Kellerraum Eigentum von Hausverwaltung aufgebrochen was tun?

Hallo liebe Ratgebende. Folgend meine Frage an Euch: Gestern 07.02.25 wollte ich meinen etwas entfernt (ca. 40 km von meinem Wohnort) liegenden Lagerraum (geschlossener Kellerraum, komplett ummauert mit fester Metall-Brandschutztür verschlossen) betreten um etwas daraus heraus zu holen. Der Lagerraum befindet sich im Kellerbereich einer größeren Liegenschaft mit zahlreichen Eigentumswohnungenn und Mietwohnungen. Ich habe darin nur besagten Kellerrum vor Jahren käuflich erworben. Habe dort keine weitere Wohnung, weder als Eigentum, noch als Mietwohnung. In meinem Kellerraum befindet sich aber eine Einrichtung der Telekom oder auch Vodafone (Schaltkasten an der Wand, von welchem zahlreiche Leitungen in die Wand abgehen). Es wurde beim Kauf vertraglich festgehalten, daß die Hausverwaltung einen Schlüssel mit Zutrittsrecht in meinen Lagerraum hat; in den wenigen Fällen (ca. maximal 1 x im Jahr), wenn ein Mitarbeiter der Telekom oder auch Vodafone, zu Servicearbeiten in meinen Lagerraum muß. Für diese Fälle muß auch der Hausmeister der Hausverwaltung dabei sein, denn dieser hat dann den Schlüssel zu meinem Lagerraum. Es sind bei der Hausverwaltung für "Notfälle", natürlich meine Mail-Adresse und meine Handytelefonnummer und Festnetznummer mit Anrufbeantworter hinterlegt. NUN ZUM PROBLEM: wie geschildert, wollte ich gestern in meinem Kellerraum, statt dessen war ein neues Schloß in die Sicherheitstüre eingebaut und ich konnte meinen Kellerraum nicht mehr betreten! An der Türklinke der Sicherheitstüre meines Lagerraums, war ein Notizzettel eingeklemmt (nicht mal mit einem Tesafilm an der Türe draußen angebracht) auf dem Stand: "Durch ein Mißverständnis haben wir die Türe aufgebrochen". Setzen Sie sich wegen eines neuen Schlüssels unter folgender Telefonnr. ....mit mir in Verbindung. Ihre Hausverwaltung." Nun hätte ich aber gestern als ich in meinen Kellerraum wollte, dringend einen Gegenstand herausholen müssen, da ich diesen veräußert habe und dringend versenden müßte. Abgesehen davon, ist es doch vermutlich nicht erlaubt, daß eine Hausverwaltung einen Kellerraum aufbricht und vorher den Eigentümer nicht mal versucht zu erreichen, daß die Hausverwaltung da Zutritt braucht. Wie geschrieben: Es liegen der Hausverwaltung Mail-Adresse, Telefonnummern u. natürlich die postalische Anschrift, von mir vor. Ich habe nachkontrolliert. Es sind weder Telefonanrufe, noch Mails von der Hausverwaltung an mich gegangen (auch im Spam kontrolliert). Aber so traurig es ist, die Hausverwaltung sendet circa 14-tägig WERBUNG von sich an meine Mail-Adresse und das seit Jahren! Nur mal zur Info. Einen Anwalt gegen die Hausverwaltung möchte ich mir eigentlich nicht leisten, denn diese Kosten sind mir eigentlich viel zu hoch und eine Anzeige bei der Polizei gegen die Hausverwaltung zu machen, wird wenig Sinn ergeben, denn die wird darauf verweisen, daß das ja „alles nicht so schlimm ist“, denn ich könnte mir ja laut dem an der Tür eingeklemmten Zettel von der Hausverwaltung, einen neuen Schlüssel dort abholen. Trotzdem möchte ich diese „Sache“ so nicht auf sich beruhen lassen, denn auch wenn ich ein paar „scharfe“ Worte bei der Hausverwaltung fallen lasse, wird es dort wohl niemanden richtig interessieren und ich stehe dann auch noch als Querulant da – u. das wars. Was würdet Ihr also gegen die Hausverwaltung unternehmen? Ich danke im Voraus für Euere, baldigen, zahlreichen Tipps (PS: Am 07.02.25 wo ich bemerkte das das Schloß ausgetauscht wurde und die angegebene Telefonnr. Auf dem „Zeittel“ angerufen habe, war nur eine Sprachansage der Hausverwaltung, daß diese erst ab Montag 10.02.25 erreichbar ist, es war auch keine Notfallnr. oder die Möglichkeit auf ein Band aufzusprechen vorhanden.)

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Natürlich ist das nicht in Ordnung. Du weisst ja nicht, wer tatsächlich die Tür aufgebrochen hat und aus welchem Grund. Daher ist erstmal auch Vorsicht geboten. Auf dem Zettel steht, "... durch ein Mißverständnis ... " - das kann vieles sein. Frag doch erstmal höflich, auf welchem Missverständnis das ganze beruht.

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Ganz klare Antwort.

Die Genossenschaft muss es der Gebäudeversicherung (LW) melden.

Du und der Mieter unter Dir muss die Hausratversicherungsnummer und den Versicherer der Genossenschaft melden, diese gibt dies an die Gebäudeversicherung weiter.

Den Rest klären die Versicherer unter sich. Wenn jemand keine Hausratversicherung hat, dann zahlt alles die Gebäuderversicherung (LW).

Ihr müsst keinen Ct bezahlen, Ihr könnt eine Mietminderung sogar verlangen, wenn Euro Wohnung zur Baustelle wird. Diese muss jedoch sofort geltend gemacht werden. Aber keine Kürzung der Miete ohne Zustimmung der Genossenschaft. Am Ende zahlt auch die Gebäudeversicherung (LW) die geltend gemachte Mietminderung.

Die Stromkosten für eine evt. Trocknung wird mit 30 Ct/kWh erstattet, es sei denn Ihr könnt höhere Stromkosten nachweisen.

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Ja - kann er, er verwendet halt den Index, der zum Zeitpunkt des Schreibens zur Mieterhöhung zum 01.04.2025 - also Dezember/24 oder Januar/25 veröffentlicht wurde.

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Den Thermostatregler bekommst Du in der Regel nur dann wieder drauf, wenn er auf 5 (komplett offen) eingestellt ist. Da es Dir in der Regel nicht möglich ist, den Thermostatregler gegen den Widerstand des Ventilstiftes festzuschrauben. Ob Baumärkte so was haben ist fraglich - musst ggf. in der Bucht kaufen.

Zur Not kannst eine Schraubzwinge - sofern vorhanden ansetzen - um den Stift reinzudrücken. Aber Vorsicht den Stift nicht verbiegen - sonst brauchst den Installateur, was dann locker 400 € kosten kann!

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Lass Dir das vom Vermieter schriftlich geben. Dann lass dir das Angebot geben und reiche es bei Deiner Haftpflichtversicherung zur Deckungszusage ein. Wenn diese das Angebot für alle 4 Scheiben akzeptiert, dann ist es ok. Wenn die Versicherung sagt, nein - dann gib dies an Deinen Vermieter weiter und bestehe auf die Auszahlung der Kaution, welche Du notfalls gerichtlich geltend machen würdest.

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Klopfende oder schlagende (laute) Geräusche sind oftmals darauf zurück zuführen, dass der HK falsch angeschlossen wurde. Vor- und Rücklauf ist vertauscht. Das Problem kann auch erst nach Jahrzehnten auftreten.

Prüfen kannst Du dass, indem Du den HK abdrehst und wenn er kalt ist und Du drehst den HK wieder an, dann prüfe, welche Rohr zuerst heiß wird, das welches direkt am Thermostat hängt - dann ist es in Ordnung. Sollte aber zuerst das andere Rohr heiß werden, dann muss ist der HK falsch angeschlossen. In diesem Fall, muss der Installateur eine anderes HK-Ventil einbauen.

Die Ursache kann aber auch an einem HK unterhalb oder oberhalb Deiner Wohnung liegen!!! Auch schon gehabt.

Vorübergehende Abhilfe schafft den Druck im HK auf ein Minimum zu reduzieren - den Hausmeister/Vermieter/HV ansprechen. Oder ggf. den Durchfluss am HK zu reduzieren (in der Regel mit einem Imbus-Schlüssel)

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So ist es. Wenn Du die Wohnung auskühlen lässt - dann brauchst Du in etwa genausoviel Energie um diese wieder auf die "wohlfühltemperatur" aufzuheizen - oder noch mehr. Mit dem weiteren neg. Effekt - dass Du erstmal in einer kalten Wohnung sitzt, wenn Du nach Hause kommst.

Wenn der Gaszähler frei zugänglich ist, dann kannst es ja selbst beobachten. Bei gleichen Außentemperaturen mal das eine und mal das andere machen und den Gaszähler im 24 Std-Zeitraum abfotografieren. Es ist wohl auch ein Unterschied ob es draußen 10 Grad oder 0 Grad hat.

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Du schreibst nicht ob die Nebenkosten gestiegen sind oder ob die HK-Einzelabrechnung so viel teurer geworden ist.

Du musst erst wissen, warum die Kosten so hoch sind. Daher musst Du einen Termin zur Beleg-/Rechnungseinsicht bei der Vermieterin bitten. Mach von allen relevanten Rechnungen Fotos. Dann kannst Du ggf. selbst erkennen, was ggf. falsch abgerechnet wird, oder Du kannst dir fachlichen Rat holen - das geht aber nur mit Kenntnis aller relevanten Rechnungen.

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Zum Verständnis, die Gastherme schaltet nicht ab, weil es draußen (weit) über 30 Grad hat, sondern der Kamin zieht nicht, die Abgase bleiben in der Gastherme, der Abgastemperatursensor dort zeigt an, dass die Abgase nicht über den Kamin abgeleitet werden, deshalb wird aus Sicherheitsgründen - CO(2)/NOx Vergiftungsgefahr - die Gastherme abgeschaltet.

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Ohne Anwalt solltet Ihr keine Eigenbedarfskündigung aussprechen - die Fallstricke sind zu groß. Lass erst einmal, eure Eigenbedarfskündigung - die Ihr erhalten habt - am besten vom Mieterverein prüfen. Seit Ihr auf Euer Widerspruchsrecht nach §574 BGB hingewiesen worden? Wenn nicht, ist eure Kündigung sowieso nicht wirksam - wenn ihr dagegen rechtlich vorgeht. Dann muss der Vermieter nochmals kündigen und ihr habt Zeit gewonnen.

Am besten also selbst zum Mieterverein - dann wisst Ihr, was Euch wohl bei Eurem Mieter drohen wird! Ggf. seit Ihr auch schon von Beginn an rechtsschutzversichert. Alternativ - bzw. später - sprecht euren Vermieter an, ob er Euch nicht eine Frist von 9 Monaten gewähren kann. Vor Gericht wird Euch in der Regel sowieso ein Aufschub gegönnt - also sollte der Vermieter nicht zu kleinlich sein.

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Gastherme fußbodenheizung wir nicht warm?

Guten Tag/Abend,

ich habe Probleme mit meiner Vaillant Eco plus exklusiv Gastherme. Der Vorlauf (VL) ist auf 51 Grad eingestellt. Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus mit 7 Parteien im 4. OG. Die Gastherme erhitzt das Wasser bis zur gewünschten Vorlauftemperatur, bleibt jedoch nur 2 Minuten stabil und fällt dann auf 27 Grad ab. Nach weiteren 1 Minute erreicht sie wieder die eingestellte Temperatur und wiederholt dieses Muster den ganzen Tag.

In meiner 59 qm Wohnung habe ich ein Vaillant Matic 470 Display zur Einstellung. Die gewünschte Raumtemperatur ist auf 21 Grad eingestellt, jedoch erreicht der Raum diese nicht. Die Fußbodenverteilerrohre sind warm, aber die Schläuche bleiben kalt oder lauwarm.

Die Vorlauftemperatur schwankt zwischen 40-46 Grad, und die Heizkurve ist auf 1.00 eingestellt. Der Sommerbetriebs-Offset beträgt 1K, die Minimaltemperatur ist auf 20 Grad eingestellt und der Modus ist auf Auto Eco.

Pumpenzeit ist deaktiviert, Max Vorheizzeit und Max Vorabschaltzeit sind auf 0 Minuten gesetzt. Die Option "At durchheizen" ist ausgeschaltet, ebenso wie der Adapter für die Heizkurve.

Das Systemschema ist auf 1 eingestellt, und der aktuelle Taupunkt liegt bei 9.5 Grad mit einem Offset von 2.0K.

Für Optimierungstipps oder Ratschläge wäre ich Ihnen dankbar.

Vielen Dank im Voraus.

Beste Grüße.

Wie oben beschrieben das Display befindet sich in meiner wohnung ( im Flur)

Das zeigt er immer an wenn er die gewünschte Temperatur ereicht hat, und sackt dann auf 27 Grad ab wie oben beschrieben.

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Wenn NUR DU das Problem hast, dann sind ggf. die Heizschleifen verschlamt und müssen durchgespült werden.

Ein ähnliches Problem hatte ich, da war das Abgasrohr verrutscht, so dass die die Gasheizung nicht mehr genügend Zuluft (aus dem äußeren Rohr) erhalten hat, daher hat sie sich immer schnell abgeschaltet. Der Installateur hat dann den Zuluftschlauch an der Therme entfernt, so dass die Therme die Zuluft aus der Umgebungsluft bekommen hat - und schon hat es wieder einwandfrei funktioniert. Bei Dir sieht es aber wohl so aus, dass die Gastherme die Zuluft eh aus der Umgebungsluft erhält.

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Vermieter schaltet nachts die Heizung aus, kann man was dagegen tun?

Hallo zusammen,

wir sind vor ein paar Tagen in einer anderen Wohnung eingezogen. Die Heizung funktioniert tagsüber entsprechend.

Die Wohnung hat einen langen, großen Flur, von wo aus alle Räumlichkeiten zu erreichen sind (auch das unbeheizte Treppenhaus). Es ist ein bisschen unangenehm weil der Flur kein Heizkörper hat, aber wir haben uns gedacht, einfach die Türen offen zu lassen, damit die heiße Luft auch im Flur gelingt.

Das Problem ist, dass der Vermieter die Heizung nachts komplett abschaltet. Er meinte, dass es eine Nachtabsenkung sei. Die Heizkörper sind nachts aber richtig kalt. Die Heizung scheint also komplett abgeschaltet zu sein. Und auch morgens braucht es mindestens eine Stunde bevor die normale, angenehme Temperatur erreicht wird.

Wir haben ein kleines Baby und er braucht manchmal auch nachts eine frische Windel. Die Temperatur ist aber so niedrig, dass ich Angst habe, ihn auszuziehen.

Wir haben mit dem Vermieter darüber gesprochen. Er meint, dass alle Mieter im Haus sich einig sein müssen, sollte es keine Nachtabsenkung mehr geben. Wozu haben wir denn die Möglichkeit, die Heizkörper selber zu regulieren? Ich meine, wir wollen ja auch nicht Energie und Geld einfach aus dem Fenster werfen. Wir finden es aber ärgerlich, dass wir nicht selber entscheiden können, welche Temperatur wir in der Wohnung als angenehm empfinden. Die Kosten dafür tragen wir selbstverständlich. Und auch werden nicht alle Räume genauso warm sein, da uns klar ist, dass es nachts in der Küche z.B. kühler sein darf.

Das Argument mit dem Ersparnis scheint mir falsch zu sein, da die Kosten, die dann entstehen, wenn wir morgens wieder die ganze Wohnung aufheizen müssen, keine Nachtabschaltung rechtfertigen.

Und auch die Schimmelgefahr steigt, und dann wird natürlich der Mieter dafür verantwortlich gemacht...

Hat der Vermieter überhaupt das Recht, diese Nachtabsenkung in Kraft zu setzen, obwohl wir dagegen sind? Und ist es wirklich so, dass alle Mieter einverstanden sein müssen?

Wir freuen und bedanken uns sehr über eure Antworten!

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Nachtabsenkung ist nicht gleichzusetzen mit einer Nachtabschaltung. Eine Nachtsabsenkung bedeutet, dass die Vorlauftemperatur im Kessel reduziert wird, so dass die Räume in der Nacht z.B. nur mehr noch auf z.b. 18 Grad gehalten werden können. Dies ist üblich.

Aber auch nachts muss eine Mindesttemperatur gewährleistet sein, etwa 17 bis 18 Grad Celsius. Der Vermieter darf die Heizung also nicht völlig ausschalten.

Quelle: energieverbraucher.de | Fragen an den Mieterbund: Mindesttemperaturen, Nachtabsenkung, Heizbeginn

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Jedes Teil läßt sich tauschen - wo ein Wille da ein Weg ...

Meine ist auch 25 Jahre alt - ich denke gar nicht dran, die zu tauschen ... - zuletzt ging die Gasarmatur kaputt. Ersatzteil - neu zu kaufen? Fehlanzeige, dank Ebay, gebrauchtes Teil besorgt und vom Installateur des Vertrauens - ohne Gewähr - einbauen lassen.

Dank unserer ideologisch verblendeter CO2-Regierung muß die Heizung demnächst ja sowieso mal auf eine Zentralheizung umgestellt werden.

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Ich nehme an, es gibt nur zwei Wohneinheiten im Haus. Einfach das Verhältnis der verbrauchten kWh beider Wohnungen ermitteln und im gleichen Verhältnis den Stromverbrauch aufteilen.

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Wasser für die WHG abdrehen und den weißen Hahn unter der Therme zudrehen. Ggf. Noch Druck aus dem Heizkreislauf, durch entlüften eines Heizkörpers, nehmen.

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36 Jahre alt?! - Dann hätte ich diese in diesem Jahr - als Eigentümer - noch getauscht. Bist Du Mieter, dann fordere den Vermieter auf, für Abhilfe zu schaffen.

Evt. gibt es auch eine Verstopfung im Rücklaufkreislauf. Durchspülen lassen. Oder in der Therme hat sich ein Propfen gebildet, der das Wasser nicht mehr ungehindert durchlässt.

Oder der Raumthermostat ist defekt und steuert die Therme nur im Notbetrieb (mit ca. 30% Leistung), oder oder. Musst Dir selber ein Bild machen. Wie lange läuft die Therme?, wie lange läuft die Pumpe, ...

Aber dazu bist wohl nicht in der Lage. Ein Installateur hat keine Zeit/Lust ... - weil es für Dich wohl auch zu teuer wird ... .

Einfach mal alle Heizkörper zudrehen und das Leitungssystem durchspülen lassen. Das wäre wohl erstmal die günstigste Methode, wenn das nicht hilft, dann die Gastherme erneuern. Viel Spaß, mit dem neuen GEG!

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Kaution in einer WG zurück bekommen?

Hallo zusammen,

ich wohne momentan mit meiner Mitbewohnerin in einer WG welche sie angemietet hat, also es läuft alles auf ihren Namen. Beim Einzug habe ich allerdings die Hälfte der Kaution dazu getan und will diese natürlich nach meinem Aufzug wieder zurück haben. 

Da meine Mitbewohnerin den Mietvertrag alleine unterschrieben hat, habe ich erst fast einen Monat nachdem wir eingezogen sind erfahren, dass wir eine Mindestmietdauer von 3 Jahren haben. Jetzt ziehe ich aber bereits nächsten Monat aus, 3 Monate vor Ablauf der mindestmietdauer, heißt meine Mitbewohnerin hätte 3 Monate alleine die Miete irgendwie stemmen müssen anders ging es aber nicht und das war auch okay.

Jetzt hat sie allerdings auch eine Wohnung für Oktober angemietet und hatte gehofft mit einem Nachmieter hier eher raus zu kommen. Bis jetzt wurden aber alle Nachmieter von unserer Vermieterin abgelehnt. Ich habe theoretisch mit der Sache nichts mehr am Hut aber jetzt heißt es, da meine Mitbewohnerin nicht zwei mieten gleichzeitig bezahlen kann für die nächsten 2 Monate, dass unsere Vermieterin die letzten beiden Mieten von der Kaution abziehen soll.

Damit bin ich aber natürlich nicht einverstanden. Die Hälfte davon gehört mir und ich kann nichts dafür, dass meine Mitbewohnerin doppelt Wohnungen anmietet und dies dann nicht bezahlen kann. Sie will bzw kann mir meinen Anteil aber auch nicht auszahlen. Jetzt ist meine Frage ist das rechtens? Gibt es eine Möglichkeit doch noch meinen Teil der Kaution zurück zu bekommen oder kann sie das einfach bestimmen. Wir haben damals es auch nicht schriftlich festgelegt wer wieviel Kaution bezahlt hat was im Nachhinein natürlich jetzt ärgerlich ist. 

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Du darfst froh sein, wenn Du die Hälfe der letzten Kautionsmonatsrate noch bekommst.

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Hier in München haben wir auch extrem kalkhaltiges Wasser. Das ist jedoch nur beim Warmwasser ein Problem. Habt Ihr die Spülmaschine am WW angeschlossen? Es dauert viele Jahre, bis sich der Kalk im Kaltwasser merklich ausscheidet und ein Sieb verstopfen könnte.

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Das ganze ist nun m.W. in eine SOLL-Vorschrift aufgeweicht worden. Wenn es nicht geht - was bei Etagenwohnungen - der Fall ist, dann wird man auch zukünftig ohne regenerativen Anteil seine Gastherme 1:1 tauschen dürfen - geht ja auch nicht anders.

Es kann sein, dass nach einer Übergangszeit von ein paar Jahren, man dann ggf. doch genötigt werden soll, als ETG Vorbereitungen zu treffen, damit dann ggf. doch umgerüstet werden kann.

Allerdings wie soll auch dies funktionieren. Wärmepumpen funktionieren nur bei Fußbodenheizungen - 99% aller Wohnungen mit Gasetagenheizungen sind mit Heizkörpern ausgestattet. Von dem ganzen Aufwand/Kosten sämtliche Heizungs- und WW-Leitungen vom Keller in alle Wohnungen zu führen - ganz zu schweigen.

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Warmwasser kann nur mit der Heizung abgerechnet werden, wenn Du auch Warmwasserzähler in der Wohnung hast. Das ist wohl nicht der Fall - also wird Warmwasser pauschal verrechnet.

Die Vermieterin macht es sich wohl etwas zu einfach. Normalerweise meldet die Vermieterin die Daten bei einem Mieterwechsel dem Heizkostenmessdienstunternehmen - mit einem Formular, welches auch Du unterschrieben hast. Erfolgt dies nicht, und meldet die Vermieterin bzw. der Hausverwalter den Nutzerwechsel nicht weiter, dann ist es erstmal nicht Dein Problem - die Kosten zahlt der Vormieter bzw. dieser streitet dann mit der Vermieterin. Wird der Nutzerwechsel gemeldet - jedoch ohne Übermittlung der Ablesewerte, so werden die Heizkosten (in der Regel) nach den Gradtagszahlen ermittelt.

Da Dir wohl die Liegenschaftsnummern und sonstige Daten wohl nicht bekannt sind - kannst Du unter Umständen auch nur schwer tätig werden.

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