Probezeit Verlängerungs Brief?

3 Antworten

Hast du bereits an einem Aufbauseminar teilgenommen?

Die Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar (§ 2a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 StVG) ist eine zwingend Rechtsfolge des A-Verstoßes, die Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre auf insgesamt vier Jahre wiederum hängt an der Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar (§ 2a Abs. 2a 1 StVG). Dafür besteht keine eigene Verjährung, die Anordnung des Aufbauseminars und die Verlängerung der Probezeit sind auch nach Ablauf der Probezeit noch möglich.

Ich gehe grundsätzlich von BRD-Recht aus. Keine Anwendbarkeit auf das Recht anderer (deutschsprachiger) Länder.

Ich selbst habe keine Erfahrung damit, aber viele hier berichten davon, dass es mehrere Monate dauert, bis die Anordnung zum Aufbauseminar und der Probezeitverlängerung kommt.

Also Geduld. Da wird bestimmt noch ein Brief kommen.

Du bekommst kein Brief. Du bekommst nicht mal ein wenn die Probezeit vorbei ist. Wenn du keinen Brief bekommen hast das du unverzüglich eine Auffrischungskurs besuchen musst passiet weiter nichts. Was hattest du für ein Verstoß? Ich weiß A-Verstoße! Aber was Handy, Abstand oder Geschwindigkeit

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung