Muss man Adelsprädikate und -titel eigentlich nutzen, kann es als Beleidigung zählen es nicht zu tun?
Also zum Beispiel, wenn Frau Storch immer mit "Fr. Beatrix Storch" anspräche, oder "Friedrich Reuß" (der Reichsbürger"prinz").
Würde das irgendeinen Straftatbestand erfüllen können?
5 Antworten
Es ist keine Beleidigung und auch nicht strafbar, sie zu nutzen, im Gegensatz zum Dr. oder Prof. handelt es sich hierbei allerdings um wirkliche Titel, die auch Bestandteil des Namens sind.
Ein "Dr." hingegen ist kein Bestandteil des Namens wie immer angenommen. Streng genommen ist es nicht einmal ein Titel, sondern ein akademischer Grad.
Wenn wir es so genau nehmen wollen, handelt es sich doch auch nicht um Titel, sondern, wie du schon sagst, einfach Namen(sbestandteile).
Persönliche Befindlichkeiten erfüllen nicht immer den Straftatbestand der Beleidigung. Gottseidank nicht.
Der Rest ist eine Einzelfallprüfung.
Je nach der Form der "Ansprache"! Auch der Ton, die Art und Weise oder die sonstigen Umstände können -für den Einzelfall- durchaus beleidigend sein. Diese Fragen sind grundsätzlich immer als absolut gestellt, und im Strafrecht gibt es das nun einmal nicht. Jeder Sachverhalt wäre bei einer Anzeige des Geschädigten einzeln zu prüfen.
Wie soll das Weglassen eines Namensteils denn eine Beleidigung werden? Dafür hätte ich gerne mal ein Beispiel.
Ich verstehe diese Frage und den Einwand, habe sie aber zuvor beantwortet. Aus deinen bisherigen Aussagen weiß ich auch, dass du genau verstehst was ich sagen will.
Es geht nicht um das Weglassen, sondern um die Prüfung der gesamten Aussage. Bei "Storch" könnte ich mir mit entsprechenden Deutungen zur Aussprache durchaus etwas ehrverletztendes vorstellen.
Adelsprädikate als solche gibt es in Deutschland nicht mehr. Sie sind zu Namensbestandteilen geworden. Somit würdest du die Person mit einem falschen Namen anreden. Und dies müsste in irgendeiner Weise als ehrverletzend zu betrachten sein. Das sehe ich erstmal nicht, wenn man lediglich den Prinz oder das von weglässt. Aber man weiß nie wie der Richter entscheidet.
Kommt vielleicht drauf an, ob der Richter Herr Ius heißt, oder Herr von Ius ;-).
Heutezutage ist der Adelstitel lediglich ein Namensbestandteil. Das bedeutet, wenn du das weglässt wäre es ähnlich als wenn du bei einem Doppelnamen einen Teil Weglässt. Bin kein Jurist aber ich kann mir nicht vorstellen wie das strafbar sein kann. Das könnte eher bei beleidigenden Verballhornungen von Namen der Fall sein wie z.B. wie Marie-Agnes Strack-Rheinmetall.
Marie-Agnes Strack-Rheinmetall.
Das ist schade, dass das verboten ist :-D.
Eben nicht verboten denke ich. Habe das bei Sonneborn gehört ;)
Es gibt i Deutschland weder das ein noch das andere. Das sind schlicht Namensbestandteile. Die Ansprache ist dann nur falsch, nicht illegal.
Ich finde halt diese Namensbestandteile in ihrer Symbolik widerlich, daher die Frage.
Was für eine Einzelfallprüfung?