Probezeitverlängerung nach Einspruch Rücknahme?
Hallöchen da ich jetzt endlich Klarheit habe wollte ich vorab mal eben wissen wie ihr das ganze seht bzw wie es rechtlich korrekt zu bewerten ist?
Ersterteilung Klasse B 17.12.17
A Verstoß in der Probezeit 09.08.2019
Einspruch Rücknahme am Amtsgericht 19 .06.2020
Alles weitere kommt jetzt demnächst per Post. Wenn das aufbauseminar absolviert wurde wird die probezeit dann auf den 17.12.2021 verlängert also insgesamt vier Jahre?
Oder erst auf dem Tag der Rücknahme des Einspruchs also auf den 19.06.2022?
Das würde mich jetzt mal interessieren wie ihr das seht?
2 Antworten
Um 2 Jahre verlängert, also insgesamt 4 Jahre.
Außer es lag ein Entzug oder Widerruf der Fahrerlaubnis vor, in der Zeit ruht die Probezeit.
Deine verlängerte Probezeit endet am 18.12. 2021. ( soweit zwischenzeitlich kein Entzug der Fahrerlaubnis gegeben war )
http://www.verkehrsrecht-ratgeber.de/verkehrsrecht/fuehrerschein/content_03_02.html