Selbstanzeige Fahrerflucht?
Guten Tag,
Vorgestern habe ich beim Parken auf einer Lidl Parkplatz ein Auto leicht gekratzt. Bin Teilkaskoversichert. Ich bin da 10 Min geblieben und hatte angst bin dann weggekommen von dort. Nach 20 min bin ich wieder zurückgekommen weil ich dann ein schlechtes Gewissen hatte und wollte mich melden. Es war aber keiner da, nicht mal der Geschädigte selbst. Ich habe mir die Kennziffer nicht gemerkt. Ich wusste dann nicht was ich machen soll und hatte Sorgen vor Fahrerflucht Folgen. Deswegen habe ich mich nach einer weile später selbstangezeigt obwohl ich davon ausgehe dass der Geschädigte sich nicht gemeldet hat bei der Polizei. Ich habe mir aber gedacht, dass jemand als Zeuge da sein könnte weil es einige Menschen da beim Tat da waren. Deswegen habe ich mich selbstangezeigt und hab das geschädigte Auto nur beschrieben weil andere Infos habe ich nicht. Die Polizei möchte jetzt mein Auto sehen um die Beschädigungen zu sehen. Es ist aber nicht bekannt ob sich der Geschädigte sich bei denen gemeldet hat. Habe ich jetzt alles richtig gemacht? Werde ich bestraft? Soll ich mir Sorgen machen oder sonstiges?
(Der Schaden war beim Geschädigten klein gehen davon aus dass er es auch nicht merken konnte.)
5 Antworten
Unter 50.-Schaden sicher straffrei.
Das wird nicht als Fahrerflucht verfolgt.
Da der Schaden wohl höher ist,kann Deine Selbstanzeige innerhalb 1 Tages zur Straffreiheit führen.Das liegt im Ermessen der Staatsanwaltschaft.
Formell hast Du den Tatbestand Fahrerflucht erfüllt.
Du hättest umgehend die Polizei rufen müssen,bzw.aufs nächste Polizeirevier fahren.
Mit den gemachten Angaben hast Du möglicherweise einen Fehler gemacht.Denn wenn an Deinem Fahrzeug kein Schaden festgestellt werden kann,bzw. kein passendes Schadensbild am verkratzten Wagen vorliegt,und der geschädigte nicht ermittelt werden kann,
so kannst Du dennoch wegen Fahrerflucht bestraft werden.
Allerdings hast Du wohl nur eine Geldstrafe am unteren Rand zu erwarten,sofern von der Strafverfolgung nicht abgesehen wird.
Gründe dafür wären Geringfügigkeit und Tätige Reue.( Meldung bei der Polizei )
Wenn der geschädigte festgestellt werden kann,ist unwahrscheinlich ohne Kennzeichen,dann erfolgt die Rekonstruierung des Anstoßes.Feststellung der Schadenhöhe .
Ansonsten könnte Dein Schaden hergenommen werden,bei der Beurteilung der "Qualität" der Fahrerflucht.
ich habe mich aber innerhalb 24 Stunden gemeldet wieso wird das immernoch als Fahrerflucht bezeichnet.
Ja! Erstmal macht das gar keinen Unterschied.Aber es ist wahrscheinlich ,das es nicht verfolgt wird,man von Bestrafung absieht.Das entscheidet nicht die Polizei,sondern der Staatsanwalt.Vor allem der Verlust des Führerscheines,der ist die wirkliche Bestrafung.Da musst Du gucken,das Du das vermeiden kannst.Alleine die Wartezeit, Neubeantragung ,die Kosten für die Wiedererteilung,Sehtest,1.Hilfe neu,etc.sind mehr als die Geldstrafe.
Es gibt da einen Ermessensspielraum. Der Gesetzgeber sagt, dass der Täter 24 Stunden Zeit haben darf (nicht muss), sich zu besinnen. Es wird dem "Schock" zugeschrieben.
Mein Sohn hatte mal das gleiche Problem, hat mich aber aus dem Bett geholt vor lauter Gewissensbissen. Ich war Halter. Wir sind gleich los, ca 4 Stunden nach dem Rempler (mit 20 Zeugen 🤦). Es wurde ihm nachgesehen.
Der Geschädigte hat sich nie gemeldet. Was schade ist. Viele machen das nicht, weil sie denken, eine Anzeige gegen Unbekannt bringt nichts.
Ich denke, die wollen dein Auto für eine bessere Zuordnung sehen.
Du musst abwarten. Ich wage aber anzunehmen, das da nichts kommt. Anders wäre es, wenn der Geschädigte schon angezeigt hätte.
Gruß S.
Kann mein Führerschein entzogen werden wie einige es hier geschrieben haben? Der Schaden ist echt nicht zu hoch.
Das ist alles schadensabhängig. Bei Kosten bis 600€ passiert nicht viel. Zwischen 600€ und 1300€ wird es schon härter.
Aber erst darüber und/oder mit Personenschaden kann es 3 Punkte, Fahrverbot für 3 Monate und hohe Geldstrafe geben.
Auch der Entzug ist generell denkbar, aber dafür reicht ein Parkrempler nicht.
Und natürlich ggf PZM..
Hallo,
Der Schaden war beim Geschädigten klein
Demzufolge war aber ein Schaden vorhanden?
gehen davon aus dass er es auch nicht merken konnte
Nur, weil ein Geschädigter nicht sofort bemerkt, dass er geschädigt wurde, wurde er ja trotzdem geschädigt. Und wenn die Person ein halbes Jahr lang nicht merkt, dass dieser Schaden vorhanden ist - verschwindet dieser ja deswegen nicht.
Der Schaden müsste unter Umständen repariert werden, damit das Auto nicht später von dieser Stelle aus rostet. Das verursacht Kosten.
Habe ich jetzt alles richtig gemacht?
Richtig gehandelt hättest du, wenn du dort geblieben wärest und auf den anderen gewartet hättest. Wenn es auf einem Lidl-Parkplatz passiert ist, hättest du auch im Lidl fragen können, ob man den Besitzer dieses Autos ausrufen lassen kann.
Richtig gehandelt hättest du, wenn die Person ihren Schaden auf deine Kosten (oder die deiner Versicherung) reparieren lassen könnte.
Werde ich bestraft?
Möglich - kommt eben auch auf das Ergebnis der Ermittlungen an. Die Selbstanzeige innerhalb kurzer Zeit dürfte in der Regel sicher strafmindernd sein.
LG, Chris
Wenn der Schaden nicht all zu hoch ist und die selbstanzeige binnen 24 std erfolgt ist, wird üblicherweise von einer Bestrafung wegen Fahrerflucht abgesehen. Du hast alles richtig gemacht, jedenfalls im zweiten Anlauf.
Fahrerflucht ist kein klaviersdelikt. melds es bei der polizei
Habe ich getan wie beschrieben, die Frage ist nur könnte ich schwer bestraft werden trotz der Selbstanzeige?
Da die Schadenhöhe wohl maximal im dreistelligen Bereich liegt,und Du Dich innerhalb eines Tages gemeldet hast,eine Geldstrafe,wenige Tagessätze.Ich denke 10-20. Eine harte Bestrafung ist nicht erwartbar.Nehme Dir einen Anwalt.Der Führerschein wird fast immer (vorläufig) entzogen.Der Anwalt kann das verhindern,oder den Entzug in ein (befristetes !)Fahrverbot umwandeln lassen.
Mein Fahrzeug hat auch Kratzer bekommen und es ist auch zu sehen. Was erfolgt dann?