Renovieren bei Auszug?
Wir haben die Wohnung vor über 10 Jahren renoviert bezogen. Nun haben wir die Wohnung gekündigt (3 Monate Frist ).
Im Vertrag sind wir dazu verpflichtet die Wohnung nun zu renovieren.
Klausel im Vertrag : Paragraph 17 : Zustand der Mieträume
- der Mieter verpflichtet sich, vor dem Einzug des Mieter oder, falls dies nicht möglich ist bis spätestens zum Einzug des Mieters folgende arbeiten in den Mieträumen vornehmen zu lassen. - die Wohnung wird weiß gestrichen.
Laut BHG verfällt seit 2015 diese Klausel aber wie sieht es aus , wenn wir die Wohnung renoviert bezogen haben, müssen wir nun wieder renovieren ?
hat jemand dazu die passende Klausel ??
4 Antworten
Es sind nicht alle Klauseln ungültig. Da kommt es auf die Formulierung an. Bei der Verbraucherzentrale oder dem Mieterbund könnt ihr gegen eine überschaubare Gebühr, den Mietvertrag überprüfen lassen.
Wenn man vor 10 Jahren eine renovierte Wohnung bezogen hat, seitdem keine Schönheitsreparaturen mehr durchgeführt hat, dann sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, dass man die Wohnung nicht abgewohnt hinterlässt.
Letztendlich könnt Ihr Euch aber auf den Inhalt des Mietvertrages stützen. Aber eine Renovierungsklausel ist grundsätzlich zulässig und in vielen Fällen auch gültig. Wenn Ihr Euch da unsicher seid, solltet Ihr Euch z. B. beim Mieterverein entsprechend beraten lassen.
Die Klausel ist unwirksamm, korrekt. Dadurch ist aber der ganze Paragraph zu Schönheitsreparaturen unwirksam. Ihr müsst dann nur noch Besenrein übergeben, ohne irgendwelche Arbeiten.
Achtung: Wenn das ein individueller Vertrag ist - also z.B. keiner der Standardvordrucke - dann kann das anders aussehen. Dann handelt es sich im Zweifel um einzeln mit euch vereinbarte Regelungen, die auch jetzt noch gültig sind. Das ganze könntet ihr vor gericht angehen, und mit Glück raus kommen oder auf 50-50. Aber ehrlich, an der Stelle würde ich die 100€ für die zwei drei Eimer weiße Farbe ausgeben und streichen. Vor gericht könnte das auch teurer werden.
Laut BGH sind einige Klauseln unwirksam, ob "deine" dazugehört, können nur Hellseher wissen, solange du sie hier nicht reinstellst.
Grundsätzlich wäre es vielleicht auch eine Möglichkeit, den Vermieter mal gezielt darauf anzusprechen und ein paar kleine Arbeiten wie einen neuen Anstrich o.ä. freiwillig anzubieten.
(Nur weil man nicht mehr unbedingt "muss", ist es noch lange nicht verboten, das zu tun, was man mal versprochen hat...)
Vielen Dank. Habe die Klausel hinzugefügt. Dankeschön
Die Klausel da oben bezieht sich nur auf die Pflichten des Vermieters, nicht auf eure als Mieter...
Wenn du dich mit Verträgen usw. schwertust, geh mit deinen Unterlagen zu einer Beratungsstelle, statt dich auf das zu verlassen, was man dir hier (möglicherweise auch aufgrund falscher/ fehlender Informationen) sagt...
Wir haben sehr viel renoviert und Geld in die Wohnung all die Jahre gesteckt. Sie wird nur gekündigt wegen eines Todesfalls.
vielen dank wir werden uns dann wohl beraten lassen!