Muss ich Weihnachtsgeld zurück zahlenn?
Muss ich Weihnachtsgeld zurück zahlen wenn ich z.B ab Februar dort nicht mehr arbeiten sollte?
In meinem Vertrag steht nichts von Weihnachtsgeld
3 Antworten
Weihnachtsgeld ist - soweit nicht vertragliche geregelt - eine freiwillige Leistung des AG und reflektiert die im Jahr erbrachte Leistung/Mehrleistung, ist also rückwirkend zu sehen. Insofern sehe ich keinen Grund, warum Dir das Geld nicht bleiben sollte.
Du hast während der gesamten Dauer des Arbeitsverhältnis Anspruch auf die Fortzahlung der Weihnachstgratifikation, sofern diese nach ständiger BAG Rechtssprechung drei Mal infolge bei gleichen Leistungsmodalitäten (selbe Zeit, Höhe) gezahlt wurde.
Das wäre dann ein Freiwilligkeitsvorbehalt. Dann wäre grds. kein Anspruch auf Zahlung der Weihnachtsgratifikation möglich. Aber an einen Freiwilligkeitsvorbehalt sind hohe Anforderungen zu stellen.
Meistens wird Weihnachtsgeld nach Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung oder eines Tarifvertrages ausgezahlt. In diesen Verträgen sind dann auch solche Regelungen enthalten.
Gesetzlich gibt es dazu weniger Regelungen.
Und wenn der AG bei der Zahlung eben diese Regelung ausgeschlossen hat?