was kann ich alles tun um ganz ganz sicher zu sein?
Es würde eigentlich schon reichen, wenn du dich besser informierst.
Du schreibst:
Verkauft wird diese als Privatperson und ohne Ruecknahme und Garantie meiner seits, was in der Artikelbeschreibung so vermerkt wurde (Privatverkaufklausel).
Dieser Vermerk ist leider völlig wirkungslos.
Ohne Rücknahme: Es gibt kein Gesetz, das den Verkäufer verpflichtet, seine Ware zurücknehmen zu müssen.
Ohne Garantie: Im Gegensatz zur gesetzlichen Sachmängelhaftung, handelt es sich bei der Garantie um eine freiwillige Zusatzleistung des Verkäufers. Was freiwillig ist, muss jedoch nicht extra ausgeschlossen werden.
Mit Privatverkaufsklausel ist wahrscheinlich der Gewährleistungsausschluss gemeint - oder?
Schreib besser:
„Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft.“Tatsächlich können private Verkäufer die Gewährleistung ausschließen. Die weit verbreitete Annahme, dass ein privater Verkäufer für sein handeln nicht verantwortlich ist, ist leider falsch.
Richtig ist: Es gibt jedoch auch Umstände, bei denen du trotz Ausschluss der Gewährleistung haftbar bist.
Bestehen bei deinem angebotenen Gegenstand Mängel, die bereits beim sogenannten Gefahrenübergang (Übergabe der Sache) bestehen, bist du für den Schaden haftbar .
Der Gewährleistungsausschluss betrifft also nur Mängel, die später und nach dem Verkauf auftreten.
§ 433 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag(1) 1Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. 2Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.
Du schreibst:
Habe auch noch die Rechnung der Firma bei welcher ich diese gekauft habe.
Das ist gut - für den neuen Kaufvertrag rechtlich jedoch weniger relevant.
Du schreibst:
Wie ist das falls die Grafikkarte vom Hersteller Her Deffekt ist, gibt ja immer eine minimale chance.
Siehst du ein mangelhaftes Produkt als Chance?
Kann der Ebay Kauefer diese dann mit der Rechnung welche er von mir erhaelt zuruecktauschen, oder muss ich dann eine Retour akzeptieren?
Ist die Sache mangelhaft oder weicht von der zugesicherten Beschaffenheit ab greift der eBay Käuferschutz.
Man kann es nicht oft genug sagen: Beim eBay Käufer- und Verkäuferschutz handelt es sich lediglich um eine Allgemeine Geschäftsbedingung (AGB) - nicht um einen einklagbaren Rechtsanspruch!
Dasselbe gilt für einen sog. Kaufabbruch. Man müsste überhaupt keine Verträge schließen, wenn diese einseitig aufgehoben werden könnten.
Und natürlich kann eBay nicht die deutsche Rechtsprechung zum Kaufvertrag ersetzen.
Rechtliche Informationen für KäuferBin ich verpflichtet, den gekauften Artikel abzunehmen und zu bezahlen?
Über den eBay-Marktplatz werden rechtsverbindliche Verträge über die dort angeboten Waren oder Dienstleistungen geschlossen.
Kommt es über den eBay-Marktplatz zum Abschluss eines Kaufvertrages, sind Sie nach § 433 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) grundsätzlich verpflichtet, den gekauften Artikel abzunehmen und zu bezahlen.
(Quelle: eBay.de)
Die tatsächlichen Rechte des Käufers sind sehr umfangreich!
§ 437 BGBRechte des Käufers bei MängelnIst die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,
1.nach § 439 Nacherfüllung verlangen,
2.nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und
3.nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.
Kurz und knapp: Ist die Sache mangelhaft, muss der Verkäufer Schadenersatz leisten.
Du schreibst:
Weil Verkauft wird sie als neu mit karton (NEU & OVP).
Das heißt: Du verkaufst original verpackte Neuware.
Gilt noch die gesetzliche Sachmängelhaftung von 2 Jahren?
In diesem Fall musst du dem Käufer eine Abtretungserklärung erteilen. Dein damaliger Händler hat mit dem neuen Käufer nichts zu tun und ist ihm gegenüber zu nichts verpflichtet. Deine Rechnung reicht hier nicht.
Tipp: Sieh dir doch einfach mal vergleichbare Angebot auf eBay an.
Wichtig ist, dass möglichst viele Artikelmermale hinzufügst und gute Fotos hochlädst.
Wichtig ist, ein wirksamer Gewährleistungsausschluss!
Fehlt dieser, haften auch private Verkäufer wie ein Händler - 2 Jahre.
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