" In der Wohnung ist eine Einbauküche mit Geschirrspüler, Kühlschrank mit Gefrierfach, Herd mit Cerankochfeld vorhanden. Diese wird dem Mieter für die Dauer des Mietverhältnisses zum Gebrauch überlassen. "
Der Vermieter ist für die Instandhaltung bei der Gebrauchsüberlassung nicht verantwortlich das ist klar.
Das Einzige, was klar ist - ist dein Irrtum.
Die Küche gehört zur Mietsache und wurde mit vermietet.
Wie sind hier die Eigentumsverhältnisse ?
Bei der Einbauküche ist der Vermieter Eigentümer und du Besitzer.
- Eigentum - ist das Recht, mit einer Sache nach Belieben zu verfahren (§ 903)
- Besitz _ ist die tatsächliche Herrschaft einer Person über eine Sache (§ 854 I)
Die durch dich angeschafften Geräte: Kühlschrank und Gespirrspüler befinden sich in deinem uneingeschränkten Eigentum.
Kann ich den Kühlschrank mitnehmen oder muss ich hier für meinen Vermieter Ersatz leisten?
Das sind zwei Paar Schuhe.
Deinen Kühlschrank und die Geschirrspüler kannst du selbstverständlich mitnehmen, verkaufen, verschenken oder alles, was du willst.
Für Ersatz musst sorgen, wenn du den Schaden an den Elektrogeräten auch verursacht hast. Für die Mängel aufgrund normaler Abnutzung bist du jedoch nicht verantwortlich.
Nach 11 Jahren geht der Gesetzgeber davon aus.
Nach 11 Jahren hat der Vermieter die Küche aber auch abgeschrieben. Das heißt: Das Finanzamt hat die Küche bezahlt.
Ein Abschreibung kannst du dir vielleicht am Besten so vorstellen:
Angenomen, die Küche hat einen Neupreis von 6.600,- EUR.
- 11 Jahre = 132 Monate.
- 6.600,- EUR : 132 Monate = 50,- EUR/Monat
Der Vermieter kann also 11 Jahre lang seine Steuerlast um 50,- EUR mindern.
Allerdings hast du die Pflicht, den Vermieter (Eigentümer) über die Mängel zu informieren. Hast du das gemacht?
Wo stehen die Geräte jetzt?
An der Rechtsprechung ändern das jedoch nichts.
Der Vermieter in Beweislast. Einen erlittenen Schaden hat der Vermieter ebenfalls nicht. Das er die Geräte nicht schon früher reparieren oder ersetzen musste, ist sicher kein Nachteil.
Und natürlich kann auch nicht ewig anteilige Miete kassiert werden. Das heißt, nach 11 Jahren hätte der Mieter auch einen Anspruch auf Erneuerung.
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