Jedoch hat der Vermieter gesagt er meldet sich am Mittwoch.
War der letzte Mittwoch gemeint?
Falls ja, kannst du davon ausgehen, dass die Wohnung anderweitig vermietet wurde.
Jedoch hat der Vermieter gesagt er meldet sich am Mittwoch.
War der letzte Mittwoch gemeint?
Falls ja, kannst du davon ausgehen, dass die Wohnung anderweitig vermietet wurde.
Begründet ein defekter Aufzug eine Mietminderung?
Gehört der Aufzug zur vertragsgemäßen Nutzung der Mietsache, muss diese Nutzung gewährleiste werden. Ist dies gegeben, können Mieter eine Mietminderung geltend machen.
Was ist bei einer Minderung der Miete zu beachten?
Um eine Minderung der Miete vornehmen zu können, ist der Mangel dem Vermieter per Mängelanzeige mitzuteilen. Ohne die Mitteilung, ist eine Minderung nicht zulässig.
Wie hoch fällt eine Minderung bei defektem Aufzug aus?
Der Grad der Beeinträchtigung beeinflusst die Minderungsquote. Hier finden Sie einige Beispiele für diese Quoten.
So hoch fällt eine Mietminderung wegen einem defekten Fahrstuhl ausAchtung: Diese Beispiele beruhen auf Gerichtsurteilen – je nach Sachlage können unterschiedlich Minderungsquoten entstehen!
Haben Sie als Mieter mit dem Vermieter im Mietvertrag ausdrücklich oder stillschweigend eine Regelung bezüglich der Nutzung eines Aufzugs im Wohngebäude vereinbart, sind Sie berechtigt, diesen zu nutzen.Auch wenn Sie die Betriebskosten für einen Fahrstuhl mittragen müssen, dürfen Sie den Aufzug nutzen.
WICHTIG ZU WISSEN!Gibt es keine dieser Bemerkungen im Vertrag, ist der Fahrstuhl im Haus nur ein freiwilliges Angebot. In diesem Falle ergibt sich keine Mietminderung aus dem Aufzug-Ausfall.
Ausführliche Informationen zur Rechtsprechung findest du hier:
https://www.mietrecht.com/mietminderung-aufzug/
Meine persönliche Meinung ist:
Zunächst sieh dir doch mal deinen Mietvertrag an, ob dort wie beschrieben im Bezug auf den Aufzug vereinbart wurde.
Im Zweifel solltest du den Anspruch auf Mietminderung unbedingt prüfen lassen.
Schnell und preiswert geht das z.B. beim Deutschen Mieterbund. Hier kostet die telefonische Beratung 2,- EUR/Min.
Viel Erfolg!Hallo Melli,
deinen Kommentaren habe ich zwei wesentliche Aussagen entnommen, dich ich persönlich für zwei gute Voraussetzungen im Bezug auf eure erste gemeinsame Wohnung halte.
Du schreibst:
Wir haben tatsächlich schonmal zusammen gewohnt, in seinem Kinderzimmer für 1,5 Jahre. Dass war eine Herausforderung aber das zusammenleben ansich kennen wir.
Nach anderthalb Jahren unter erschwerten Bedingungen, weißt du mit wem du zusammen ziehen willst, oder? Ich habe mich 4 Monate lang in exakt der gleichen Situation befunden und so beengt besch.... die Wohnverhältnisse waren, desto intensiver hat sich die zwischenmenschliche Beziehung entwickelt.
Du schreibst:
Wir haben zum Glück eine 3,5 Zimmer Wohnung bekommen. Jeder bekommt sein eigenes Zimmer, welches er selber gestalten kann :)
Da habt ihr wirklich Glück gehabt!
Ich denke, ein wesentliches Problem in Beziehungen ist es, dass man sich nicht aus dem Weg gehen kann, wenn man sich auch mal streitet.
Eigener Freiraum ist wichtig. Und wenn sich die Möglichkeit bietet ist das "eigene Zimmer" sicher eine gute Unterstützung in einer gleichberechtigten "Wohngemeinschaft". Getrennte Zimmer heißt ja auch nicht automatisch getrennte Betten.
Wenn jeder in seinem Bereich machen kann, was er will, kommt es erfahrungsgemäß auch zu weniger Stress-Situationen, was den Ordnungssinn des jeweils anderen betrifft.
Meine persönliche Meinung: Coole Sache!
Zur Rechtslage:
Bei einem Mietvertrag mit zwei oder mehreren Hauptmietern haften diese wechselseitig füreinander.
Dies bedeutet:
Wenn ein Hauptmieter den Mietvertrag kündigt, endet das gesamte Mietverhältnis.
Wollen der/die Hauptmieter die in der Wohnung verbleiben , muss der Vermieter zustimmen. Ein Rechtsanspruch auf Fortführung des Mietverhältnisses besteht nicht.
Tipp:
Kommt es zu Schwierigkeiten zwischen Mieter & Vermieter die sich nicht einvernehmlich lösen lassen, bleibt oft nur der Weg zum Rechtsanwalt.
Der Mitgliedsbeitrag für ein Jahr kostet nicht mehr als ein einziges Anwaltsschreiben.
Vor dem Hintergrund, dass wir für alles Mögliche Geld ausgeben und oft nicht wissen, was wir uns zum Geburtstag, Weihnachten und so weiter wünschen oder uns selbst schenken könnten halte ich eine Mitgliedschaft für durchaus sinnvoll.
Was kostet die Mitgliedschaft?Wie jeder Verein, erhebt auch der Mieterverein zu Hamburg Beiträge von seinen Mitgliedern.
Der Jahresbeitrag beträgt 81, – € je Haushalt (monatlich also 6,75 €) und wird kalenderjährlich im Voraus bezahlt, am besten im bequemen Einzugsverfahren. Der Beitrag für den Prozesskosten-Rechtsschutz ist hierin enthalten.
Ausführliche Informationen findest du hier:
https://mieterbund.de/
Tipp:
Das Übergabeprotokoll
https://mieterbund.de/app/uploads/2023/07/Wohnungsuebergabe-Protokoll_neu.pdf
Bemerkungen - Sonstiges: _________________________________________
Hier könntest du z.B. vereinbaren, dass du Mängel, die dir erst später bekannt werden, nachträglich eintragen lassen kannst. Zum Beispiel innerhalb von 14 Tagen nach Einzug.
Gut zu wissen: In der Regel haben die Vermieter entsprechende Übergangsprotokolle.
Häufig sind diese aber nicht so ausführlich. Manchmal werden sie auch schlichtweg vergessen.
Das kostenlose Übergangsprotokoll vom Mieterbund dient dir zum Vergleich und ist in zweifacher Ausführung ein guter Ersatz für fehlende Protokolle des Vermieters.
Tipp: Hinsehen lohnt sich!
Wer eine neue Wohnung mietet macht sich in der Regel eher Gedanken darüber, wo welche Möbel stehen könnten.
Worauf du sonst noch achten solltest:
Tipp:
Vermieter dürfen sich bei der Berechnung der Wohnfläche um bis 10 % legal verrechnen!
Eure Wohnung schätze ich auf etwa 70 m² bis 80 m².
Bei einer Kaltmiete von 10,- EUR/m² und nur 5 % Abweichung würdet ihr mtl. 50,- EUR und im Jahr 600,- EUR zu viel Miete und bezahlen.
Tipp:
Bei den Nebenkosten handelt es sich lediglich um ein Vorauszahlung auf die tatsächlichen Verbrauche in der Nebenkostenabrechnung.
Ein Rechenbeispiel:
Kaltmiete + Nebenkosten = Warmmiete
Obwohl die zu zahlende Miete in beiden Fällen 600,- EUR beträgt, ergibt sich ein Unterschied bei der Nebenkostenvorauszahlung von 600,- EUR.
Gut zu wissen:
Es gibt überhaupt keinen Grund zur Schwarzmalerei. In den meisten Fällen sind die Mietverträge und Abrechnungen völlig in Ordnung.
Bei den hier gezeigten Beispielen handelt es sich um Probleme, die vorkommen können und auf die man bereits im Vorfeld achten kann - wenn man sie kennt.
Alles Gute für dich und deinen Freund!Falls du noch Fragen hast, melde dich gerne noch einmal.
Für die Eintragung müssen Sie einen Antrag bei der Meldebehörde stellen. Dabei müssen Sie der Behörde nachweisen, dass Sie unter dem Namen künstlerisch oder freischaffend tätig sind und einen gewissen Bekanntheitsgrad erreicht haben. Es gilt der Grundsatz: je mehr, desto besser. Die Nachweise können vielfältig sein. Denkbar sind beispielsweise Nachweise einer Künstleragentur, Zeitungsartikel, Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse zur Abrechnung unter dem Künstlernamen, Flyer, Domainregistrierungen und so weiter. Bei der Entscheidung darüber, ob die Nachweise zur Glaubhaftmachung ausreichen, steht der Behörde ein Ermessen zu.
Ausführliche Informationen findest du hier:
https://www.ergo.de/de/rechtsportal/rechtsfrage-des-tages/kuenstlername-eintragen-lassen
Dies heißt: Zunächst einmal müsste geklärt werden, ob die Wohnung renoviert vermietet werden soll?
Falls die Wohnung nicht renoviert angemietet wird, muss dies auch so im Mietvertrag stehen. Solltet ihr irgendwann wieder ausziehen, braucht ihr selbstverständlich auch keine Schönheitsreparaturen übernehmen.
Du schreibst:
Dabei ist uns aufgefallen dass an den Lampen, den Türstöcken, den Aufhängungen der Lampen und auch zum Teil an der Wand leicht wegstehender Dreck ist, ca. 1mm² groß.
Möchtest du tatsächlich diese Lampen übernehmen?
Und wenn du dich davor ekelst die Bude ein Mal gründlich durchzuputzen, gibt es Möglichkeiten andere damit zu beauftragen.
Schimmel kann ich auf den Bildern nicht erkennen. Und wenn du die Wohnung nicht bei Auszug renovieren musst, spricht doch nichts dagegen, die Wohnung vor dem Einzug neu zu streichen, oder?
Wenn Sie bei eBay handeln und Artikel zu einem Festpreis anstatt im Auktionsformat verkaufen, können Sie mehrere identische Artikel in einem Angebot zusammenfassen. Wenn Sie viele gleichartige Artikel in verschiedenen Varianten, z.B. in unterschiedlicher Farbe und Größe, verkaufen möchten, können Sie ebenfalls nur ein Festpreisangebot erstellen und darin alle Varianten angeben, die Sie anbieten.
So erstellen Sie ein Mehrfach-Angebothttps://www.ebay.de/help/selling/listings/listing-tips?id=4150&srsltid=AfmBOoqmXD4YA33W6K4MgAioE6t-MKimVYdxqaP1_NBIFV7cM1UY3mdw
Die Bestimmung zum verkaufen haben sich geändert und es gibt ja diese Regel 30 Anzeigen und unter 2000€ Einkommen bleiben, ansonsten steuerpflichtig.
Das stimmt so leider nicht. Das Schuldrecht im Allgemeinen und die gesetzlichen Bestimmungen zum Kaufvertrag regelt das Bürgerliche Gesetzbuch.
Als privater Verkäufer kannst du deine Sachen auch nach wie vor verkaufen. Das Steuertransparenzgesetz sollen einen ganz anderen Zweck erfüllen.
Um was es dabei geht, erfährst du hier:
https://www.altbayerischer.de/neues-gesetz-fuer-ebay-co-was-aendert-sich-auf-verkaufsplattformen/
an einer Rigips-Wand drangeschraubt und habe einen Standart Universaldübel benutzt.
Und das ist das Problem. Für Gipskarton brauchst du einen Spezial-Dübel.
Bei Universal-Dübeln handelt es sich um Spreiz-Dübel. Durch das Eindrehen der Schraube geht der Dübel auseinander und drückt sich gegen den Beton, Kalk-Sandstein, Ziegelstein, usw.
Bei deiner Rigipswand gibt es aber nichts, wogegen sich der Dübel stemmen könnte. Der steht auf der anderen Seite der Wand völlig wirkungslos in der Luft. Zumal sich der Dübel auch eher hinten spreizt.
Gipskarton besteht aus 2 dünnen Papierschichten und einem Kern aus Gips. Damit der Dübel halt findet, schneidet sich dieser Dübel praktisch ins Material.
Das Praktische an diesem System, dass du auch keine Löcher mehr bohren musst.
Das Schwer montierst du einfach an deinen Akku-Schrauber. Anschließend schiebst du den Dübel auf das Schwert, dass ein paar mm länger als der Dübel ist.
In einem Rutsch bohrt die Spitze ein kleines Loch in die Platte, sodass sich der Dübel in den Untergrund schneiden kann.
Ist der Dübel versenkt, ziehst du das Schwert heraus und der Dübel bleibt wo er ist. Zum Schluss noch die Schraube eindrehen - Fertig!
Eine saubere und stabile Lösung für kleines Geld.
https://www.obi.de/p/1838960/fischer-gipskartonduebel-gks-k-mit-schraube-5-st-
Zu schnell auf der Autobahn: Welche Konsequenzen drohen?
Das Bußgeld, wenn Sie außerorts auf der Autobahn geblitzt werden, reicht von 20 € (bis 10 km/h zu schnell) bis hin zu 700 € (mehr als 70 km/h zu schnell). Denkbar sind auch Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot.
https://www.bussgeldkatalog.org/autobahn-geblitzt/?utm_source=google&utm_medium=cpc_search&utm_term=geblitzt%20auf%20autobahn&utm_content=bussgeldkatalog.org-search&utm_campaign=c-441891188&gad_source=1&gclid=EAIaIQobChMIutjYzJvhhwMVw5SDBx2fyBghEAAYAyAAEgJwaPD_BwE
Du schreibst:
Ich weiß das es zu schnell war und Regelverstoß war aber es kann mal bei jedem passieren.
Das ist richtig. Jeder kann mal bei einem Regelverstoß erwischt werden.
Deshalb handelt es sich bei deinem Opa auch nur um eine Ordnungswidrigkeit, die mit 20,- EUR geahndet wird und nicht um eine Straftat.
Deine Erklärung ".....es kann mal bei jedem passieren." ist jedoch keine Rechtfertigung.
Es spielt nämlich überhaupt keine Rolle, was einem anderen, eventuell in der Zukunft passieren kann.
Gegenstand der Sache ist ausschließlich, was deinem Opa tatsächlich passiert ist.
Ein Bußgeld über 20,- EUR ist sicher eine erträgliche Bestrafung. Eine Regel macht aber nur dann einen Sinn, wenn Verstöße auch geahndet werden.
Sie möchten einen Raum gestalten und wissen nicht, wo sie anfangen sollen? Diese Erfahrungswerte bringen Sie zum Ziel.
Wir haben ein paar Tipps, Erfahrungswerte und Faustregeln zusammengestellt, die Ihnen bei der Raumgestaltung helfen – egal, ob in der Küche, im Wohnraum oder im Kinderzimmer.
https://www.houzz.de/magazin/zimmer-einrichten-so-gehts-stsetivw-vs~114838153
Noch Fragen? - Einfach fragen!Als Liftachse bezeichnet man bei Lkw oder Sattelaufliegern eine Achse, die nicht dauernd auf der Fahrbahn mitläuft, sondern bei geringer Belastung des Fahrzeuges angehoben wird.
Im gehobenen Zustand drehen sich die Räder nicht mit, was mehrere Vorteile bringt:
Weitere Informationen zur Liftachse findest du hier:
https://de.wikipedia.org/wiki/Liftachse
Wie breit deine Küche am Ende ist, bestimmst du doch selber
Meine alte Küche, wenn ich mich recht entsinne, war allerdings 2.20m - da stand halt ein bisschen ins Fenster rein.
Wie du auf dem Foto gut erkennen kannst bestand deine Küchenzeile aus unterschiedlich großen Unterschränken.
Habe ich dich richtig verstanden. Die neue Küche soll dieses Mal nur 1,80 m sein? Kein Problem.
Übliche Maße (Breite) bei Küchenmöbeln sind:
Aus diesen 5 Maßen lassen sich bereits unterschiedliche Küchen von 180 cm zusammenstellen.
Herd-Unterschränke sind in der Regel 60 cm breit. Spülen-Unterschränke 100 cm.
Davon ausgehend, dass in deiner alten Küche auch 50 cm breite Küchenmöbel verbaut wurden setzt sich diese Küche wie folgt zusammen:
Unterschränke von links nach rechts:
60 cm + 50 cm + 60 cm + 50 cm = 220 cm
Oberschränke von links nach rechts:
60 cm + 50 cm + 60 cm = 170 cm
Passt genau. Deine Nische ist 180 cm breit. Auf dem Foto gut zu sehen ist, dass exakt eine Fliesenbreite (10 cm) Platz ist.
170 cm + 10 cm = 180 cm
Ich hab ein Plan angehangen, den man hoffentlich lesen kann
Sorry, dass ist kein Plan, sondern ein Zettel, auf dem sich jemand ein paar Notizen gemacht hat.
Das geht besser.
Was mir noch nicht so recht klar ist, ist was du tatsächlich vorhast.
Willst du dir eine Komplettküche von 180 cm kaufen oder suchst du Lösungen, wie du die 180 cm Nische individuell und nach deinem Bedarf als Küche nutzen kannst?
Beides ist möglich. Gut wäre noch zu wissen, welches Budget du dir vorstellst?
https://www.amazon.de/tesa-Powerstrips-Doppelseitige-Klebestreifen-Schilder/dp/B000KTBF6Y/ref=asc_df_B000KTBF6Y/?tag=googshopde-21&linkCode=df0&hvadid=309745985958&hvpos=&hvnetw=g&hvrand=15311635390087933018&hvpone=&hvptwo=&hvqmt=&hvdev=c&hvdvcmdl=&hvlocint=&hvlocphy=9043843&hvtargid=pla-422148042433&psc=1&mcid=3f2bc88c1c1031a198896f926b11864c&th=1&psc=1&tag=&ref=&adgrpid=60520172566&hvpone=&hvptwo=&hvadid=309745985958&hvpos=&hvnetw=g&hvrand=15311635390087933018&hvqmt=&hvdev=c&hvdvcmdl=&hvlocint=&hvlocphy=9043843&hvtargid=pla-422148042433
Tipp: Die Powerstrips bekommst du natürlich auch im Einzelhandel
Wenn das Herausdrehen der Gewindestangen schwierig oder gar nicht klappt, liegt es oft am falschen Werkzeug.
Gut geeignet ist zum Beim Beispiel eine Wasserpumpenzange. Diese hier ist von Obi und kostet 6,- EUR. Damit lässt sich die Gewindestange mit weniger Kraftaufwand herausdrehen, als mit einer kleinen Kombizange.
Eine weitere Möglichkeit wäre, das Bohrloch ein wenig zu vergrößern, um die Stange einfacher herausziehen zu können.
So funktioniert ein Spreizdübel:
Durch das Eindrehen der Gewindestange spreizt sich das Dübelende auseinander. Dadurch erhält der Dübel seine Stabilität.
Wenn du z.B. einen alten Schraubendreher neben dem Dübel in die Wand schlägst, vergrößerst du das Bohrloch und der Dübel verliert an Halt. Das machst du ein paar Mal an verschiedenen Stellen, bis der Dübel nachgibt.
Viel Erfolg!
Oder reicht es wenn er das mit dem Chef bespricht und ihn darum bittet es niemanden zu erzählen und er dann irgendwann einfach weg ist und dann erzählt der Chef dass er gekündigt hat?
Es reicht völlig, wenn er seinen Chef über seine Kündigung informiert.
Ich glaube auch, dass ein Arbeitgeber, der permanent dafür sorgen muss, dass seine Angestellten ihren Lohn pünktlich erhalten, hat etwas anderes zu tun, als als Tratsch-Tante durch den Betrieb zu rennen und jedem zu erzählen, dass ein Angestellter gekündigt hat.
Den Arbeitsplatz zu wechseln, ist seit Abschaffung der Leibeigenschaft in Deutschland ein normaler Vorgang im Berufsleben.
Nicht nachvollziehbar hingegen halte ich die Geheimniskrämerei. Was soll niemand wissen, dass dein Freund gekündigt hat?
Im Übrigen verbreiten sich solche News auch ganz gut alleine. Das Personalbüro weiß bescheid. Wahrscheinlich kümmert sich auch um Ersatz. Und sehr wahrscheinlich hat dein Freund auch bereits selbst den einen oder anderen eingeweiht.
Kann es Rechtliche Konsequenzen haben bzw. Wird es überhaupt überprüft wenn ich beim Vertrags Abschluss mein Geburtsjahr ein Jahr nach oben setzt??§ 263 StGBBetrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Kaum zu glauben, dass du erst vor einem Jahr mit dem Häkeln angefangen hast.
Das dir deine Auftraggeber nicht bereit sind, für die erbrachte Leistung deutlich mehr zu bezahlen, ist einfach nur unverschämt.
Du schreibst:
weil ich mir bezüglich der Preiskalkulation immer sehr unsicher bin. Ich arbeite teilweise über 10h an einer Figur und verkaufe sie dann im Endeffekt für 5€, das deckt gerade mal die Materialkosten und Profit gibt es für mich somit keinen.
Nach dieser Rechnung hast du praktisch 10 Stunden umsonst gearbeitet
Du schreibst:
Auf der anderen Seite möchte ich aber auf keinen Fall zu viel verlangen.
......verkaufen, um mir ein kleines Taschengeld zu verdienen.
Zunächst musst du dir überlegen, was du dir unter einem kleinen Taschengeld vorstellst?
Angenommen, du hättest gerne eine Aufwandsentschädigung von 5,- EUR pro Stunde zzgl. der Materialkosten.
Dann müsstest du für 10 Stunden Aufwand + 5,- EUR Materialkosten 55,- EUR verlangen.
Bei 3,- EUR/Std. ergibt sich für den Käufer ein Verkaufspreis von 35,- EUR.
Ist ein Stundenlohn von 3,- EUR zu viel verlangt? - Wohl kaum.
Soll heißen: Du darfst dir nicht nur Gedanken darüber machen, was anderen eventuell zu teuer sein könnte.
Viel interessanter sind Käufer, die den Wert deiner Handarbeit schätzen und bereit sind dafür auch einen fairen Preis zu zahlen.
Die weit verbreitete Annahme, dass Käufer immer nur das Billigste kaufen wollen, ist falsch.
Käufer sind durchaus bereit mehr zu zahlen, wenn sie einen entsprechenden Mehrwert erhalten.
Wo finde ich denn überhaupt Interessenten
Durch eine sog. Zielgruppenanalyse lässt sich deine Zielgruppe bestimmen. Also Käufer, die bereit sind deine Produkte zu kaufen.
Für die Preisfindung wäre es natürlich auch von Vorteil, wenn man wüsste was die Konkurrenz für vergleichbare Artikel verlangt. Ein äußerst hilfreiches Instrument hierfür ist die Konkurrenzanalyse.
Hört sich wesentlich komplizierter an, als es tatsächlich ist.
Falls du in der Stadt wohnst kann ich dir aus eigener Erfahrung folgende Idee vorschlagen. Stell dir ein kleines Sortiment deiner Arbeiten zusammen und besuche einfach mal die Fachgeschäfte vor Ort, z.B. für Kindermöbel.
Mit etwas Glück kannst du deine Sachen dort ausstellen und in Kommission verkaufen. Das heißt: Sobald ein Artikel verkauft wurde, erhältst du abzüglich einer Provision den Kaufpreis ausgezahlt.
Deine Vorteile: Der Ladenbetreiber weiß in etwa, was seine Kunden bereit sind auszugeben, oder welche Motive wahrscheinlich besser laufen, als andere.
Was nicht verkauft wurde, holst du nach einer vorher vereinbarten Zeit einfach wieder ab.
Der Dackel hätte wahrscheinlich gute Chancen in einem Hunde-Salon.
Und vielleicht kannst du aus dem Vogel auf Bild 3 auch einen Klapperstorch machen? Ein echt originales Geschenk zur Taufe, oder? Dafür sind die Leute auch gerne bereit etwas mehr auszugeben.
Für den erfolgreichen Verkauf von Handarbeiten sind zwei Dinge maßgeblich:
Meine persönliche Meinung ist:
Deine Arbeiten haben sicher das Potential sich erfolgreich verkaufen zu lassen.
Qualität hat ihren Preis. Der Vertrieb übers Internet wird wahrscheinlich schwierig. Online-Marktplätze wie eBay oder amazon setzen in der Regel ein Mindestalter von 18 Jahren voraus. Auf Plattformen wie Kleinanzeigen können zwar auch Minderjährige verkaufen, doch dort sehe ich ehrlich gesagt nicht deine Zielgruppe.
Wenn es dir hauptsächlich darum geht, etwas Geld nebenbei zu verdienen, ist das durchaus nachvollziehbar.
Allerdings gibt es da auch andere Möglichkeiten. Etwa Schüler- und Minijobs die du machen kannst und durch weniger Arbeitsaufwand mehr verdienen kannst.
Viele gute Ideen scheitern einfach nur daran, weil sie zu früh wieder aufgegeben werden.
Falls du Fragen hast, melde dich gerne. Ich helfe dir gerne weiter.
Maßgeblich sind für dich die Preise der Fahrschulen, bei denen du den Führerschein machen kannst!
Suche dir 3-4 Fahrschulen in deine Nähe und vergleiche deren Angebote.
Alles andere bringt dich nicht weiter.
Der Vermieter ist verpflichtet, dir die uneingeschränkte Nutzung der Wohnung zu gewährleisten.
Fühlst du dich durch das Handeln eines Nachbarn belästigt oder bedroht, ist der Vermieter verpflichtet, den Verursacher abzumahnen und im Wiederholungsfall, ggf. auch zu kündigen.
Das Ankündigen einer Straftat (Sachbeschädigung) ist nicht strafbar.
Der PKW darf dort natürlich nicht parken!
Begründung:
Der PKW parkt außerhalb der ausgewiesenen Fläche zum Parken.
Zudem handelt es sich hier um eine Ein- und Ausfahrt (weißer Kombi).
Fahrern, die aus der Ausfahrt kommen und nach links auf die Straße fahren wollen, versperrt der Mini die Sicht.
Es handelt sich um eine 2-spurige Fahrbahn/Busspur mit einem Parkstreifen.
An solchen Gefahrenstellen ist es eigentlich üblich, dass freie Sicht zum querenden Verkehr vorgeschrieben wird.
der Pkw parkt nach dem Ende des absoluten Halteverbotsschilds und vor abgesenkten Bordstein, was ja erlaubt ist,
Diese Annahme ist leider ein nicht selten teurer Irrtum. Das Parken am abgesenkten Bordstein rechtfertigt sogar das sofortige Abschleppen des PKW.
Übrigens: Sollte der weiße Wagen auf dem ersten Foto nicht fahren, sondern ebenfalls parken, so wäre das selbstverständlich auch nicht zulässig.