Rechtliche Informationen für private Verkäufer

Kommt es über den eBay-Marktplatz zum Abschluss eines Kaufvertrages, sind Sie nach § 433 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) grundsätzlich verpflichtet, den gekauften Artikel an den Käufer zu übergeben.

Dies gilt auch, wenn sie mit dem Höchstgebot nicht zufrieden sind oder Sie zwischenzeitlich den Verkauf des Gegenstandes bereuen.

Gewährleistungsrechte des Käufers

Sie sind als Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die Ware frei von Sach- und Rechtsmängeln zu übergeben – gleich ob Sie privater oder gewerblicher Verkäufer sind. Ist die Ware bei der Übergabe an den Käufer mangelhaft, stehen dem Käufer Gewährleistungsansprüche zu.

Wirksamer Gewährleistungsausschluss:

Bei der wiederholten Verwendung eines Gewährleistungsausschlusses beim Verkauf gebrauchter Waren können Sie Ihren Gewährleistungsausschluss wie folgt formulieren:

"Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft. Der Ausschluss gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus grob fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Verletzung von Pflichten des Verkäufers sowie für jede Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit."

(Quelle: eBay.de)

Also bei der Bezahlung mit paypal, stimmt es das der Käufer sein Geld jederzeit zurück haben kann , also wenn ihm der Artikel nicht gefällt ?.

Nein. Das stimmt nicht.

Richtig ist:

Wird der Artikel nicht geliefert, ist mangelhaft oder weicht erheblich von der vereinbarten Beschaffenheit ab, greift in der Regel der eBay Käuferschutz.

eBay ist nicht Vertragspartner beim Kaufvertrag.

Käuferschutz, Kaufabbruch, Rückgabeanfrage, usw. handelt es sich Allgemeine Geschäftsbedingungen von eBay, denen Käufer und Verkäufer zugestimmt haben.

Die gesetzlichen Pflichten und Ansprüche bleiben hiervon unberührt.

Tipp:

Lieber 2 x hinsehen und auch kleine Beschädigungen ehrlich beschreiben und fotografieren.

Mängel, die dem Käufer bereits vor Vertragsschluss bekannt sind, kann dieser später nicht mehr als Mängel geltend machen.

Tipp:

Insbesondere bei hochpreisigen Artikeln, solltest du eine Versandart mit Sendungsverfolgung wählen.

In diesem Fall gilt der eBay Verkäuferschutz.

Tipp:

Wenn du ein Versandetikett für den Päckchen/Paketversand über eBay kaufst verrechnet eBay die Versandkosten mit dem erhaltenen Kaufpreis.

Du kannst die Ware also verschicken, ohne bei der Einlieferung etwas bezahlen zu müssen.

Tipp:

eBay legt großen Wert auf pünktliche Lieferung.

Noch Fragen? - Einfach fragen!
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Du musst schon sagen was du wissen willst!

Du schreibst:

Findet ihr beide Seiten werden fair behandelt?

Von wem fair behandelt?

Habe leider schlechte Erfahrungen gemacht als Verkäufer.

Es wäre schön, wenn du sagen würdest, mit wem du schlechte Erfahrungen gemacht hast und weshalb.

Macht der Verkäufer eine schlechte Erfahrung mit einer Kundin, heißt das nicht, dass Frauen grundsätzlich abzocken.

Du schreibst:

Als Käufer lief immer alles reibungslos.

Was heißt immer? 1 - 10 - oder 100 eBay-Käufe?

Und hast du als Verkäufer immer nur schlechte Erfahrungen gemacht? Wohl kaum.

Mein Tipp:

Beschreibe besser nur ein Erlebnis - dafür aber nachvollziehbar.

Was ist nicht so gut als Verkäufer gelaufen?

Warum glaubst du nicht fair behandelt worden zu sein?

So lässt sich der Sachverhalt bewerten. Alles andere nutzt dir reichlich wenig.

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Für den B96 brauchst du weder Fahrstunden, noch ein Prüfung!

Kann man dann falls man die Prüfung nicht schafft .......

Wenn du in Erwägung ziehst, ggf. sowie zu wechseln, scheinst du nicht zwingend auf den BE angewiesen zu sein.

Warum willst du dann überhaupt ins Risiko gehen?

DIE KOSTEN:

  • BE : 800,- € - 1.000,- €
  • B96 : 300,- € - 500,- €
Das Wichtigste in Kürze:
  • Der B96 Führerschein ist keine eigene Führerscheinklasse, sondern bezeichnet eine Schlüsselzahl zur Erweiterung der Fahrerlaubnis der Klasse B.
  • Mit dem B96 Führerschein, der umgangssprachlich auch als Anhängerführerschein bezeichnet wird, dürfen Anhänger mit einem Gewicht zwischen 750 kg und 3,5 Tonnen am Fahrzeug angebracht und bewegt werden.
  • Die Ausbildung für den Anhängerführerschein B96 erfolgt in einem Tageskurs. Dieser besteht aus einem theoretischen Teil von 2,5 Stunden und einem praktischen Teil. Dabei wird in Begleitung eines Fahrlehrers das Fahren mit einem Anhänger geübt.
  • Die Kosten für den B96 Führerschein liegen zwischen 300 und 500 €.

https://www.ergo.de/de/Ratgeber/kfz/b96-fuehrerschein

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Die gesetzlichen Bestimmungen beim Kaufvertrag sind klar und unmissverständlich!

Zwischen dem Käufer und dem Verkäufer kommt ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag nach § 433 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zustande.

§ 433 BGBVertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag

(1) 1Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. 2Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.

(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.

Du schreibst:

Noch bevor es zum Versand kommt, bricht der Verkäufer die Transaktion mit der Begründung ab, der Pullover hätte ein Loch, das er zuvor nicht gesehen hätte und schickt dem Käufer das Geld zurück.

Das der Verkäufer dem Käufer das Geld zurück schickt, hat der Käufer nicht zu verantworten.

Die Rechte des Käufers werden hierdurch jedoch in keinster Weise berührt.

Gut zu wissen:

Durch den Kaufvertrag erwirbt der Käufer noch kein Eigentum, sondern lediglich den Anspruch auf Übereignung einer Sache, die die vereinbarte Beschaffenheit aufweist.

Das heißt: Der Käufer hat einen Rechtsanspruch auf einen Pullover, der keine Löcher hat.

Die Rechte des Käufers bei Mängeln sind sehr umfangreich.

§ 437 BGBRechte des Käufers bei Mängeln

Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,

1.nach § 439 Nacherfüllung verlangen,

2.nach den §§ 440323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und

3.nach den §§ 440280281283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.

Du schreibst:

 Der Verkäufer teilt ihm mit, dass er den Pullover mit dem Defekt haben könne, aber ohne Preisminderung.

Ganz schön unverschämt. Diese vermeidliche Überlegenheit lässt sich allerdings nur vorübergehend genießen.

Muss der Käufer das so hinnehmen, wenn er den Artikel trotzdem will?

Nein. Ganz und gar nicht. Im Gegenteil. Der Käufer muss auch keinen durchlöcherten Pullover haben wollen.

Er hat einen Rechtsanspruch auf einen mangelfreien Pullover.

Kann oder will der Verkäufer den Vertrag nicht erfüllen, hat der Käufer das Recht, den Pullover auch bei einem anderen Verkäufer zu kaufen.

Muss er dafür mehr bezahlen, als beim ersten Verkäufer, ist der Differenzbetrag zwischen dem 1. und dem 2. Kaufpreis der Schadenersatz, den der Verkäufer zahlen muss.

Das gefällt dem Verkäufer natürlich nicht. Jede Art von Protest ist hier allerdings zwecklos. Schließlich hatte der Verkäufer die Chance, selbst einen mangelfreien Pullover zu beschaffen.

§ 439 BGBNacherfüllung

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

Das heißt: Wenn der Käufer für die Nachlieferung eines Pullovers ohne Loch entscheidet, musst der Verkäufer für Ersatz sorgen oder Schadenersatz leisten.

WICHTIG ZU WISSEN!

Im Bezug auf die umfangreichen Rechte des Käufers sieht der Gesetzgeber vor, dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren.

Hierduch soll dem Verkäufer letztmalig die Möglichkeit gegeben werden, den Kaufvertrag doch noch erfüllen zu können.

Als angemessen gilt eine Frist von 7 Werktagen. Ich empfehle 10 Kalender-Tage. Damit sind in der Regel auch Sonn- und Feiertage abgedeckt.

Der Verkäufer hat ein Recht auf Nacherfüllung!

Wird dem Verkäufer dieses Recht verwehrt, verwirkt der Käufer seinen Rechtsanspruch gegen den Verkäufer.

Was kompliziert klingt, ist eigentlich recht einfach!

Damit ein Anspruch erstehen kann, muss zunächst eine Voraussetzung erfüllt worden sein.

Die Grundvoraussetzung für jeglichen Anspruch ist ein rechtskräftiger Kaufvertrag.

Diese Reihenfolge muss eingehalten werden:

  • Kaufvertrag
  • Sachmängel
  • Nacherfüllung
  • Rücktritt vom Vertrag
  • Schadenersatz

Du möchtest wissen:

Hätte der Käufer dann nicht auch ein Recht auf Preisminderung?
Selbstverständlich!

Auch dies ist eine Recht des Käufers bei Mängeln.

§ 441 BGBMinderung

(1) 1Statt zurückzutreten, kann der Käufer den Kaufpreis durch Erklärung gegenüber dem Verkäufer mindern. 2Der Ausschlussgrund des § 323 Abs. 5 Satz 2 findet keine Anwendung.

(2) Sind auf der Seite des Käufers oder auf der Seite des Verkäufers mehrere beteiligt, so kann die Minderung nur von allen oder gegen alle erklärt werden.

(3) 1Bei der Minderung ist der Kaufpreis in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Vertragsschlusses der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. 2Die Minderung ist, soweit erforderlich, durch Schätzung zu ermitteln.

(4) 1Hat der Käufer mehr als den geminderten Kaufpreis gezahlt, so ist der Mehrbetrag vom Verkäufer zu erstatten. 2§ 346 Abs. 1 und § 347 Abs. 1 finden entsprechende Anwendung.

Nach § 441 III lässt sich folgende, und von Gerichten anerkannte Formel aufstellen:

Geminderter Preis = Wert mit Mangel x alter Preis : Wert ohne Mangel

Meine persönliche Meinung ist:

Erfahrungsgemäß kennen weder Käufer noch Verkäufer weder ihre Pflichten, noch ihre Rechte.

Diese wechselseitige Unwissenheit, führt dazu, dass alle bellen - aber keiner beißt.

Welche Konsequenzen es haben kann, wenn ein Käufer sich nicht einfach abfindet, sondern sein Recht ggf. einklagt zeigt das folgende Beispiel sehr anschaulich.

Es geht um ein Sofa im Wert von 7.000,- EUR.

Die Verkäuferin hat es versehentlich für nur 700,- EUR bei eBay zum Verkauf angeboten.

Warum dem Käufer über 6.000,- EUR Schadenersatz zugesprochen wurde und die Verkäuferin sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten tragen muss, erfährst du hier.

Zudem wird noch ein Mal sehr detailliert erklärt, was ich recht oberflächlich versucht habe zu erklären.

eBay-Kaufvertrag: Schadensersatz wegen Nichterfüllung?

https://www.internetrechtsiegen.de/artikel/schadensersatzanspruch-bei-ebay-kaufvertrag-wegen-nichterfuellung/

Sollte deine Beispiel-Fragen einen realen Hintergrund haben und weitere Tipps benötigen, melde dich gerne nochmal.

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Du musst von eBay vorgeschlagenen Gewährleistungsausschluss nicht umstricken!

So etwas kommt dann dabei heraus:

......und grob fahrlässiger und/oder vorsätzlicher......

"und, und, oder" ist nicht gut.

Bei der wiederholten Verwendung eines Gewährleistungsausschlusses beim Verkauf gebrauchter Waren können Sie Ihren Gewährleistungsausschluss wie folgt formulieren:

"Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft. Der Ausschluss gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus grob fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Verletzung von Pflichten des Verkäufers sowie für jede Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit."

(Quelle: eBay.de)

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INNENTÜREN RICHTIG MESSEN

Für den korrekten Einbau deiner Türen das A und O: Die Maße müssen genau stimmen! Das Ganze wirkt vielleicht auf den ersten Blick etwas kompliziert – ist aber eigentlich ganz einfach!

SO ERMITTELST DU DIE RICHTIGE TÜRBREITE:

Bild zum Beitrag

ALLES AUF EINEN BLICK:

Türen richtig messen und sämtliche Türmaße nach DIN 18101 (Türblatt und Zarge) als Übersicht – all diese Infos findest du auch in unserem praktischen PDF!

https://www.tuerenheld.de/info/blog/tueren/innentueren-messen.html

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Beim sog. Verbrauchsgüterkauf trägt immer der Händler das Versandrisiko!

Auch dann, wenn der Käufer eine Versandart ohne Sendungsnachweis gewählt hat.

Wenn du bereits seit 5 Tagen wartest und deine Anfrage nicht beantwortet wurde, solltest du am Montag einen Fall öffnen und eBay informieren.

Vorsichtshalber noch mal die angegebene Lieferfrist ansehen.

 Hab zwar den Artikel per Amazon nachbestellt mittlerweile aber wie lange sollte ich noch warten?

Wenn das heißen soll, dass du inzwischen Ersatz hast und den Artikel nicht mehr brauchst, kannst du auch von deinem Widerrufsrecht Gebrauch machen und den Kaufvertrag innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware widerrufen. Die Rücksendekosten trägt der Käufer.

Tipp: Als Käufer hast du den eBay-Käuferschutz.

Liefert der Verkäufer auch Aufforderung von eBay nicht, erstattet eBay dir den Kaufpreis.

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Du musst dir weder Sorgen machen, noch den verkauften Artikel zurücknehmen!
Nun sagt der Käufer mir, dass es ein Fehlkauf war.

Mag sein. Aber dann handelt es sich um einen Fehler, den der Käufer gemacht hat.

Und das du nicht für die Fehler des Käufers gerade stehen musst, dürfte wohl auch dem Käufer klar sein.

Die gesetzlichen Bestimmungen beim Kaufvertrag sind eigentlich recht einfach.

§ 433 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag

(1) 1Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. 2Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.

(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.

Der Käufer hat geliefert und der Käufer bezahlt. Damit haben beide den Vertrag erfüllt.

Wenn der Käufer das Teil wieder loswerden will, kann er es doch einfach selbst weiter verkaufen. Genau das müsstest du schließlich auch tun - oder?

 nun sagt er mir, dass er es „kostenpflichtig an mich zurückschicken will“

Die Rechtslage:

Der Käufer kann mit seinem Eigentum machen, was er will.

Und wenn der Paketdienst nicht um sonst arbeitet, ist der Versand selbstverständlich auch kostenpflichtig.

Die Frage ist nur: Wer ist verpflichtet die Versandkosten zu zahlen?

Natürlich der Käufer selbst. Schließlich hat der den Paketdienst beauftragt und ist somit Vertragspartner des Paketzustellers.

Es kann wohl kaum rechtens sein, dass du für etwas zahlen musst, was dir weder gehört, noch von dir angefordert wurde.

Und das ist noch nicht alles!

Kein Gesetz der Welt verbietet dir, eine an dich adressierte Sendung anzunehmen und zu öffnen. Du darfst die Sache nicht einfach behalten. Aber das ist eine andere Sache.

Angenommen, es würde tatsächlich passieren, was angekündigt wurde und der Käufer schickt dir sein Eigentum zu.

Pech für den Käufer. Geld weg. Ware weg.

Natürlich bist du auch nicht verpflichtet die Sachen des Käufers bei dir zu lagern.

Also setzt du dem Käufer eine Frist, in der er sich kümmern muss. Entweder er schickt dir ein Versandetikett oder überweist dir die Port-Gebühren für den Rückversand. Du musst nicht in Vorleistung gehen.

Nach Ablauf der gesetzeten Frist, befindet sich der Käufer in Verzug. Das heißt: Ab jetzt könntest du ihm auch angemessene Lagerungskosten in Rechnung stellen, die wiederum einklagbar wären.

Dabei helfen kann dir ein Rechtsanwalt, den du nach Fristablauf ebenfalls hinzuziehen kannst. Die Anwaltskosten kannst du als Verzugskosten ebenfalls in Rechnung stellen.

So weit wird es nicht kommen. Der Käufer ärgert sich, droht vielleicht noch ein wenig und dann ist Ruhe.

Alles andere würde zum Nachteil des Käufers passieren. Egal, was er macht - er hätte keinen Erfolg!

Meinst du eBay oder Kleinanzeigen?

Für die Rechtsprechung ist das nicht von Bedeutung. Die Geschichte passt aber eher zu Kleinanzeigen.

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Schreib, was geschrieben werden muss und lass weg, was dich nicht weiter bringt!

Du fragst:

Kann man das so lassen? Wenn nein, was würdet ihr verändern?

Deine Beschreibung enthält eine Reihe an Aussagen die rechtlich unwirksam sind und du dir ersparen kannst.

Zum Beispiel:

Verkauft wird ein originales Apple Magic Keyboard.......

Wenn du ein Appel-Produkt verkaufst, darf sich der Käufer darauf verlassen können, kein Plagiat zu erhalten.

Touchpad und Tastatur sind voll funktionsfähig, auch die Tastenbeleuchtung sowie der seitliche USB-C-Anschluss funktionieren.....

Die gesetzlichen Bestimmungen beim Kaufvertrag sind klar und unmissverständlich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt.

§ 433 BGBVertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag

(1) 1Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. 2Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.

(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.

Du schreibst:

Das Keyboard war etwa ein Jahr in Benutzung und hat optisch außer den typischen leichten Abnutzungserscheinungen des Materials keine Mängel.

Hast du das Keyboard neu gekauft, sodass dir gesetzliche Sachmängelhaftung von 2 Jahren noch aktiv ist?

In diesem Fall solltest du dem Käufer eine Abtretungserklärung ausstellen.

Du schreibst:

Bei Interesse wird um eine Kontaktaufnahme mit einem konkreten (!) Angebot gebeten.

Eine Kontaktaufnahme setzt Interesse voraus. Und was soll man sich unter einem konkreten Angebot(!) vorstellen?

Gerne kann dafür auch die "Angebot machen"-Option verwendet werden.

Auf welcher Plattform wird die Option: "Angebot machen" angeboten?

Auf Kleinanzeigen werden die Artikel erfahrungsgemäß zum Festpreis oder zum Preis mit VB (Verhandlungsbasis angeboten.

 Anfragen mit "Was ist der letzte Preis?" werden nicht bearbeitet.

Das finde ich schon sehr arrogant.

Wenn du als Verkäufer schon keinen Preis nennst, kannst du dem Käufer doch nicht vorwerfen, dich nach dem Mindestpreis zu fragen. Warum soll der Käufer ggf. mehr bieten, als du tatsächlich haben willst?

Verkauf von privat unter Ausschluss jeglicher Gewährleistungs- oder Rückgaberechte, außer bei Abweichung von der Artikelbeschreibung.

Private Verkäufer können zwar die Gewährleistung - nicht aber die Rechte des Käufers ausschließen.

Bei einer Abweichung von der Artikelbeschreibung handelt es sich um einen Sachmangel, für den auch der private Verkäufer haftet und ggf. Schadenersatz leisten muss.

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Die Abkürzung VAT steht für Value Added Tax. Dabei handelt es sich um eine klassische Mehrwertsteuer.

Die Value Added Tax (VAT) gibt es unter diesem Begriff sowohl in Großbritannien als auch in Irland. 

Weiß jemand wie man das beheben kann?

Da du Verkäufer bist, stellt sich die Frage, auf welcher eBay-Seite du dein Angebot eingestellt hast?

Hier wird ein Mal der Nettopreis von 39,97 EUR (ohne MwSt.) und ein Mal der Bruttopreis (inkl. MwSt.) angezeigt.

Netto 39,97 EUR + 19% (MwSt.) = Brutto 47,56

Gut zu wissen:

In Deutschland ist gesetzlich geregelt, dass dem Verbraucher ausschließlich Bruttopreise, also inkl. MwSt. angezeigt werden.

allerdings bin ich Privatverkäufer, das ist noch nie passiert. 

Du hast also einen eBay-Account auf eBay.de (Deutschland) und hast hierüber auch bereits erfolgreich ge- oder verkauft?

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In letzter Zeit habe ich bei Ebay mehrere Angebote gefunden, die als NEU eingestellt waren, aber auf dem Bild sowie der Beschreibung eindeutig GEBRAUCHT waren.

Kannst du bitte mal den Link zu einem dieser Angebote nennen?

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Du brauchst niemanden auf Vinted blockieren, weil deine Schuhe verkaufen willst!

Durch den Kauf bist du Eigentümer der Sache geworden. In Deutschland herrscht Vertragsfreiheit. Das heißt: Bei einem Weiterverkauf kannst du den Kaufpreis selbst bestimmen.

.......aber jetzt gefallen sie mir nicht mehr so und ich würde sie gern teurer weiterverkaufen.

In diesem Fall handelst du allerdings gewerblich. Du möchtest die Treter nicht nur wieder loswerden, weil sie dir nicht mehr gefallen. Du möchtest die Schuhe weiter verkaufen und dabei noch einen Gewinn erzielen.

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Komplizierter Ebay Fall, weiß nicht weiter?

Hallo liebe Leute, ich fang einfach mal an mein Problem zu beschreiben.

Anfang Dezember habe ich auf Ebay privat eine Uhr im Wert von mehreren hundert Euros verkauft. Diese ging nach Polen.

In Polen angekommen, hat DHL es laut Sendungsverfolgung nicht geschafft, den Empfänger anzutreffen. Dadurch wurde das Paket an einen Pick Up Store geliefert. Den Käufer habe ich sofort darüber in Kenntnis gesetzt.

Noch am gleichen Tag erhielt ich von ihm die Nachricht, dass es ihm nicht möglich war, das Paket abzuholen, weil seine Telefonnummer und Email Adresse nicht auf dem Versandetikett standen. Ich hab ihm dann geschrieben, dass er für eine Abholung nur seinen Ausweis und ggf. die Abholkarte von DHL braucht. Außerdem schrieb ich ihm, dass ich seine Adresse unverändert in das Versandetikett genommen habe (es war nie eine Email angegeben und die Telefonnummer übernimmt Ebay beim Kauf eines Versandetiketts aus Datenschutzgründen nicht).

2 Tage später sehe ich in der Sendungsverfolgung, dass das Paket wieder zu mir zurück gehen soll. Seit dem 12. Dezember dümpelt das Paket nun in Polen rum und es tut sich gar nichts mehr.

Kurz darauf öffnet der Käufer einen Fall bei Ebay, dass er das Paket nicht erhalten hat. Ich hab ihn daraufhin um etwas Geduld gebeten und dass er sein Geld wieder bekommt, wenn das Paket wieder bei mir ist.

Heute habe ich unzählige Telefonate mit DHL geführt (auf deutsch und englisch, weil bei DHLe-commerce gibt's keinen deutschen Support), um letztendlich zu erfahren, dass ich einen Nachforschungsauftrag stellen soll. Gesagt getan.

Soll ich von meiner Seite aus Ebay zum Fall mit einschalten, bevor es der Käufer tut? Oder lass ich das sein und versuche mit dem Käufer zu kommunizieren, dass es nun eine Weile dauern wird, bis die Nachforschung abgeschlossen ist. Besagter Käufer hat es ja auch vermasselt, das Paket abzuholen. Und das Geld ist, bis der Fall gelöst ist, von Ebay einbehalten. Macht es Sinn von meiner Seite aus Ebay einzuschalten oder würden die sich sowieso nur zu Gunsten des Käufers entscheiden?

Wie würdet ihr vorgehen und was sind eure Erfahrungen?

Danke vorab und sorry für den Roman (:

...zum Beitrag
Kompliziert ist die Sache eigentlich gar nicht!
Noch am gleichen Tag erhielt ich von ihm die Nachricht, dass es ihm nicht möglich war, das Paket abzuholen, weil seine Telefonnummer und Email Adresse nicht auf dem Versandetikett standen.

Das ist schade für den Käufer - aber wirklich nicht dein Problem.

Außerdem schrieb ich ihm, dass ich seine Adresse unverändert in das Versandetikett genommen habe 

Gut zu wissen:

Durchden Sendungsnachweis greift hier auch der eBay-Verkäuferschutz.

Tipps zur Vermeidung und Klärung von Problemen mit Käufern

https://www.ebay.de/help/selling/managing-returns-refunds/best-practices-avoiding-handling-issues-buyers?id=4113

Du behauptest:

Kurz darauf öffnet der Käufer einen Fall bei Ebay, dass er das Paket nicht erhalten hat. 

Eigentlich hättest du diese Gelegenheit bereits nutzen können, um die Sache richtig zu stellen.

Ich hab ihn daraufhin um etwas Geduld gebeten und dass er sein Geld wieder bekommt, wenn das Paket wieder bei mir ist.

Du bittest diesen Käufer um Geduld und belohnst seine Unzuverlässigkeit mit einer Kaufpreiserstattung?

Du schreibst:

Und das Geld ist, bis der Fall gelöst ist, von Ebay einbehalten.

Der Fall ist bereits gelöst.

Kauf von einem privaten Verkäufer

Was gilt, wenn die Ware beim Versand verloren geht?

Nach der allgemeinen Regelung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) trägt grundsätzlich der Käufer das Risiko des Verlusts und der Beschädigung der Ware auf dem Transportweg (§ 447 Abs.1 BGB).

Geht der Artikel bei einem Kauf von einem privaten Verkäufer verloren oder wird er beschädigt, können Sie den Kaufpreis nicht zurückverlangen. Sie haben auch keinen Anspruch auf eine erneute Lieferung. Der Versand der Ware geschieht also auf Ihr Risiko.

(Quelle:eBay)

Soll ich von meiner Seite aus Ebay zum Fall mit einschalten, bevor es der Käufer tut?

Nach eigener Aussage hat der Käufer bereits einen Fall geöffnet und behauptet die Lieferung nicht erhalten zu haben.

Macht es Sinn von meiner Seite aus Ebay einzuschalten oder würden die sich sowieso nur zu Gunsten des Käufers entscheiden?

Du solltest vielleicht nichts nutzen, von dem du nicht weißt, wie es funktioniert.

Warum sollte eBay bei dieser Sachlage zu Gunsten des Verursachers entscheiden.

Der Käufer ist nachweislich verantwortlich, dass das Paket nicht zugestellt werden könnte.

Du kannst nachweisen, das Paket ordnungsgemäß verschickt zu haben.

Meine persönliche Meinung ist:

Richtig überzeugen kann mich diese Geschichte ehrlich gesagt nicht.

Oder lass ich das sein und versuche mit dem Käufer zu kommunizieren, dass es nun eine Weile dauern wird, bis die Nachforschung abgeschlossen ist.

Es dauert nicht eine Weile lang, sondern exakt 21 Tage, bis eine Sendung als verloren gilt.

Der Käufer, der mehrere Hundert Euro für eine Uhr bezahlt hat, erwartet in der Regel deren Zustellung.

Nachdem die Sendung nicht zugestellt werden konnte, hinterlegt DHL die Sendung 7 Tage zur Abholung.

Auch diese Möglichkeit hat der Käufer ungenutzt verstreichen lassen.

Kann passieren und passiert.

Das dann aber, bereits auf dem Weg zum Absender das Paket auch noch verschwindet, ist schon sehr seltsam.

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Der Wurm muss dem Fisch schmecken - nicht dem Angler!
Ich bin der Meinung das ich das was ich kann sehr gut verkaufen könnte (Logo Animation/Logo Design also insg. Motion Graphics).

Kannst du vielleicht mal ein paar Logos zeigen, die du bisher entworfen hast?

Es muss nicht mal verkauft werden, „verschenkt“ würde auch reichen.

Auf Kleinanzeigen gibt es die Rubrik "zu verschenken". Kleinanzeigen kannst du auch als Minderjähriger nutzen. Vorausgesetzt deine Eltern haben zuvor zugestimmt.
Ich will einfach nur Reichweite generieren.

Angenommen du konntest die gewünschte Reichweite generieren.

Dann bist du bekannt, als jemand, der für seine Arbeit kein Geld verlangt.

Das spricht sich sicher schnell herum und was nichts kostet wird immer gerne mitgenommen.

Bist du in der Lage eine hohe Nachfrage zu stemmen?

Und wie willst du den Interessenten erklären, dass sie für deine Leistungen doch etwas bezahlen müssen?

Solange du eigene Fantasie-Logos erstellst, kannst du Zeit nehmen, so viel du brauchst und designen, was du möchtest.

Wenn du eine Auftragsarbeit annimmst, sieht die Sache ganz anders aus. Dann besteht deine Aufgabe darin, die Vorstellungen der Auftraggeber wunschgemäß umzusetzen. Kriegst du das hin?

Eine Übungsaufgabe:

Angenommen, ich möchte einen Online-Shop eröffnen, in dem die Artikel jedoch nicht verkauft, sondern lediglich zeitweise verliehen werden.

Benötigt werden:

  • Eine passende Domain (Firmenname)
  • Ein Logo, sowie ein Werbe-Slogan mit hohen Wiedererkennungswert

Hast du eine Idee, wie du diese Aufgabe umsetzen kannst?

Hab schon probiert Insta Accounts anschreiben oder TikTok Accounts, bringt höchstens von 30-40 Angeschriebenen Accounts 1-2.

Wenn du von 40 Anschreiben 2 Aufträge klarmachen kannst, liegt deine Erfolgsquote bei 5 %. Eigentlich eine gute Bilanz.

100 Anschreiben = 5 Aufträge

Wenn du pro Auftrag nur 200,- EUR verlangst ergibt das bereits einen Umsatz von 1.000,- EUR.

Bei einem kalkulierten Stundensatz von 15,- EUR/Std. hättest du 13 Stunden Zeit, um den Auftrag wunschgemäß zu erfüllen. Das ist nicht viel Zeit.

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Zur Schimmelbildung kann es kommen, wenn sich die Feuchtigkeit aus der warmen Raumluft auf eine kältere Fläche (Außenwand) niederschlägt.

Problem wurde mehrfach beim Vermieter angezeigt, ohne Erfolg. Angeblich "falsches bzw. zu weniges heizen".

Der übliche Versuch die Ursache auf falsches Lüftungsverhalten des Mieters abzuwälzen.

Tipp: Du solltest darüber Protokoll führen, wann du wie lange gelüftet hast. So ein Lüftungsprotokoll hat eine andere Aussagekraft, als die Feststellung: "Ich habe immer genug gelüftet".

Daher die Frage wie sinnvoll hier ein Beitritt im Mieterschutzverein ist?

Diese Frage kann ich mit einem klaren Ja beantworten.

Begründung:

Mitgliedsvorteile im Mieterbund

Werden Sie Mitglied in Ihrem Mieterverein und profitieren Sie von verschiedenen Vorteilen!

  • umfassende Hilfe bei Ihren Mietproblemen (z.B. Mieterhöhung, Kündigung, Kaution, Betriebskosten, Mietminderung)
  • kostenlose persönliche Mietrechtsberatung (häufig inkl. Mietrechtschutzversicherung)
  • Beratung durch erfahrene Mietrechtsexpertinnen und -experten
  • umfangreiche Informationen zu Ihren Rechten und Pflichten als Mieterin oder Mieter

Irgendwas ist immer!

Die häufigsten Beratungsthemen der örtlichen Mietervereine im Jahr 2023

 

1.Betriebskosten37,0 %

2.Wohnungsmängel18,2 %

3.Allg. Vertragsangelegenheiten12,4 %

4.Mieterhöhung (Vergleichsmiete)9,2 %

5.Mietkaution5,0 %

6.Kündigung durch Vermietenden4,9 %

7.Kündigung durch Mietenden2,9 %

8.Schönheitsreparaturen2,5 %

9.Modernisierung1,9 %

10.Umwandlung/Eigentümerwechsel0,7 %

Bei 100,- EUR Jahresbeitrag macht das unter 30 Cent am Tag.

Als Mitglied hast Anspruch auf eine kostenlose Rechtsberatung. Der Mieterverein hilft dir auch in anderen Situationen.

Für 100,- EUR schreibt ein "normaler" Rechtsanwalt vielleicht einen Brief.

Tipp: Mieterverein ist kein geschützter Begriff. Deshalb solltest du dir den Mieterverein vor einer Mitgliedschaft genau ansehen.

Beim Deutschen Mieterbund kannst du aber nichts falsch machen.

Hilfe gibt es auch ohne Mitgliedschaft ab rund 25,- EUR.

https://mieterbund.de/

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nun verlangt Ebay, dass ich meine Identität bestätige, indem sie mir einen Sicherheitscode per SMS schicken. 

Das eBay die Sicherheit für seine Nutzer ernst nimmt, kann wohl nicht beanstandet werden.

Und das dein Handy nicht richtig funktioniert, kannst du nur dir vorwerfen.

Ich soll 2 Fotos machen: eines von meinem Ausweis und ein Selfie mit Hilfe von deren Partner Veriff. Sorry, aber mir ist das jetzt zu blöd. 
Gibt es keine andere, einfachere Möglichkeit?

Mir fällt ehrlich gesagt keine ein.

 Ich bin schon am überlegen, mir ein neues Konto zu machen, aber brauche ich dafür auch wieder eine SMS-Bestätigung

Wenn du bereits ein eBay Konto hast oder hattest, ist ein weiteres eBay Konto eher unwahrscheinlich.

Die Anmeldung durch einen Bestätigungscode ist nicht nur bei eBay gängige Praxis.

Vielleicht besorgst du dir einfach nur ein Handy mit intakter SMS-Funktion?!

Es wäre so einfach, wenn ich den Bestätigungscode per E-Mail oder Anruf erhalten würde.

Bietet eBay nur noch ausschließlich die SMS-Option an?

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Das kannst und solltest du in der Tat versuchen!

Wie man Portogebühren kombiniert, wenn der Käufer bereits bezahlt hat

Wenn der Käufer für den Versand bereits gezahlt hat, können Sie immer noch Kombiversand anbieten, indem Sie dem Käufer über den Tab Bestellungen im Verkäufer-Cockpit Pro oder Mein eBay - Bestellungen eine Teilrückerstattung senden.

https://www.ebay.de/help/selling/posting-items/postage-rates/offering-combined-postage?id=4169&srsltid=AfmBOoqBXQGJhxQO-to6iySo2j-CWnTWnBNaS-BPP-d6T-l2yH-bkaw5#section2

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Du hast doch sicher einen Kaufvertrag erhalten - oder?

Die gesetzliche Sachmängelhaftung beträgt 2 Jahre. Bei gebrauchter Ware kann der Händler diese auf 1 Jahr verkürzen.

 trotz dessen das ich sagte mich mit meinen Anwalt in Verbindung zu setzen wollte er es nicht machen und blieb stur...

Und warum bist du nicht zu deinem Anwalt gegangen?

Drohungen sind völlig überflüssig, wenn nicht auch Taten folgen können.

Aber für solche Typen braucht man auch keinen Anwalt, sondern Entschlossenheit.

Der Händler muss weder etwas aus Kulanz machen noch zustimmen. Es reicht völlig aus, wenn er seine gesetzlichen Pflichten erfüllt.

§ 433 BGBVertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag

(1) 1Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. 2Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.

(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.

§ 437 BGBRechte des Käufers bei Mängeln

Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,

1.nach § 439 Nacherfüllung verlangen,2.nach den §§ 440323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und3.nach den §§ 440280281283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.

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Für den Weiterverkauf ist die Original-Rechnung nicht erforderlich!

Da du mit PayPal bezahlt hast wurde dir der Kaufpreis nicht in Rechnung gestellt.

Angenommen, du hättest die Tasche damals selbst gebraucht gekauft, hättest du wahrscheinlich auch keine Rechnung.

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Hallo Norbert,

ich habe gute Erfahrungen mit einem sog. Schmutzradierer gemacht.

Den Schmutzradierer einfach unter warmes Wasser halten, gut auswringen und dann vorsichtig den Schmutz entfernen.

Schmutzradierer bekommst du für wenig Geld im Drogeriemarkt. Zum Beispspiel bei dm. 6 Stück für 2,35 EUR.

https://www.dm.de/profissimo-schmutzradierer-p4066447717570.html?wt_mc=shopping.google.pla.Haushalt&hc_tid=10235528C4751PPC&gad_source=1&gclid=EAIaIQobChMI64DTx4yfigMVbaSDBx2AiC1_EAQYASABEgLtYfD_BwE

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