Wer haftet wenn ein Paket im Hausflur geklaut wird?

3 Antworten

Der Paketdienst ist für die ordnungsgemäße Zustellung an den Empfänger verantwortlich. DHL sagt dazu in seinen AGBs

(2) DHL nimmt die Ablieferung („Zustellung“) durch dokumentierte Aushändigung an den Empfänger oder an einen durch schriftliche Vollmacht des Empfängers ausgewiesenen Empfangsberechtigten („Empfangsbevollmächtigter“) vor.

Wichtig dabei: "Aushändigung an den Empfänger".
Sofern der Empfänger nichts anderes vereinbart hat (Abstellgenehmigung, Zustellung an eine Packstation oder einen Nachbarn), ist die reine Ablage im Hausflur m.E. keine Aushändigung an den Empfänger.

Andere Paketdienste wie Hermes & Co werden ähnliche Bedingungen vereinbart haben.

Das versandunternehmen, das Packet wurde ja nicht zugestellt. Als Käufer wendest du dich aber an den verkäufer dieser muss dann das Versandunternehmen kontaktieren