In die gleichen - wie die "Alt"-EigentümerInnen. De fakto alles - außer pers. Daten.
So ist es. Wenn Du die Wohnung auskühlen lässt - dann brauchst Du in etwa genausoviel Energie um diese wieder auf die "wohlfühltemperatur" aufzuheizen - oder noch mehr. Mit dem weiteren neg. Effekt - dass Du erstmal in einer kalten Wohnung sitzt, wenn Du nach Hause kommst.
Wenn der Gaszähler frei zugänglich ist, dann kannst es ja selbst beobachten. Bei gleichen Außentemperaturen mal das eine und mal das andere machen und den Gaszähler im 24 Std-Zeitraum abfotografieren. Es ist wohl auch ein Unterschied ob es draußen 10 Grad oder 0 Grad hat.
Du schreibst nicht ob die Nebenkosten gestiegen sind oder ob die HK-Einzelabrechnung so viel teurer geworden ist.
Du musst erst wissen, warum die Kosten so hoch sind. Daher musst Du einen Termin zur Beleg-/Rechnungseinsicht bei der Vermieterin bitten. Mach von allen relevanten Rechnungen Fotos. Dann kannst Du ggf. selbst erkennen, was ggf. falsch abgerechnet wird, oder Du kannst dir fachlichen Rat holen - das geht aber nur mit Kenntnis aller relevanten Rechnungen.
Zum Verständnis, die Gastherme schaltet nicht ab, weil es draußen (weit) über 30 Grad hat, sondern der Kamin zieht nicht, die Abgase bleiben in der Gastherme, der Abgastemperatursensor dort zeigt an, dass die Abgase nicht über den Kamin abgeleitet werden, deshalb wird aus Sicherheitsgründen - CO(2)/NOx Vergiftungsgefahr - die Gastherme abgeschaltet.
Ohne Anwalt solltet Ihr keine Eigenbedarfskündigung aussprechen - die Fallstricke sind zu groß. Lass erst einmal, eure Eigenbedarfskündigung - die Ihr erhalten habt - am besten vom Mieterverein prüfen. Seit Ihr auf Euer Widerspruchsrecht nach §574 BGB hingewiesen worden? Wenn nicht, ist eure Kündigung sowieso nicht wirksam - wenn ihr dagegen rechtlich vorgeht. Dann muss der Vermieter nochmals kündigen und ihr habt Zeit gewonnen.
Am besten also selbst zum Mieterverein - dann wisst Ihr, was Euch wohl bei Eurem Mieter drohen wird! Ggf. seit Ihr auch schon von Beginn an rechtsschutzversichert. Alternativ - bzw. später - sprecht euren Vermieter an, ob er Euch nicht eine Frist von 9 Monaten gewähren kann. Vor Gericht wird Euch in der Regel sowieso ein Aufschub gegönnt - also sollte der Vermieter nicht zu kleinlich sein.
Wenn NUR DU das Problem hast, dann sind ggf. die Heizschleifen verschlamt und müssen durchgespült werden.
Ein ähnliches Problem hatte ich, da war das Abgasrohr verrutscht, so dass die die Gasheizung nicht mehr genügend Zuluft (aus dem äußeren Rohr) erhalten hat, daher hat sie sich immer schnell abgeschaltet. Der Installateur hat dann den Zuluftschlauch an der Therme entfernt, so dass die Therme die Zuluft aus der Umgebungsluft bekommen hat - und schon hat es wieder einwandfrei funktioniert. Bei Dir sieht es aber wohl so aus, dass die Gastherme die Zuluft eh aus der Umgebungsluft erhält.
Nachtabsenkung ist nicht gleichzusetzen mit einer Nachtabschaltung. Eine Nachtsabsenkung bedeutet, dass die Vorlauftemperatur im Kessel reduziert wird, so dass die Räume in der Nacht z.B. nur mehr noch auf z.b. 18 Grad gehalten werden können. Dies ist üblich.
Aber auch nachts muss eine Mindesttemperatur gewährleistet sein, etwa 17 bis 18 Grad Celsius. Der Vermieter darf die Heizung also nicht völlig ausschalten.
Quelle: energieverbraucher.de | Fragen an den Mieterbund: Mindesttemperaturen, Nachtabsenkung, Heizbeginn
Jedes Teil läßt sich tauschen - wo ein Wille da ein Weg ...
Meine ist auch 25 Jahre alt - ich denke gar nicht dran, die zu tauschen ... - zuletzt ging die Gasarmatur kaputt. Ersatzteil - neu zu kaufen? Fehlanzeige, dank Ebay, gebrauchtes Teil besorgt und vom Installateur des Vertrauens - ohne Gewähr - einbauen lassen.
Dank unserer ideologisch verblendeter CO2-Regierung muß die Heizung demnächst ja sowieso mal auf eine Zentralheizung umgestellt werden.
Ich nehme an, es gibt nur zwei Wohneinheiten im Haus. Einfach das Verhältnis der verbrauchten kWh beider Wohnungen ermitteln und im gleichen Verhältnis den Stromverbrauch aufteilen.
Wasser für die WHG abdrehen und den weißen Hahn unter der Therme zudrehen. Ggf. Noch Druck aus dem Heizkreislauf, durch entlüften eines Heizkörpers, nehmen.
36 Jahre alt?! - Dann hätte ich diese in diesem Jahr - als Eigentümer - noch getauscht. Bist Du Mieter, dann fordere den Vermieter auf, für Abhilfe zu schaffen.
Evt. gibt es auch eine Verstopfung im Rücklaufkreislauf. Durchspülen lassen. Oder in der Therme hat sich ein Propfen gebildet, der das Wasser nicht mehr ungehindert durchlässt.
Oder der Raumthermostat ist defekt und steuert die Therme nur im Notbetrieb (mit ca. 30% Leistung), oder oder. Musst Dir selber ein Bild machen. Wie lange läuft die Therme?, wie lange läuft die Pumpe, ...
Aber dazu bist wohl nicht in der Lage. Ein Installateur hat keine Zeit/Lust ... - weil es für Dich wohl auch zu teuer wird ... .
Einfach mal alle Heizkörper zudrehen und das Leitungssystem durchspülen lassen. Das wäre wohl erstmal die günstigste Methode, wenn das nicht hilft, dann die Gastherme erneuern. Viel Spaß, mit dem neuen GEG!
Du darfst froh sein, wenn Du die Hälfe der letzten Kautionsmonatsrate noch bekommst.
Hier in München haben wir auch extrem kalkhaltiges Wasser. Das ist jedoch nur beim Warmwasser ein Problem. Habt Ihr die Spülmaschine am WW angeschlossen? Es dauert viele Jahre, bis sich der Kalk im Kaltwasser merklich ausscheidet und ein Sieb verstopfen könnte.
Das ganze ist nun m.W. in eine SOLL-Vorschrift aufgeweicht worden. Wenn es nicht geht - was bei Etagenwohnungen - der Fall ist, dann wird man auch zukünftig ohne regenerativen Anteil seine Gastherme 1:1 tauschen dürfen - geht ja auch nicht anders.
Es kann sein, dass nach einer Übergangszeit von ein paar Jahren, man dann ggf. doch genötigt werden soll, als ETG Vorbereitungen zu treffen, damit dann ggf. doch umgerüstet werden kann.
Allerdings wie soll auch dies funktionieren. Wärmepumpen funktionieren nur bei Fußbodenheizungen - 99% aller Wohnungen mit Gasetagenheizungen sind mit Heizkörpern ausgestattet. Von dem ganzen Aufwand/Kosten sämtliche Heizungs- und WW-Leitungen vom Keller in alle Wohnungen zu führen - ganz zu schweigen.
Warmwasser kann nur mit der Heizung abgerechnet werden, wenn Du auch Warmwasserzähler in der Wohnung hast. Das ist wohl nicht der Fall - also wird Warmwasser pauschal verrechnet.
Die Vermieterin macht es sich wohl etwas zu einfach. Normalerweise meldet die Vermieterin die Daten bei einem Mieterwechsel dem Heizkostenmessdienstunternehmen - mit einem Formular, welches auch Du unterschrieben hast. Erfolgt dies nicht, und meldet die Vermieterin bzw. der Hausverwalter den Nutzerwechsel nicht weiter, dann ist es erstmal nicht Dein Problem - die Kosten zahlt der Vormieter bzw. dieser streitet dann mit der Vermieterin. Wird der Nutzerwechsel gemeldet - jedoch ohne Übermittlung der Ablesewerte, so werden die Heizkosten (in der Regel) nach den Gradtagszahlen ermittelt.
Da Dir wohl die Liegenschaftsnummern und sonstige Daten wohl nicht bekannt sind - kannst Du unter Umständen auch nur schwer tätig werden.
Es stellt sich die Frage, ob überhaupt die HV hierfür zuständig ist. Es gibt keine schadensunabhängige Haftung der WEG ggü. einem Sondereigentümer. Wenn das Dach (regelmäßig) gewartet wurde, dann ist es "Schicksal". Auf den Schaden bleibt der Eigentümer sitzen. Er ist dann dafür zuständig, den Schaden zu beheben. Auch wenn es fast immer anders gehandhabt wird ...
Du musst unterscheiden zwischen der Bestellung und dem Verwaltervertrag.
Die Bestellung endet automatisch mit dem Ende des Bestellungszeitraums. Wegen Corona gibt es jedoch eine Ausnahme. Solange, der Verwalter nicht abberufen wird bzw. wenn kein neuer Verwalter bestellt wird, ist der amtierende Verwalter bis zum 31. August 2022 automatisch weiterbestellt.
Der Verwaltervertrag wird nicht automatisch weiterverlängert. Es sei denn, der Vertrag enthält eine entsprechende Klausel, dass er sich automatisch um einen evt. Wiederbestellungszeitraum ebenfalls für den gleichen Zeitraum verlängert.
Die Bestellung befähigt den Verwalter für Euch zu arbeiten und sich nach außen hin zu legitimieren und dafür erhält er die mtl. Grundvergütung.
Der Verwaltervertrag regelt evt. weitere Rechte (zus. Vergütungen) und Pflichten, die im Wohnungseigentumsgesetz nicht geregelt sind.
Du verbrauchst auch Warmwasser. Im Heizraum befindet sich offensichtlich ein Wasserzähler vor dem Boiler. Dieser Wasserverbrauch (=Menge Warmwasser) wird über die Heizkostenabrechnung verteilt. (Ggf. auch die Kosten für das anteilige Abwasser)
Allerdings müssen diese Kosten von den Gesamtkosten Wasser ( siehe Rechnung des Wasserversorgers) abgezogen werden. Wird dies nicht gemacht, zahlst Du in der Tat doppelt.
Um das zu prüfen benötigst Du von Deiner Hausverwaltung (über Deinen Vermieter) das Sachkonto "Wasser". Dort müssen neben den Abschlagszahlungen für Wasser im Abrechnungsjahr auch eine Gutschrift in gleicher Höhe (wie in Deiner Heizkostenabrechnung aufgeführt sein). In der Regel wird hier als Datum der 31.12. des entsprechenden Jahres verwendet.
In der Regel wird das ordnungsgemäß gemacht - aber es kann auch mal vergessen werden ...
Die Floskel ist Standard - da die meisten Wohnungen eine zentrale Heizung haben - dann sind die Gaskosten in der Warmmiete enthalten.
Du wohnst wohl in einem Altbau mit einer Gasetagenheizung/Gaseinzelöfen. Du musst selber einen Vertrag mit einem Gasversorger abschließen und selber direkt bezahlen. Wäre es anders rum - wäre die Warmmiete noch höher.
Deine Freundin soll mal drei Wochen Urlaub in der Sahelzone machen, damit Sie lernt, das man mit Wasser nicht so verschwenderisch umgehen soll. Der Urlaub amortisiert sich sehr schnell mit der nächsten Wasser-/Abwasserrechnung.