Wer haftet wenn ein Paket im Hausflur geklaut wird?
Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus und fast täglich stehen vor den Haustüren und manchmal an den Briefkästen Pakete. Vor meiner Haustür haben Zusteller auch die Pakete angestellt ohne dass ich vorher zugestimmt habe.
In der Sendungsverfolgung stand da auch immer, dass es beim orig. Empfänger abgegeben wurde.
Wer haftet denn, wenn jemand das Paket einfach klaut?
3 Antworten
Der Paketdienst ist für die ordnungsgemäße Zustellung an den Empfänger verantwortlich. DHL sagt dazu in seinen AGBs
(2) DHL nimmt die Ablieferung („Zustellung“) durch dokumentierte Aushändigung an den Empfänger oder an einen durch schriftliche Vollmacht des Empfängers ausgewiesenen Empfangsberechtigten („Empfangsbevollmächtigter“) vor.
Wichtig dabei: "Aushändigung an den Empfänger".
Sofern der Empfänger nichts anderes vereinbart hat (Abstellgenehmigung, Zustellung an eine Packstation oder einen Nachbarn), ist die reine Ablage im Hausflur m.E. keine Aushändigung an den Empfänger.
Andere Paketdienste wie Hermes & Co werden ähnliche Bedingungen vereinbart haben.
Das versandunternehmen, das Packet wurde ja nicht zugestellt. Als Käufer wendest du dich aber an den verkäufer dieser muss dann das Versandunternehmen kontaktieren
der Paketzusteller