A-Verstoß geblitzt kurz vor Ende der Probezeit?
Ich wurde im Juli mit 22kmh zu viel geblitzt, heißt Verlängerung d. Probezeit und Aufbauseminar. Frist fürs Amt sind 3 Jahre, um das Verfahren abzuschließen und mir die Strafe zuzuschicken. Im Februar ist meine Probezeit vorbei. Fängt die dann nochmal neu an, wenn ich den Brief bekomme?
Ergänzung: Der Zeitraum zwischen 02/22 bis der Brief kommt gilt dann auch als Probezeit, obwohl ich den Brief noch nicht bekommen habe? Dann muss ich mich auch so verhalten wie in der Probezeit?
4 Stimmen
3 Antworten
Probezeitverlängerung heißt: ab dem Tag an dem du den Führerscheinaushändigt bekommst beginnt sie .. und wird ab dem Tag um 2 Jahre verlängert.
Beispiel: 3.2.20 bestanden ... Probezeit bis einschließlich 3.2.22 .. auffällig geworden.. Probezeit bis einschließlich 3.2.24 ..
Es ist egal wann die Schreiben kommen: Tattag zählt!
Und du solltest dich immer an die Regeln halten .. weil jeder Punkt mehr treibt dich in Führerscheinentzug.
Beim zweiten Mal: Dir wird eine Verwarnung ausgesprochen und empfohlen an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.
Drittes Mal: Dir wird die Fahrerlaubnis entzogen. Eine Neuerteilung ist frühestens nach drei Monaten möglich.
Es zählt der Tatzeitpunkt.
Fängt die dann nochmal neu an, wenn ich den Brief bekomme?
Nein, neu nicht. Die Probezeit verlängert sich halt um zwei weitere Jahre + Anordnung zum Aufbauseminar.
Wie bereits erwähnt, deine Probezeit verlängert sich um weitere zwei Jahre.
Wenn 02/22 eigentlich vorbei ist die Probezeit erst 02/24 vorbei.
Ergänzung: Der Zeitraum zwischen 02/22 bis der Brief kommt gilt dann auch als Probezeit, obwohl ich den Brief noch nicht bekommen habe?
Das ist irrelevant, da weitere Verstöße erst nach Abschluss der ersten Maßnahme (Aufbauseminar+Probezeitverlängerung) weitere Folgen bezüglich Probezeit haben.
Dann muss ich mich auch so verhalten wie in der Probezeit?
Fernab von Maßnahmen und Bußgeldern solltest Du dich immer an die Verkehrsregeln halten.
Bussgeldbescheid ist rechtskräftig und bezahlt? das geht damit zum Führerscheinamt, von dort kommt gesonderte Post.
entscheidend ist der Tatzeitpunkt.
Fängt die dann nochmal neu an, wenn ich den Brief bekomme?
die wird um weitere Jahre verlängert und das ASF kommt.
Mit Neuanfang meine ich, dass ich ab Februar offiziell raus bin, da das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist. Oder verstehe ich das falsch?