Exmatrikuliert wegen keiner Krankenkssenversicherung, was tun?
Hallo Community,
ich bin Ersti an der und brauche dringend Hilfe wegen meiner Krankenversicherung, da ich sonst exmatrikuliert werden könnte.
Mein Vater ist arbeitslos und hat Bürgergeld beantragt. Wegen der langen Bearbeitungszeit leben meine Eltern derzeit nur vom Kindergeld. Ende Juli teilte mir die Krankenkasse mit, dass ich nicht mehr familienversichert bin. Am Telefon konnte mir niemand genau erklären, warum das so ist, nur dass es wohl mit meinem Vater zu tun hat.Mein Vater selber gab mir auch keine Antwort drauf, bis auf „Ist wegen dem Jobcenter glaube ich“
Vor zwei Tagen erhielt ich einen Brief, in dem die Krankenkasse nach meinem Versicherungsstatus fragt (wie zum Beispiel wann ich versichert bin oder wo) aber ich weiß nicht, was ich antworten soll. Ich verstehe die Situation selbst nicht und habe Angst, wegen einer nicht vorhandenen Versicherung exmatrikuliert zu werden.
Kann mir jemand helfen?
wie alt bist du denn
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6 Antworten
Wohnst Du noch bei den Eltern ?
Dann sollte im Studium auch Anspruch auf Bafög - bestehen, hast Du das denn schon beantragt ?
Im Studium oder einer schulischen Ausbildung ist eine kostenlose Familienversicherung über ein Elternteil bis zur Vollendung des 25 Lebensjahres möglich.
Das Elternteil muss nur pflichtversichert in einer gesetzlichen Krankenkasse sein und das ganze bei seiner Krankenkasse beantragen, automatisch geht so etwas nicht.
Wäre eine kostenlose Familienversicherung nicht mehr möglich, gibt es eine günstige studentische Versicherung, den Beitrag müsste man dann natürlich selber zahlen.
Wenn Du noch bei den Eltern lebst und selber keinen Anspruch auf Bürgergeld hättest, könntest Du auch über ein Elternteil kostenlos in der Familienversicherung mitversichert werden, auch wenn die Eltern Bürgergeld beziehen.
Sonst ginge das nur noch bei Kindern unter 15 Jahren oder wenn das Kind nicht mehr im Haushalt der Eltern lebt, gilt für Bürgergeld vom Jobcenter.
Erstmal vornweg zu deinem Vater: Wenn der Bürgergeld-Antrag nicht bearbeitet wird (das Jobcenter hat laut Gesetz 6 Monate Zeit, um über einen vollständig eingereichten Antrag zu entscheiden), kann er ganz unbürokratisch und formlos erstmal einen Vorschuss beantragen (§ 42 SGB I), dieser muss innerhalb eines Monats dann ausgezahlt werden. Damit kann eine finanzielle Notlage abgewandt werden.
Dann zu dir: Du hast grundsätzlich als Kind eines Mitglieds einer gesetzlichen Krankenkasse einen Anspruch auf Familienversicherung nach § 10 SGB V. Die Voraussetzungen stehen im genannten §, in Absatz 1 die für alle (u.a. gibt es ein zulässiges regelmäßiges monatliches Gesamteinkommen, das du nur max. haben darfst) und in Absatz 2 stehen die besonderen Altersgrenzen für mitversicherte Kinder (u.a. bis Vollendung des 23. Lebensjahres, wenn du nicht erwerbstätig bist; bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn du dich in Schul- oder Berufsausbildung befindest). Als Bürgergeld-Bezieher ist dein Vater grundsätzlich versicherungspflichtig in der GKV und damit (weiter) Pflichtmitglied der gewählten gesetzlichen Krankenkasse, wenn er zuvor auch gesetzlich versichert war.
Das klingt alles alarmierend. Anscheinend bekommt dein Vater gar kein Bürgergeld, sonst müsstest Du mitversichert sein ,wenn du in Ausbildung bist.
Kläre ab, ob in absehbarer Zeit noch Hoffnung besteht,dass dein Vater Bürgergeld bekommt, sonst wird nichts anderes übrig bleiben, als dich wenigstens vorübergehend als Student zu versichern.
Beantrage Bafög, falls du es noch nicht bekommst..
Dein Vater sollte weiter aktiv werden, einen Anwalt nehmen. Er muss doch buergergeld kriegen....
Bei der Krankenkasse gibt es Sprechstunden. Gehe da hin und dann wird sich das Problem auflösen.
Ruf am besten bei der Krankenkasse an und erkundige dich nach deinem Versicherungsstatus. irgendwie ist man immer versichert