Reitbeteilung zahlen trotz Kauf?

3 Antworten

Nein, musst du nicht mehr zahlen, weil die Gegenseite dir ja das Pferd nicht mehr zur Verfügung stellt.


BlueDaBaDi 
Beitragsersteller
 14.09.2024, 13:36

Danke!

Ab dem Tag, wo das Pferd der bisherigen Eigentümerin nicht mehr gehört, kann sie ihre Seite des Vertrages nicht mehr erfüllen (dich reiten zu „lassen“), also brauchst du deine Seite auch nicht mehr zu erfüllen.


BlueDaBaDi 
Beitragsersteller
 14.09.2024, 14:54

Danke! Denkst du es würde Sinn machen, dass auch so im Kaufvertrag festzuhalten?

Eckengucker  14.09.2024, 14:55
@BlueDaBaDi

was soll das schaden, wenn ihr die Aufhebung gegenseitig bestätigt? eben.

Urlewas  14.09.2024, 18:25
@BlueDaBaDi

Die beiden Vorgänge haben eigentlich nichts miteinander zu tun. Wenn sie das Pferd einem Dritten verkaufen würde, wärst du ja auch automatisch raus als Reitbeteiligung.

Aber Hilfe, mit solchen Leuten würde ich ehrlich gesagt garkeine Geschäfte machen wollen, wenn solche Sachen ein derartiges Drama hervorrufen. Im Verhältnis zum Kaufpreis eines Pferdes und zum monatlichen Unterhalt sich 2 Monatsbeiträge als Reitbeteiligung doch wohl Peanuts…

Wenn jede von euch beiden dermaßen auf jeden Euro angewiesen ist, dass man sich über so etwas streiten und Verträge anfertigen muß, mache ich mir ganz andere Gedanken…🫤

BlueDaBaDi 
Beitragsersteller
 14.09.2024, 18:31
@Urlewas

Welches "Drama" denn und inwiefern "auf jeden Euro angewiesen"? Mich hat die Frage einfach interessiert und da die gute Dame nicht immer zuverlässig ist, war die Überlegung das im Vertrag einfach festzuhalten. Man muss nicht immer gleich in alles viel rein-interpretieren. 😁

Sicher musst du zahlen - ist ja so vertraglich geregelt dass du bis November an den Pferdebesitzer zahlst. Somit kannst du das Geld für deine RB auf dein eigenes Konto überweisen....


Hjalti  14.09.2024, 14:54

🤣👍

BlueDaBaDi 
Beitragsersteller
 14.09.2024, 14:54

Stimmt auch wieder. 🤣

October2011  14.09.2024, 14:29

Der Pferdebesitzer hat ab Oktober gar kein Pferd mehr, worauf soll der Fragesteller also reiten?

BlueDaBaDi 
Beitragsersteller
 14.09.2024, 15:06
@October2011

Nein, dancefloor55 hat ja geschrieben, dass ich mir quasi selbst dass Geld überweisen muss. 🤣

dancefloor55  14.09.2024, 15:25
@October2011

sicher hat der Pferdebesitzer ein Pferd noch - es ist halt ein anderer = sie. und sie kann natürlich somit das eine Monat noch auf ihrer RB reiten die halt zufälliger weise auch ihr eigenes Pferd ist ;-)

October2011  14.09.2024, 15:35
@dancefloor55

Nein. Wenn der Pferdebesitzer das Pferd verkauft hat, hat er es danach definitiv nicht mehr.

dancefloor55  14.09.2024, 15:38
@October2011

naja theoretisch könnte man das wie bei Mietwohnungen sehen. Kauf bricht Miete nicht.

Kaufe ich eine Wohnung wo Leute zur Miete drinnen Leben, dann muss ich die Mieter mit übernehmen. Ich kann dann aber unter Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen.

Wenn das beim Pferd ähnlich ist würde es bedeutet dass das die RB eigentlich eine Art Miete bezahlt damit sie das Pferd nutzen darf. Das Pferd wird verkauft und wegen dem "Mietvertrag" übernimmt der neuen Besitzer das Pferd + die RB. die RB kann er unter Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen: Die wäre in dem Fall sogar kürzer da die RB ja schon vorher gekündigt hat. aber 1 Monat würde sie rein theoretisch dann noch weiter laufen.

Also rein rechtlich müsste wahrscheinlich die RB dem neuen Besitzer 1 Monat noch Miete für das Pferd bezahlen. Das macht aber in dem Fall halt keinen Sinn weil RB + Besitzer die gleiche Person ist.

October2011  14.09.2024, 15:50
@dancefloor55

Das ist nicht so übertragbar, da die RB das Pferd nicht mehr nutzen kann. Bei einer Mietwohnung kann der Mieter bis zur Kündigung wohnen bleiben.

NoLies  14.09.2024, 18:33
@October2011

Natürlich kann sie das pferd weiterhin nutzen, da sie das Pferd kauft. Irgendwas hast du wohl falsch verstanden.

October2011  14.09.2024, 19:35
@NoLies

Warum sollte sie für eine Reitbeteiligung bezahlen, wenn das Pferd ihr gehört und nicht mehr dem Vorbesitzer?