Muss man Rückerstattung von Krankenkasse dem Jobcenter melden?

2 Antworten

Wenn Du das aus deinen Leistungen oder evtl.vorhandem Einkommen selber gezahlt hast, dann ist eine Rückerstattung kein anrechenbares Einkommen.

Wäre bei einer Rückerstattung von zu viel gezahltem Eigenanteil nicht anders, muss man also nicht melden, da es nicht als Einkommen zählt, so wie auch eine Erstattung von zu viel gezahltem Abschlag für normalen Haushaltsstrom kein Einkommen ist und nicht gemeldet werden muss.

Wenn du diese nachweislich selbst vorher gezahlt hast und dies lediglich eine Rückerstattung ist , zählt dies nicht als Einkommen.

Hauptsache du kannst nachweisen das es eine Rückerstattung ist.