Renovierung Mieter- oder Vermietersache?

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Renovierungspflicht 2025 – die­se Rech­te ha­ben Mie­ter:in­nen

Grundsätzlich sind Vermieter:innen dazu verpflichtet, die Substanz der Immobilie zu erhalten. Allerdings kann diese Verantwortung auf die Mieter:innen übertragen werden. 

Beim Auszug kommt oft die Frage auf: Wer trägt die Renovierungspflicht? 

In diesem Ratgeber liest du, wann dein:e Vermieter:in von dir verlangten darf, die Wohnung zu streichen oder renovieren und welche Vorgaben du ignorieren kannst.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Vermieter:innen sind in der Regel verpflichtet, die Substanz der Immobilie zu erhalten.
  • Mieter:innen sind nicht dazu verpflichtet, die Immobilie in einem besseren Zustand zurückgegeben werden als beim Einzug.
  • In einigen Mietverträgen verbergen sich Klauseln über Renovierungspflichten der Mieter:innen, die heute gesetzlich nicht mehr wirksam sind.

https://www.immobilienscout24.de/wissen/mieten/renovierungspflicht.html

Das stimmt nicht, dass es nur noch Vermietersache ist. Es ist nach wie vor möglich, die Renovierungspflicht auf den Mieter zu übertragen. Aber das ist nicht mehr so einfach und es gibt einiges zu beachten für den Vermieter, wenn er das wirksam vereinbaren will. Viele Klauseln in Mietverträgen sind daher unwirksam.

Die Pflicht muss vom Zustand der Wände abhängig gemacht werden. Man muss also nicht grundsätzlich renovieren, sondern nur wenn es erforderlich ist. Der Vermieter kann also meistens nicht einen ganz frischen Anstrich zum Auszug erwarten. Das meint der Makler damit vermutlich.

Deine Gedanken sind richtig! Es kommt darauf an, was im Mietvertrag rechtsgültig vereinbart ist. Das heißt, hier kann man nichts sagen, da der MV nicht vorliegt

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Wirtschaftsstudium, 25 Jahre in der Immobilienbranche tätig

Das ist recht einfach: Du musst die Wohnung so zurück geben wie du sie bekommen hast. Bist du einst in eine renovierte Wohnung eingezogen, musst du dem Vermieter auch eine renovierte Wohnung zurück geben.

Hast du die Wohnung unrenoviert übernommen, musst du sie beim Auszug auch nicht renovieren.

Anders lautende Klauseln im Mietvertrag sind ungültig. Ein Vermieter kann also nicht im Vertrag fordern, dass die Wohnung renoviert zurück gegeben wird, wenn du sie unrenoviert bekommen hast.


Shenpai 
Beitragsersteller
 28.02.2025, 11:22

Das ist das, was ich wusste, aber der Makler meinte, das wäre eben nicht mehr so. Das verunsicherte mich.

Gerhart  28.02.2025, 11:47
@Shenpai

Der Makler soll sich um die Vermittlung kümmern und keine falschen Ratschläge geben !