du weisst ja nicht, wer tatsächlich die Tür aufgebrochen hat und aus welchem Grund. Daher ist erstmal auch Vorsicht geboten. Auf dem Zettel steht, "... durch ein Mißverständnis ... " - das kann vieles sein. Frag doch erstmal höflich, auf welchem Missverständnis das ganze beruht.
Ganz klare Antwort.
Die Genossenschaft muss es der Gebäudeversicherung (LW) melden.
Du und der Mieter unter Dir muss die Hausratversicherungsnummer und den Versicherer der Genossenschaft melden, diese gibt dies an die Gebäudeversicherung weiter.
Den Rest klären die Versicherer unter sich. Wenn jemand keine Hausratversicherung hat, dann zahlt alles die Gebäuderversicherung (LW).
Ihr müsst keinen Ct bezahlen, Ihr könnt eine Mietminderung sogar verlangen, wenn Euro Wohnung zur Baustelle wird. Diese muss jedoch sofort geltend gemacht werden. Aber keine Kürzung der Miete ohne Zustimmung der Genossenschaft. Am Ende zahlt auch die Gebäudeversicherung (LW) die geltend gemachte Mietminderung.
Die Stromkosten für eine evt. Trocknung wird mit 30 Ct/kWh erstattet, es sei denn Ihr könnt höhere Stromkosten nachweisen.
Ja - kann er, er verwendet halt den Index, der zum Zeitpunkt des Schreibens zur Mieterhöhung zum 01.04.2025 - also Dezember/24 oder Januar/25 veröffentlicht wurde.
Den Thermostatregler bekommst Du in der Regel nur dann wieder drauf, wenn er auf 5 (komplett offen) eingestellt ist. Da es Dir in der Regel nicht möglich ist, den Thermostatregler gegen den Widerstand des Ventilstiftes festzuschrauben. Ob Baumärkte so was haben ist fraglich - musst ggf. in der Bucht kaufen.
Zur Not kannst eine Schraubzwinge - sofern vorhanden ansetzen - um den Stift reinzudrücken. Aber Vorsicht den Stift nicht verbiegen - sonst brauchst den Installateur, was dann locker 400 € kosten kann!
Lass Dir das vom Vermieter schriftlich geben. Dann lass dir das Angebot geben und reiche es bei Deiner Haftpflichtversicherung zur Deckungszusage ein. Wenn diese das Angebot für alle 4 Scheiben akzeptiert, dann ist es ok. Wenn die Versicherung sagt, nein - dann gib dies an Deinen Vermieter weiter und bestehe auf die Auszahlung der Kaution, welche Du notfalls gerichtlich geltend machen würdest.
Zunächst sollte jede Wohnung einen Absperrhahn haben - dann hast halt gar kein Wasser. Dann drehst halt nur auf, wenn Du es brauchst. Wenn der Spülkasten sowieso offen ist, dann kann man dort wohl auch zudrehen, hätte der der Installateur aber auch zeigen sollen.
Aber Deine Aufregung ist unbegründet, wenn Du keinen Wasserzähler in der Wohnung hast und dieser sich sogar in einem anderen Haus befindet, dann zahlen alle im Haus diesen unnützen Wasserverbrauch mit.
Klopfende oder schlagende (laute) Geräusche sind oftmals darauf zurück zuführen, dass der HK falsch angeschlossen wurde. Vor- und Rücklauf ist vertauscht. Das Problem kann auch erst nach Jahrzehnten auftreten.
Prüfen kannst Du dass, indem Du den HK abdrehst und wenn er kalt ist und Du drehst den HK wieder an, dann prüfe, welche Rohr zuerst heiß wird, das welches direkt am Thermostat hängt - dann ist es in Ordnung. Sollte aber zuerst das andere Rohr heiß werden, dann muss ist der HK falsch angeschlossen. In diesem Fall, muss der Installateur eine anderes HK-Ventil einbauen.
Die Ursache kann aber auch an einem HK unterhalb oder oberhalb Deiner Wohnung liegen!!! Auch schon gehabt.
Vorübergehende Abhilfe schafft den Druck im HK auf ein Minimum zu reduzieren - den Hausmeister/Vermieter/HV ansprechen. Oder ggf. den Durchfluss am HK zu reduzieren (in der Regel mit einem Imbus-Schlüssel)
In die gleichen - wie die "Alt"-EigentümerInnen. De fakto alles - außer pers. Daten.
So ist es. Wenn Du die Wohnung auskühlen lässt - dann brauchst Du in etwa genausoviel Energie um diese wieder auf die "wohlfühltemperatur" aufzuheizen - oder noch mehr. Mit dem weiteren neg. Effekt - dass Du erstmal in einer kalten Wohnung sitzt, wenn Du nach Hause kommst.
Wenn der Gaszähler frei zugänglich ist, dann kannst es ja selbst beobachten. Bei gleichen Außentemperaturen mal das eine und mal das andere machen und den Gaszähler im 24 Std-Zeitraum abfotografieren. Es ist wohl auch ein Unterschied ob es draußen 10 Grad oder 0 Grad hat.
Du schreibst nicht ob die Nebenkosten gestiegen sind oder ob die HK-Einzelabrechnung so viel teurer geworden ist.
Du musst erst wissen, warum die Kosten so hoch sind. Daher musst Du einen Termin zur Beleg-/Rechnungseinsicht bei der Vermieterin bitten. Mach von allen relevanten Rechnungen Fotos. Dann kannst Du ggf. selbst erkennen, was ggf. falsch abgerechnet wird, oder Du kannst dir fachlichen Rat holen - das geht aber nur mit Kenntnis aller relevanten Rechnungen.
Lassen wir Ihn weiter "trollen" - über 6.500 Fragen in drei Jahren - er nervt nur noch mit seinen schwachsinnigen Fragen.
Um eine a.o. ETV zu bitten - reicht nicht aus. Das wird die HV ignorieren. Ihr müsst Euch schon an das prozedre halten - sucht im Internet.
Schriftlich unter Nennung der Tagesordnungspunkte und mit Begründung!
Mind. 25 % nach Köpfen der ET müssen das unterschreiben.
Die Entlastung kann ein Problem sein - aber die Entlastung kann nur für das erteilt werden, was ALLEN Eigentümern bekannt war. Da ist die Rechtsprechung aber unterschiedlich.
Wenn die HV die a.o. ETV nicht einberuft - trotz Einhaltung aller Formalieren - so darf der Beiratsvorsitzende oder sein Vertreter zur ETV einladen.
An einem Fachanwalt für WEG-Recht kommt Ihr wohl nicht vorbei - spätestens, wenn Ihr vom Verwalter Geld haben wollt - was durchaus wahrscheinlich sein könnte.
Schaut mal in Euren Verwaltervertrag und die Verwaltervollmacht - sofern der Verwaltung nicht von den Beschränkungen des BGB 181 (Insich-Geschäft) befreit ist - darf er sowas sowieso überhaupt nicht machen.
Textform - wäre auch eine SMS oder WhatsApp. Insbesondere wenn es über diese Medien in der Vergangenheit ebenfalls schon Kommunikation gab.
Zum Verständnis, die Gastherme schaltet nicht ab, weil es draußen (weit) über 30 Grad hat, sondern der Kamin zieht nicht, die Abgase bleiben in der Gastherme, der Abgastemperatursensor dort zeigt an, dass die Abgase nicht über den Kamin abgeleitet werden, deshalb wird aus Sicherheitsgründen - CO(2)/NOx Vergiftungsgefahr - die Gastherme abgeschaltet.
Sorry - das ist unglaubwürdig. Das eine Wohnung an jemanden vermietet wird, der sich nicht persönlich vorgestellt hat!
Die WEG wird doch von einer Verwaltung betreut und somit vertreten. Dieser hat einen Rechtsanwalt zu beauftragen um die Klage abweisen zu lassen.