Vorladung Polizei nicht hingehen?
Ich habe eine Vorladung der Polizei für eine Aussage bekommen. Als beschuldigte. Tatsächlich habe ich diese Tat auch begangen. Aber noch keine Zeit gehabt einen Anwalt hinzu zu ziehen. Jtz habe ich mehrfach gelesenen das ich als beschuldigte diesen Brief einfach ignorieren darf solange er nur von der Polizei und nicht gerichtlich o. Ä ist. Hat da jemand Erfahrung mit gemacht und kann mir sagen ob das so stimmt? DER TERMIN IST MORGEN
11 Antworten
Nein, der Vorladung zur Polizei müssen Sie nicht nachkommen. Sie müssen nicht zur Polizei gehen! Auch wenn es „Vorladung“ heißt, ist es eher eine „Einladung“ und eine Einladung kann man bekanntermaßen auch ablehnen. Nur einer Vorladung von der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht müssen Sie Folge leisten.
Entgegen der landläufigen Meinung ist der Beschuldigte niemals verpflichtet, einer Vorladung als Beschuldigter von der PolizeiFolge zu leisten. Der Begriff „Einladung als Beschuldigter“ wäre angesichts dessen passender.
Nichtsdestotrotz halten die ermittelnden Beamten gerne den Eindruck aufrecht, man müsse als Beschuldigter zum Termin der Vorladung bei der Polizei erscheinen: Die Floskel „wenn Sie uns nichts sagen möchten, können wir Ihnen auch einfach eine Vorladung schicken!“ findet sich leider nicht nur in Krimifilmen. Sie ist leider auch tatsächlicher Alltag der Polizei.
Begünstigt wird dieser Irrglaube insbesondere durch den Passus unten im Text der Vorladung: „Im Verhinderungsfalle bitte ich um rechtzeitige Mitteilung unter Angabe des Verhinderungsgrundes.“
Die rechtzeitige Absage der Vorladung als Beschuldigter mag zwar höflich sein. Verpflichtet ist der Beschuldigte im Strafverfahren hierzu jedoch nicht. Noch weniger ist der Beschuldigte gegenüber der Polizei Rechenschaft bezüglich des Grundes schuldig, weshalb er nicht zur Vorladung von der Polizei kommen kann. Vor Akteneinsicht, die grundsätzlich nur durch einen Rechtsanwalt möglich ist, sollte am besten gar nicht mit der Polizei kommuniziert werden. Im Fall unser Mandatierung übernehmen wir für Sie die Gespräche mit der Polizei und können denTermin zur Vorladung für Sie absagen.
Den hast du im Nachhinein eingefügt, gerade eben war er noch nicht da ...
Im Fall unser Mandatierung übernehmen wir für Sie die Gespräche mit der Polizei und können denTermin zur Vorladung für Sie absagen.
Wer ist denn wir? Bist du Anwalt? macht du hier unerlaubte Werbung? Wenn nicht, bitte entsprechend kennzeichnen!
Vor Akteneinsicht, die grundsätzlich nur durch einen Rechtsanwalt möglich ist
Diese Aussage ist übrigens falsch.
Hingehen ja
Aussagen nein.
Würde da anrufen oder schreiben... Du willst nicht hinkommen, da du keine Aussage machen willst ohne mit einem Anwalt gesprochen zu haben.
In der Regel bekommst du einen neuen Termin... Ggfls kannst du auch mit dem Anwalt hingehen.
Der Vorladung folgen, zur Identifizierung den Personalausweis vorlegen und ansonsten mit Verweis auf einen noch hinzuziehenden Anwalt keinerlei Aussagen zur Sache mitteilen.
Sind Sie als Beschuldigter geladen, müssen Sie einer Vorladung durch die Polizei nicht nachkommen. Sie müssen auch nicht absagen, sondern können die Vorladung ignorieren. Allerdings sollten Sie nicht davon ausgehen, dass sich die Beschuldigungen von alleine wieder in Luft auflösen. Sinnvoll ist daher in jedem Fall die Beauftragung eines Rechtsanwaltes mit der Einholung von Akteneinsicht. Dann ist Ihnen bekannt, was man Ihnen konkret vorwirft und worauf sich dieser Vorwurf stützt. Erst dann kann überlegt werden, ob eine Einlassung sinnvoll ist oder ob Schweigen weiterhin Gold ist. Hat mit einer Gesetzesänderung vom 23.08.2017 zu tun. Gefunden auf Anwalt.de
Nicht hingehen und einfach Bescheid sagen, dass Du zunächst einen Anwalt beauftragen willst.
Es besteht immer die Gefahr, dass man sich um Kopf und Kragen redet oder mehr zugibt, als überhaupt bewiesen werden kann.
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