Paket im Hausflur geklaut wer haftet dafür?

6 Antworten

Eigentlich ist die Nachbarin in der Verantwortung. Sie hätte es mit in die Wohnung nehmen sollen, und dir persönlich aushändigen müssen. Durch ihre Unterschrift hat sie sich haftbar gemacht.


Lexa1  20.01.2023, 16:44

Erstattung nur zivilrechtlich durchsetzbar, bei der Nachbarin.

Dior20001 
Beitragsersteller
 20.01.2023, 16:43

Ja, aber ich kann ja nicht verlangen, dass sie das jetzt bezahlen muss oder? An wen muss ich mich da wenden?

Dior20001 
Beitragsersteller
 20.01.2023, 16:46
@Lexa1

Ja, aber sie wird mir niemals die hohe Summe geben einfach so das ist ja Quatsch

Lexa1  20.01.2023, 16:47
@Dior20001

Wie geschrieben. Anzeige und das endet wegen Schadensersatz vor Gericht. Hat mit Quatsch nichts zu tun.

Topses  20.01.2023, 16:53
@Dior20001

Entweder du verlangst dass Geld von ihr, notfalls über eine zivilrechtliche Klage oder du verzichtet auf die Ware und das Geld. Mehr Optionen hast du nicht.

Den schwarzen Peter hat der Nachbar der das Paket angenommen hat.


Dior20001 
Beitragsersteller
 20.01.2023, 16:45

Und sie muss das jetzt bezahlen?

wiki01  20.01.2023, 16:47
@Dior20001

Wenn du dafür einen Zivilprozess gewinnst. Dazu musst du klagen.

Mir wurde auch schonmal ein Paket im Hausflur geklaut. Allerdings wurde dieses laut Amazon "an einen Hausbewohner übergeben", in Wirklichkeit aber nur in den Flur gelegt.

Nach einem kurzen Telefonat mit Amazon wurde mir das Paket erneut zugeschickt und die Sache war erledigt.

In deinem Fall wird eigentlich die Nachbarin haftbar gemacht (auch, wenn das sehr unangenehm für dich sein wird, je nachdem wie ihr zueinander steht). Aber letztendlich hat sie das Paket nicht einfach so öffentlich zugänglich irgendwo abzulegen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
DHL Express zugestellt werden, nur gegen persönliche Unterschrift.
  1. Wenn dieses nachweisbar so vereinbart wurde, dann ist DHL zunächst in der Haftung. Der Verkäufer ist als Auftraggeber derjenige der Schadenersatz von DHL einfordern muss.
  2. DHL kann sich dann selber an deine Nachbarin wenden und dort Schadenersatz fordern. Das ist aber vom Verfahren 1 unabhängig.

Wenn die Beweislage zur " nur gegen persönliche Unterschrift." einwandfrei ist, dann hast du Anspruch auf entsprechende Erstattung bzw. Ersatzlieferung und sehr sehr gute Chancen.

Die Nachbarin muss zahlen.

Sie hat den Empfang quittiert. Somit wurde das Paket zugestellt und DHL ist aus der Verantwortung.

Wenn die Nachbarin das Paket in den Flur stellt und es wird geklaut, ist es in ihrer Verantwortung. Sie hätte es in ihrer Wohnung behalten und es dir persönlich übergeben müssen .