Neue Vermieterin Kündigung?
Hallo ich Habe Heute folgenden Brief von der Neuen Vermieterin bekommen in dem steht:
Sehr Geehrter Herr xxx
wie sie wissen, habe ich die Immobilie xxxStrase käuflich erworben und werde dadurch zum 1.Oktober 2024 ihre Vermiterin.
Herr xxx(vorheriger Vermieter) hat ihnen allerdings eine Kündigung zum 31.12.2024 ausgesprochen.
Hiermit Bestätige und bekräftige ich ausdrücklich das Kündigungsschreiben, welches Sie erhalten haben.
Im Persönlichen Gespräch sagten sie ja, dass sie aktiv eine neue Wohnung suchen üür Januar 2025.
Solange dieser Auszug nicht erfolgt , zahlen sie die monatliche Miete bitte jeweils zu Beginn des Monats auf folgendes Konto.
xxxx
HiermitInformiere ich sie auch darüber, dass ab Oktober bauliche Maßnahmen sowohl am Grundstück als auch an den Wohneinheiten selbst vorgenommen werden.
Im beiderseitigen Interesse bitte ich um eine gute Zusammenarbeit und verbleibe mit freundlichen grüsen.
xxxxx
Die sache ist die mein vorheriger Vermieter hat mir folgende kündigung in den Briefkasten geworfen:
Kündigung
Sehr Geehrte Herr xxx
Hiermit Kündige ich Fristgemäß den Mietvertrag vom 01.10.2017 für das von ihnen angemietete Haus xxx Strase xx in xxx Stadt, bestehend aus 2 Zimmer, 1 Küche, 1Diele, 1 Bad/Duschraum und 1 keller.
ich habe ein berechtigtes Interesse für die Kündigung vorzuweisen:
Verkauf des Hauses und Eigenbedarf des Käufers.
Das Mietverhältnis endet demnach zum nächstmöglichen terim.
Mit Freundlichen Grüsen xxx
Seine Kündigung ist ungültig das hatte ich auch der neuen Vermieterin erklärt das sie ungültig ist und sinbefreit vor allem weil nicht der Name der neuen besitzer drauf steht und er nicht in deren namen Kündigen kann.
Und nach: § 566 (1) BGB
Das heist die müssen von sich aus ab dem 01.10.2024 kündigen und brauchen noch einen Guten Grund dafür wie Eigenbedarf oder ähnlichem.
Das scheinen die wohl nicht mit Absicht verstehen zu wollen.
Das würde ich denen aber erst Später mitteilen mit dem: § 566 (1) BGB.
Und denen eine Kopie der Kündigung des alten Vermieter geben das er wohl selber nicht getan hat.
Und das mit dem Umbauten?
Mus ich die neue Vermieterin reinlassen wenn die was umbauen wollen wenn ich noch hier Wohne?
Die Hälfte der Miete zahle ich nur noch weil mein Nachbar ständig Lärmbelästigung begeht das hatte ich auch dem Vorigen Vemieter mitgeteilt.
Und die Nebenkosten behalte ich auch ein weil der Vorige Vermieter mir nur die Nebenkostenabrechnung gab wenn ich einen Anwalt damit beauftragt hatte sich darum zu kümmern.
Ich denke ich kann der Neuen Vermieterin das so auch mitteilen das ich die Hälfte der Miete einbehalte solange der krach noch statfindet ein Lärmprotokol von über 611 Störzeiten habe ich auch.
Dem Nachbar wurde Fristlos gekündigt statt ihn per Räumungsklage rauszuholen hat der vorige Vermieter die Häuser verkauft.
Insgesamt sind es 3 kleine Alte fachwerkhäuser die die neue Vermieterin gekauft hat das Vordherhaus wollen die Abreisen für eien Parkplatz.
Danke für das lesen und die Antworten im Voraus.
7 Antworten
Gründe für eine außerordentliche und fristlose Kündigung könnte der neue Eigentümer schon finden. Du minderst die Monatsmiete um 50% wegen Lärm und zahlst keine Betriebskosten durch Vorauszahlung? Hat denn der alte Vermieter die letzte Abrechnung für 2022 nicht übergeben?
er kommt immer mit der ausrede das ich noch draufzahlen mus und weigert sich daher die abrechnung zu übergeben.
Verkauf ist kein zulässiger Kündigungsgrund.
Der alte Vermieter (Verkäufer) kann nicht für den neuen Vermieter (Käufer) wegen Eigenbedarf kündigen. Das kann nur der neue Vermieter selbst. Wenn er im Grundbuch eingetragen ist.
Kurz die Kündigung ist schlicht unwirksam.
Wann ist die Kündigung denn zugegangen?
Das sind mehrere Probleme auf einmal. Du solltest einen Rechtsanwalt befragen.
Vermutlich konnte der alte Vermieter nicht kündigen.
Vermutlich kann die jetzige Vermieterin jetzt nicht kündigen.
gehe damit zum Mieterbund, dessen Mitglied Du ja wohl sein wirst
Da der Grund bereits vor Abschluss der Mitgliedschaft vorlag, wird der Mieterverein in diesem Fall nicht tätig.
Verkauf des Hauses und Eigenbedarf des Käufers.
das ist IMHO kein berechtigtes Interesse, der Käufer muss die Kündigung selbst ausprechen sobald er die Immobilie hat. Aber trotz allem -> Anwalt fragen.
am 30.05.2024