Post von der Polizei weil Grund in der Frage?

7 Antworten

Man muss der Polizei nur dann Antworten geben, wenn sie von der Staatsanwaltschaft mit der Vernehmung betraut ist.

Zudem besteht ja die Möglichkeit, dass Du Dich durch irgendwelche Aussagen zum Tathergang selbst belasten würdest.

Ich würde der Polizei einfach schreiben: "Ich kann mich an den Vorfall nicht erinnern."


Krypto1357 
Beitragsersteller
 11.04.2022, 10:32

OK. Mache ich so

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Auf dem Schreiben steht garantiert auch ne Rechtsbehelfbelehrung und ein paar Infos darüber ob und warum du dich äußern musst.
Ich würde mich an deiner Stelle auch mit allen wichtigen Angaben äußern, alleine schon als Absicherung falls der Unfallgegner sich doch noch entscheidet zur Polizei zu gehen.
Die Info das kein Schaden entstanden sei und deshalb keine Anzeige deinerseits (und des Unfallgegners) erfolgte kannst du ja auch vermerken.

Warum der Radfahrer keine Anzeige stellen wollte dürfte nach grober Würdigung der Infos klar sein: Er ist dir mit Handy in der Hand ins Auto gefahren, da dürfte die Schuldfrage am Ende echt schnell geklärt sein (vermute ich)

Das beste ist es das mit der Polizei zu klären. Schließlich hast du nichts unrechtes getan

Ich vermute Mal, da als Unfallgegner "unbekannte Person" steht, dass der Polizei dieser nicht bekannt ist und deine Zeugenaussage einfach dazu da sein soll, um diesen vielleicht ermitteln zu können.

Da du dich ja gekümmert hast, was die Zeugen bestimmt auch bestätigen können, hast du eigentlich nichts zu befürchten.

Gerade wenn man alles richtig gemacht hat, kann man ruhig als Zeuge aussagen. Du musst auch nicht deine Unschuld beweisen, sondern man müsste dir deine Schuld nachweisen.

Oder soll ich einfach von mein Schweigerecht oder wie das heißt Gebrauch machen.

Hast du hier nicht. Als Zeuge darf man nur dann die Aussage verweigern wenn sich das Verfahren gegen einen Angehörigen richtet, oder man sich selbst einer Straftat bezichtigen würde. Da du aber nichts falsch gemacht hast, gilt das nicht.

Das müsste da aber auch drinstehen.

Ich würde das genau so da reinschreiben, wie du es geschildert hast. Also, dass es zur Berührung kam, aber nach gemeinsamer Begutachtung keinerlei Schäden an Fahrzeugen oder Personen festgestellt werden konnte —> dann liegt nämlich per Definition auch kein Verkehrsunfall vor. Denn dafür wäre ein Schaden nötig. Ohne Unfall auch keine Unfallflucht.

Es hat sich niemand bei der Polizei gemeldet bis jz.

Oben rechts auf dem Schreiben müsste aber auch ein Sachbearbeiter stehen. Du kannst sonst mal direkt den Sachbearbeiter anrufen. Die sind aber viel beschäftigt. Verkehrsunfälle gibts nicht wenige zu bearbeiten langweilig wird denen also nicht.

Also entweder paar mal öfter versuchen, oder einfach die Mail Adresse benutzen, dein Anliegen samt Erreichbarkeit schildern und um Rückruf bitten.


Krypto1357 
Beitragsersteller
 11.04.2022, 10:59

da steht aber ich mache von meinem zeugnisverweigerungsrecht gebrauch und da ist einw eiterer hacken wo steht ich bin mit der betroffenen person NICHT verwand oder co. Habe das jz angekreuzt und abgeschickt. Will mit denen nix zu tun haben. Wenn sich jemand meldet können die sich nochmals melden

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Toastergrill  11.04.2022, 21:12
@Krypto1357

Ja du musst das schon richtig lesen...

Ein Zeugnisverweigerungsrecht hat man nur, wenn man mit dem betroffenen verwandt oder verschwägert ist.

Dir steht das also nicht zu!

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