Sie haben es nicht besonders klug formuliert, aber ein Anspruch auf die Ware besteht nicht. Bei einem derartigen Preisfehler könnte man sogar argumentieren, dass eine Stornierung (Anfechtung) nicht einmal nötig wäre, da ohnehin klar ist, dass der Preis nicht richtig sein kann. Einige würden sogar so weit gehen, dass es sich bei einem derart niedrigen Preis schon bald um eine Schenkung handelt, die wiederum sowieso nicht wirksam ist, solange nicht notariell beurkundet oder vollzogen.

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Kann sein, kann aber auch nicht sein. Wenn sie dich nicht anzeigen, wird auch nichts kommen. Wenn sie dich anzeigen, wird was kommen. 🤷

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Die Einzigen, die übertreiben, sind die, die immer wieder dieselben Fragen hier stellen und damit selbst das Übertreiben übertreiben. Niemand nimmt sich die Sache, vorgeblich, so zu Herzen wie diese selbsternannten Engel, die immer aufs Neue Partei für die Besoffenen da ergreifen wollen. Das sind in der Situation ganz banal bescheuerte Leute gewesen, die ihre Konsequenzen tragen werden. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.

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Was soll das schon wieder für eine Frage sein? Ja, es ist selbstverständlich legitim, so zu denken? Ja, es gibt andere, die anders denken und WG toll finden? Shyce, es wird echt immer schlimmer hier.

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Ich meine die Antwortenden hier. Du hast sie ignoriert, anstatt direkt dort zu sagen, was dir noch unklar ist, und hast lieber stumpf die Frage neu eingestellt. Wenn Fragende ein bisschen mehr Interaktion liefern würden, hätten Antwortende auch wieder mehr Spaß und Lust daran, anderen qualifiziert zu helfen. So dagegen kann man doch genauso gut mit der Wand reden.

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Fuck, man muss wirklich kein Genie sein, um sich klarzumachen, dass so eine Zeitung auch einfach für beide Fälle schon Urteile fertig schreiben kann. Es ist das hier wieder ein wunderschönes Beispiel dafür, was sich gf.net für Shyce einhandelt, mit dem Weg, den es beschreitet.

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Die meisten Verträge muss man überhaupt nicht unterschreiben, von daher ist es in den meisten Fällen eh egal. Könnte genauso gut gültig sein, wenn ihr nur telefoniert habt.

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Deine Ausführungen sind unklar. Bis jetzt steht da nichts, was darauf hindeutet, dass bereits ein Versäumnisurteil ergangen sein müsste. Gab es schon einen Termin, bei dem der Beklagte säumig war?

Nach dem, was du schreibst, scheint das nicht der Fall zu sein. Einerseits sagst du, Versäumnisurteil würde ja nach zwei Wochen ergehen, und es wären ja schon sechs vergangen. Andererseits sagst du, dass du vor gerade einmal sechs Wochen überhaupt Klage eingereicht hast.

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Kommt doch wie immer darauf an, ist das nicht logisch? Wenn dich die entsprechenden Leute sehen, kann es sein, dass du mit dem Basey runtergeholt wirst. Ansonsten kann es auch einfach sein, dass du das Fahrrad wieder los bist und dir das Geld von deinem Verkäufer zurückholen musst. Es kann außerdem sein, dass man dich des Diebstahls und/oder der Hehlerei bezichtigt.

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Eine schwierige Rechtsfrage: ist Eigentumserwerb des Finders an der Fundsache ausgeschlossen weil der Eigentümer sein Eigentumsrecht nie verlieren kann (BGB)?

Hallo,

ich frage aus aktuellem Anlass, denn mein Fahrrad wurde gestohlen.

Ich habe den Diebstahl bei der Polizei angezeigt. Das Fahrrad ist nicht wertvoll, deshalb gehe ich nicht davon aus, dass das ins Ausland verschafft wird, sondern sich noch in der Nähe befindet.

Ich befürchte folgendes Szenario:

Ich sehe unterwegs zufällig mein Fahrrad. Ich sage dem Besitzer dass ich der Eigentümer bin und fordere Herausgabe. Der Besitzer sagt, er hat das Rad bei einer Polizeiversteigerung von Fundrädern gekauft. ER könne dies beweisen, er habe einen Kaufvertrag mit der Polizei.

Ich sage dass ich der Eigentümer bin und kann dies beweisen mit Kaufvertrag vom Fahrradladen.

Der Besitzer lässt sich nicht festhalten. Er will nicht warten bis die Polizei eintrifft. Der Besitzer versucht sich mit meinem Rad ohne weiteres zu entfernen.

Deshalb mache ich als Eigentümer Notwehr geltend und hau dem die Nase blutig damit er mein Fahrrad loslässt und nicht mit meinem Fahrrad verschwindet (gegenwärtige Gefahr, mildestes Mittel, notwehrfähiges Rechtsgut Eigentum, angenommen alle Voraussetzungen von § 32 StGB liegen vor).

Der Besitzer macht seinerseits Notwehr geltend weil er sich für den Eigentümer und er mich für einen Räuber hält und haut mir eine rein.

Jetzt die schwierige Frage: Wer ist Eigentümer? Wer darf sich auf Notwehr berufen?

Das Problem liegt am sich widersprechenden Wortlaut von § 935 (kein Eigentumserwerb an abhanden gekommenen Sachen) zu § 973 (der Finder erwirbt 6 Monate nach Anzeige des Fundes Eigentum an der Fundsache).

Es kann nicht zwei Eigentümer geben.

Meine Meinung: Ich bin nach wie vor Eigentümer und habe mein Eigentumsrecht nicht verloren, auch dann nicht wenn der Besitzer das Rad bei einer Polizeiversteigerung von Fundrädern erworben hat. Denn § 935 BGB schützt das Eigentum.

Fragen:

  • wer ist Eigentümer des Fahrrades?
  • wer darf sich auf Notwehr zur Sicherung von Eigentum berufen?
  • Handelt die Polizei rechtswidrig indem sie Fundsachen versteigert mangels hinreichender Gewissheit dass die Sache vom Eigentümer derelingiert wurde ?

Schwierig.

Wer kennt sich im Sachenrecht BGB aus ?

ps.: Da ich mein Fahrrad vor 7 Jahren neu für 199.- Euro kaufte rentiert sich keine teure Beratung durch einen Fachanwalt für Sachenrecht, deshalb hoffe ich dass mir hier im Forum jemand zur Klärung weiterhelfen kann.

Danke schon mal ...

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Mir ist die Frage spontan ein wenig zu umfangreich, aber kurz kann ich dich schon mal auf Folgendes hinweisen: Der Erwerbstatbestand im Fundrecht ist ein gesetzlicher Eigentumserwerb. Der 935 bezieht sich dagegen auf den rechtsgeschäftlichen Eigentumserwerb. Das sind zwei ganz verschiedene Dinge, und deshalb besteht da auch gerade kein Widerspruch. Dafür gibt es den Bereicherungsanspruch aus 977.

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Wie hättest du es denn gern? Wenn du es nicht beweisen kannst, wie soll man ihn dann verurteilen? Einfach nur auf Zuruf? 😅

Versuch vielleicht, beim nächsten Mal irgendwie was Beweisbares auf die Kette zu kriegen.

Man muss sich selbstverständlich auch das gewaltvolle Verstellen und Zigarettenstummelding nicht hinnehmen. Das ist beispielsweise einfach ein Fall für die teure Abmahnung. Oder auch einfach Notwehr, die manchmal auch sehr wehtun kann.

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Das hat man nun in einer Welt, in der man die Entwicklung von gf.net konsequent in der Realität nachzeichnet. Alle Ansprechstellen sind nur noch für einen jeden selbst da, um seinen Frust loszuwerden, und dass sie einem bitte brav alles beantworten.

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Es ist grundsätzlich sinnvoll, Recht durchzusetzen und sich dafür der Gerichtswege zu bedienen. Glücklicherweise leben wir unter der Herrschaft des Rechts.

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Niemand hat bisher in Stein gemeißelt, was eine Demokratie ist und wie sie konkret aussieht. Alle Umsetzungen sind immer irgendwie von Kompromissen und mehr oder weniger vermeintlichen Widersprüchen gekennzeichnet.

Das Parlament wird gewählt und hat den Auftrag, den Willen des Volkes zu bilden. Wenn es das tut, ist der Part des Volks erledigt. Wenn man es jetzt noch zwischendrin rumfuhrwerken lässt, ist das im Ansatz bereits ein bisschen so, wie wenn man die Wahl des Parlaments negieren würde.

Die Volksabstimmungen bergen zudem in sich auch die Gefahr, alles andere als demokratisch zu sein, wenn man zum Beispiel davon ausgeht, dass sie viel leichter von finanzkräftigen Interessenten manipuliert werden können.

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Du solltest dir auf jeden Fall Hilfe suchen.

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Vielleicht ist das da was für sie: https://www.youtube.com/watch?v=kYfzYwYxIZc

Das Funktionsprinzip besteht darin, Neben- und Hintergrundgeräusche herauszufiltern, sodass Sprache besser verständlich wird. Zudem kann man den Lautsprecher näher am Hörer positionieren.

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Dass du die Frage schon wieder stellst, zeigt wohl, dass du es immer noch nicht verstanden hast. Aber was bringt es dann, dieselbe Frage noch mal zu stellen und wieder nichts selber beizutragen? Du wirst es einfach nur wieder nicht verstehen.

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