Mietminderung bei Wasserschaden?
Neuer Mieter zieht am 01.02.22 ein. Aufgrund eines Wasserschadens in meiner Wohnung ( Vermieter ) kann der Mieter wahrscheinlich seine Dusche nur eingeschränkt nutzen, da sein Abfluss mit meinem verbunden ist. Wieviel Mietminderung soll ich ihm anbieten ? Soll ich ihm überhaupt eine anbieten ? Ich hoffe mal die Firma wird den Schaden schnell beheben.
2 Antworten
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Das AG Berlin-Mitte hat 2020 entschieden, dass der Mieter um 10 % mindern kann, wenn die Dusche nicht nutzbar ist und keine andere Duschmöglichkeit in der Wohnung vorhanden ist (AG Berlin-Mitte, Urteil vom 05.02.2020 – 15 C 256/19).
https://lexoni.de/magazin/mietminderung-dusche-defekt/
Du musst sogar eine Mietminderung akzeptieren da er dass ja nich voll ausnutzen kann, 30 Prozent würd ich schon abziehen, bis der Schaden behoben is, danach gibts natürlich wieder normale Miete.