Muss man Adelsprädikate und -titel eigentlich nutzen, kann es als Beleidigung zählen es nicht zu tun?

5 Antworten

Es ist keine Beleidigung und auch nicht strafbar, sie zu nutzen, im Gegensatz zum Dr. oder Prof. handelt es sich hierbei allerdings um wirkliche Titel, die auch Bestandteil des Namens sind.

Ein "Dr." hingegen ist kein Bestandteil des Namens wie immer angenommen. Streng genommen ist es nicht einmal ein Titel, sondern ein akademischer Grad.


peraspastra  06.06.2024, 13:55

Wenn wir es so genau nehmen wollen, handelt es sich doch auch nicht um Titel, sondern, wie du schon sagst, einfach Namen(sbestandteile).

Persönliche Befindlichkeiten erfüllen nicht immer den Straftatbestand der Beleidigung. Gottseidank nicht.

Der Rest ist eine Einzelfallprüfung.


Oponn  06.06.2024, 13:53

Was für eine Einzelfallprüfung?

Eckengucker  06.06.2024, 13:54
@Oponn

Je nach der Form der "Ansprache"! Auch der Ton, die Art und Weise oder die sonstigen Umstände können -für den Einzelfall- durchaus beleidigend sein. Diese Fragen sind grundsätzlich immer als absolut gestellt, und im Strafrecht gibt es das nun einmal nicht. Jeder Sachverhalt wäre bei einer Anzeige des Geschädigten einzeln zu prüfen.

Oponn  06.06.2024, 13:56
@Eckengucker

Wie soll das Weglassen eines Namensteils denn eine Beleidigung werden? Dafür hätte ich gerne mal ein Beispiel.

Eckengucker  06.06.2024, 13:59
@Oponn

Ich verstehe diese Frage und den Einwand, habe sie aber zuvor beantwortet. Aus deinen bisherigen Aussagen weiß ich auch, dass du genau verstehst was ich sagen will.

Es geht nicht um das Weglassen, sondern um die Prüfung der gesamten Aussage. Bei "Storch" könnte ich mir mit entsprechenden Deutungen zur Aussprache durchaus etwas ehrverletztendes vorstellen.

Adelsprädikate als solche gibt es in Deutschland nicht mehr. Sie sind zu Namensbestandteilen geworden. Somit würdest du die Person mit einem falschen Namen anreden. Und dies müsste in irgendeiner Weise als ehrverletzend zu betrachten sein. Das sehe ich erstmal nicht, wenn man lediglich den Prinz oder das von weglässt. Aber man weiß nie wie der Richter entscheidet.


guitschee 
Beitragsersteller
 06.06.2024, 14:11

Kommt vielleicht drauf an, ob der Richter Herr Ius heißt, oder Herr von Ius ;-).

Heutezutage ist der Adelstitel lediglich ein Namensbestandteil. Das bedeutet, wenn du das weglässt wäre es ähnlich als wenn du bei einem Doppelnamen einen Teil Weglässt. Bin kein Jurist aber ich kann mir nicht vorstellen wie das strafbar sein kann. Das könnte eher bei beleidigenden Verballhornungen von Namen der Fall sein wie z.B. wie Marie-Agnes Strack-Rheinmetall.


guitschee 
Beitragsersteller
 06.06.2024, 13:56
Marie-Agnes Strack-Rheinmetall.

Das ist schade, dass das verboten ist :-D.

Es gibt i Deutschland weder das ein noch das andere. Das sind schlicht Namensbestandteile. Die Ansprache ist dann nur falsch, nicht illegal.


guitschee 
Beitragsersteller
 06.06.2024, 13:56

Ich finde halt diese Namensbestandteile in ihrer Symbolik widerlich, daher die Frage.