Fahrerflucht begangen?

6 Antworten

Du hast mit dem Besitzer gesprochen, wenn er deine Personalien nicht verlangt ist er selbst schuld. Fahrerflucht kann dir nun niemand mehr anhängen.

Aber es war sehr leichtsinnig von dir,dich vom Unfallort zu entfernen. "Du wusstest es nicht" kannst Du niemanden erzählen, dass ist Teil der Führerscheinprüfung. Außerdem"Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"


Domink458 
Beitragsersteller
 08.01.2022, 00:11

Das weiß ich.

Der Besitzer hat nicht nach meinen Personalien gefragt ich habe aber von denen Besitzer die Kennzeichen aufgeschrieben.

Jetzt weiß ich nicht ob ich noch eine Anzeige oder etwas kriege da eine Person vor mir stande und wahrscheinlich meine Kennzeichen aufgeschrieben hatte 100 Prozentig weiß ich es nicht

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verreisterNutzer  08.01.2022, 00:25
@Domink458

Natürlich kann er dich anzeigen, so wie jeder jeden anzeigen kann. Aber die Anzeige verläuft im Sande, da Du ja anschließend doch noch mit dem Besitzer selbst gesprochen hast.

Was jetzt schlimmstenfalls noch passieren kann, am fremden Auto findet sich doch noch ein Schaden, der Halter wird von der Polizei über deine Personalien informiert, der Halter teilt es dem Eigentümer mit und der sagt es dann dem der am Schadenstage Besitzer war. Der zeigt dem Eigentümer die Stelle welche Du evtl beschädigt hast und der Eigentümer entscheidet dich zum Schadensersatz heranzuziehen oder nicht.

Halter Eigentümer, Besitzer und auch noch Fahrer, können natürlich auch insgesamt nur eine Person sein

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Domink458 
Beitragsersteller
 08.01.2022, 00:31
@verreisterNutzer

Der Besitzer hatt dann sein Auto kontrolliert und hat keinen Kratzer festgestellt und sagte es ist alles gut und wenn was sein sollte werde ich es sagen das nichts passiert ist.

Das Auto vor mir bzw. Der Mann hatte dann mit seiner Frau geredet wie ich das auto neben mir berührt habe und hat sein handy genommen und wahrscheinlich fotografiert oder so und der Mann war danach nicht mehr da als ich zurück kam nur das berührte auto

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Juristisch eine Unfallflucht, aber durch dein nachträgliches Handeln ohne Folgen. Da müßte schon ein hartherziger Staatsanwalt Anlage erheben.

Was dein Anruf bei der Polizei sollte, ist mir schleierhaft, zumal du deine Identität nicht genannt hast.

Nein. Wenn kein Schaden entstanden ist, sowieso nicht.

Wieso du allerdings bei der Polizei keine Kontaktdaten hinterlassen hast, erschließt sich mir nicht.

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche

Domink458 
Beitragsersteller
 08.01.2022, 00:07

Die Polizei stelle hat nicht nachgefragt

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Nein, wenn du die Besitzer informiert hast und diese keine weiteren Maßnahmen initiieren, passiert dir nichts.

Wennallessowarwieduesschreibstkannnichtspassierenglaubeich.