Eine Anklage ist ja kein Urteil. Der BGH hat die Raser auf dem Kudamm, die teilweise 150 km/h in 30er Zonen fuhren, nicht wegen Mordes verurteilt, obwohl eine Person gestorbene ist.
Nach § 19 StGB gar keine Strafe, da alle Straftaten, die hier begangen wurden, schuldlos begangen worden sind.
Allerdings bestehen diverse zivilrechtliche Ansprüche aus Delikt. Gem. § 828 I BGB ist das Mädchen ab sieben Jahren deliktsfähig, also zum Schadensersatz respektive zur Zahlung von Schmerzensgeld verpflichtet.
Zunächst könnte deine Freundin einen Anspruch aus § 823 I BGB geltend machen, sofern ein Schaden entstanden ist. Schmerzensgeld wäre iVm § 253 BGB möglich sein, wenn sie dadurch in irgendeiner Weise belastet war.
Anspruch auf Löschung von Screenshots usw. ist mE auch möglich.
Bei Cybermobbing ist die Schule (zumindest bei mir in Niedersachsen) dazu berechtigt, auch wenn die Tat nicht in der Schule stattfand, Ordnungsmaßnahmen (wie einen Schulausschluss o.ä.) Oder Erziehungsmaßnahmen (wie das Schreiben einer Reflexion o.ä.) zu verhängen.
Das wäre erstmal ein kleiner Überblick.
Beim Betrug ist es meistens sehr schwer einen Vermögensschaden nachzuweisen.
Ich würde keine Angaben machen. Niemand muss sich selbst belasten.
Suche einen Anwalt. Der wird besser arbeiten können, wenn du nicht direkt gestehst
Ja, z.B. als Akademiestudent an der FernUni Hagen.
Stupides Abschreiben ist in den meisten Bundesländern unzulässig, weil es keinen pädagogischen Mehrwert hat.
Was für einen Mehrwert hat es denn auch, einfach abzuschreiben? Gar keinen. Deshalb ist ein zulässiges Erziehungsmittel z.B. ein Referat über das jeweilige Fehlverhalten zu halten.
Nein, das ist nicht erlaubt.
Du bist der Eigentümer bzw. deine Eltern
(§ 903 S. 1 BGB) und kannst dich dich gegen diese verbotene Eigenmacht gem. § 858 I BGB wehren (§ 859 BGB).
Sie dürfte es maximal bis zum Ende des Schultages behalten.
Das ist grds. erstmal erlaubt, jedoch können sie dir nicht verbieten, es auf dem Schulgelände dabeizuhaben. Genauso wie Schulen auch nicht die Handymitführung auf Klassenfahrt verbieten können.
Also wahrscheinlich sieht es dann so aus, dass ihr es ausgeschaltet in der Tasche lassen müsst, was grds. erlaubt ist.
Es gilt grds. die Unschuldsvermutung.
Er muss dir nachweisen können, dass du getäuscht hast.
Eine bloße Vermutung reicht nicht. Diese Note, die du für die Arbeit erhältst, ist ein Verwaltungsakt. Das heißt, du kannst dagegen Rechtsmittel einlegen.
Nein, solche Strafen sind nicht zulässig. Das sind schikanöse Strafen ohne pädagogischen Mehrwert. Das ist nicht erlaubt.
Was kannst du dagegen machen?
Man kann eine Fachaufsichtsbeschwerde beim zuständigen Schulaufsichtsamt aufgeben, um gegen unzulässige Erziehungsmittel vorzugehen.
Das Einsehen ist nicht strafbar.
Hier liegt aber ganz klar ein Verstoß seitens der Lehrerin vor. Sie darf deine Chats nicht öffentlich zeigen.
Solange es aus Versehen war, können wir hier schonmal die Fahrlässigkeit bejahen.
Eine Körperverletzung oder andere Rechtsgüter aus anderen Normen ist hier nicht für mich ersichtlich.
Der Lehrer muss sich beide Seiten anhören, er kann niemanden bevorzugt in so einer Situation behandeln.
Du hast ja das Recht deine Schulakte einzusehen.
Der Eintrag ist ein Verwaltungsakt gegen den du notfalls Rechtsmittel einlegen kannst.
Eine sehr allg. Frage:
Er darf z.B. nicht beleidigen oder andere Dinge tun, die entweder strafrechtlich oder dienstrechlich relevant sind.
Da wird relativ wenig passieren.
Maximal ein Erziehungsmittel.
Nein, die 6 ist nicht gerechtfertigt. Noten sind Verwaltungsakte gegen die man Rechtsmittel einlegen kann, allerdings nur innerhalb eines Monats.
Klar ist es verständlich, dass die Lehrkraft davon erfahren hätte, aber die 6 ist dafür nicht gerechtfertigt.
Sage ihr, dass du sonst dagegen vorgehst.
Es stehen hier mehrere Möglichkeiten im Raum:
- Der erste und beste Weg: Schulleitung aufsuchen und den Sachverhalt schildern.
- Wir haben hier auch eine Sachbeschädigung im Raum stehen, die gem. § 303 StGB strafrechtlich relevant werden könnte, weshalb du ihn anzeigen kannst.
- Dienstrechtlich, weil der Lehrer hier ganz klar seine erzieherischen Kompetenzen überschritten hat.
Ihr habt euch beide beleidigt.
Die Beleidigung des Lehrers wiegt hier jedoch mehr, weil er einen Erziehungsauftrag hat und auch in gewisser Weise auch eine Vorbildsfunktion hat.
Man kann gegen solche Beleidigungen zum Einen strafrechtlich vorgehen, wie z.B. der § 185 StGB, jedoch ist dabei zu beachten, dass das Gericht euch beide auch straffrei erklären kann, weil die Beleidigung wechselseitig stattfand, § 199 StGB.
Aber man kann auch dienstrechtlich z.B. mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Lehrer vorgehen.
Das mildeste Mittel erscheint mir hier aber einfach ein klärendes Gespräch mit dem Schulleiter zu sein.
Liebe Grüße
Gleichsetzen, also g(x)=h(x) und dann nach x auflösen.
Weil ein Politiker der AfD das sagt kann man das nicht pauschalisieren. Ich selbst würde die AfD wählen. Es gibt auch andere Aussagen von anderen Personen in anderen Parteien, wo auch nicht pauschalisiert werden sollte, wie z.B. als die Linke auf einem Treffen in Kassel von einer Revolution sprach die Reichen zu erschießen, daraus folgt nicht, dass jeder Linkswähler Reiche erschießen möchte.
Um Ängste zu überwinden muss man sich ihnen stellen.
Nicht sagen, dass versetzt das Mädchen unter Druck.
Versuch das mit Taten zu tun. Du könntest halt absolut in der Friendzone stecken und danach die Freundschaft vergessen.
Wenn du das mit Taten machst dann kannst du im Nachinein immer sagen, dass es freundschaftlich gemeint war.
Häng mit ihr ab und mache romantische Dinge mit ihr. Z.B. spazieren gehen durch einen Park und auf eine Bank setzen und unterhalten.