Fahrerflucht? Fallen gelassen?
Ich habe auf einem anderen Parkplatz ein Auto leicht beschädigt beim einparken, mit meinem Firmenfahrzeug.
Ich habe daraufhin auf die Person gewartet und meinen Chef angerufen. Als die Person nach 40min nicht kam habe ich einen Zettel auf die Windschutz Scheibe gelegt wo die Tel. Nummer von meiner Firma Draufstand. Leider hatte diese einen Schreibfehler und daraufhin hat diese Person sich bei der Polizei gemeldet und ich würde wegen fahrerflucht angezeigt.
Was denkt ihr, wird es fallengelassen?
7 Antworten
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Und wenn du Stunden gewartet hättest...sowas macht man einfach nicht...in deinem alter hat doch jeder ein handy u kann das bestimmt auch benutzen...und wenn man nicht allzu blöd ist hat man in der Fahrschule gelernt wie man sich zu verhalten hat..
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Ich weiß das musst du mir nicht sagen haha ☺️
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Die Polizei leitet wegen Fahrerflucht ein. Du bekommst ja noch Post und kannst dich äußern. Musst du aber nicht, weil es keine Verpflichtung gibt, sich von der Polizei vernehmen zu lassen. Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, würde ich vorsichtshalber einen Anwalt beauftragen.
Was das Gericht aus dem Fall macht, kann ich nicht beurteilen. Es gibt ja zumindest Rechtsprechung zur Verkehrsunfallflucht.
Du hast aber ein paar "Fehler" gemacht, würde ich behaupten.
- Auf die Person warten: Gut
- Den Chef verständigen: Gut
- Die Polizei nicht anrufen: Schlecht
- Zettel schreiben: Gut
Wie lange du warten musst, dazu haben Gerichte auch schon oft Recht gesprochen. Dazu musst du mal googlen. Das du die Polizei nicht verständigt hast, ist vielleicht eher nicht so gut. Und das ein Tippfehler auf dem Zettel war, ist wohl menschlich. Die Frage ist, was auf dem Zettel stand, denn du bist verpflichtet, bestimmte Angaben zu machen. Ich nehme an, es stand die Firma, das Autokennzeichen und die Telefonnummer drauf, sonst hätte man dich ja nicht im Nachhinein ermitteln können, oder? Was das Gericht darauf macht, kann man nicht sagen, schon gar nicht über Ferndiagnose.
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Das war auf einem Parkplatz bei einem Einkaufsladen und 1 Person hat die Kennzeichen aufgeschrieben und das so der Polizei weitergeben, das was ich in meiner Frage geschrieben habe ich so heute der Polizei gesagt da die Polizei mich angerufen hat das ich zum Revier mit dem Auto kommen sollte.
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Nein, warum sollte es? Immerhin hättest du dich nicht vom Unfallort entfernen dürfen bzw. hättest den Unfall umgehend bei der Polizei melden müssen
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Danke für deine Antwort, was denkst du was jetzt auf mich zukommen wird?
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Dürfte nicht all zu schlimm werden. Es gibt keine Verletzte Person. Du hast keinerlei Handlungen unternommen um deine Beteiligung zu verschleiern. Du hast halt etwas unterlassen aber mit dem Zettel (hoffentlich hat die Polizei diesen/der Zeuge diesen erwähnt) bewiesen dass du zu deinem Ungeschick stehen wolltest und eine Klärung der Haftung nicht böswillig entgehen wolltest.
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Nein wieso sollte es?
Evtl wird es gegen eine Auflage Eingestellt aber du hast ganz klassisch eine Fahrerflucht begangen. Du wärst Verpflichtet gewesen die Polizei hinzu zu ziehen.
Ein Zettel unter der Windschutzscheibe erfüllt deine Pflichten nach einem Unfall nicht.
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Eine Frage, kann die Person der ich reingefahren bin die Anzeige zurück ziehen?
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Es handelt sich um ein Offizialdelikt. Sobald die Ermittlungsbehörden Kenntnis von einer solchen Tat erhalten müssen sie entsprechend Ermitteln. Die Wünsche eines Geschädigten des Unfalls spielen dabei keine Rolle.
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Ganz ehrlich, du solltest dafür richtig einen auf den sack kriegen...das ist heutzutage eine widerliche Normalität geworden anderer leuts dinge zu beschädigen und abzuhauen...bin selbst auf 5400 euro schaden fast sitzen geblieben wenn ein netter nachbar nicht gerade durch zufall aus dem fenster geschaut hätte...und kleine beulen u kratzer sind ja schon fast nicht mehr erwähnenswert,davon hab ich bestimmt 5oder6...
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Alles gut bei dir? Ich habe auf sie Person gewartet meine Firma angerufen und meine Tel hinterlassen ich bin 20 Jahre alt und es war eine Schock Situation für mich.
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Dann bekommst du deshalb vielleicht eine mildere Strafe, aber im Zweifelsfall hättest du eh die Polizei rufen müssen... bei Unfällen mit Firmenwagen kenn ich das nicht anders!
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Außerdem wüsste ich nicht die Nummer von der Polizei :(
Wusste die Nummer von Polizei nicht